Gre­mi­en


Die Bür­ger­stif­tung Bad Bent­heim ver­fügt über drei zen­tra­le Gre­mi­en gemäß ihrer Stif­tungs­sat­zung: die Stif­ter­ver­samm­lung, den Stif­tungs­rat und den Vor­stand. In getrenn­ten und gehei­men Wahl­gän­gen wer­den die Mit­glie­der für die­se Orga­ne gewählt. Der Vor­stand kann zur Unter­stüt­zung Gre­mi­en wie Arbeits­grup­pen oder Aus­schüs­se ein­rich­ten. Die Stif­tung kann auch eine Geschäfts­füh­rung ein­set­zen. Die Mit­glie­der der Gre­mi­en arbei­ten ehren­amt­lich. Der Vor­stand ver­tritt die Stif­tung recht­lich und lei­tet ihre Akti­vi­tä­ten. Der Stif­tungs­rat über­wacht die Stif­tungs­zwe­cke und berät den Vor­stand. Die Stif­ter­ver­samm­lung, bestehend aus den Grün­dungs­stif­tern und Zustif­tern, wählt den ers­ten Stif­tungs­rat und nimmt den jähr­li­chen Rechen­schafts­be­richt des Vor­stands ent­ge­gen.