Aktuelle Mitglieder
Der Vorstand der Bürgerstiftung Bad Bentheim setzt sich wie folgt zusammen:
- Herr Arend Lödden (Vorsitzender in Doppelspitze)
- Herr Friedhelm Wensing (Vorsitzender in Doppelspitze)
- Herr Stefan Drolshagen (stellvertretender Vorsitzender)
- Herr Bernd Hofste
- Frau Dr. Angelika Rieckeheer
- Herr Helmut Schönrock
- Frau Heidrun Schulte Westenberg
- Herr Heinz-Gerd Jürriens
Zusammensetzung und Amtszeit
Der Vorstand der Bürgerstiftung Bad Bentheim besteht aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen, die vom Stiftungsrat gewählt werden. Innerhalb des Vorstands werden entweder ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender gewählt oder zwei gleichberechtigte Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender. Die Amtszeit des Vorstands beträgt drei Jahre. Niemand kann dem Vorstand länger als neun Jahre angehören; im Einzelfall kann der Stiftungsrat eine einmalige erneute Wahl beschließen (siehe § 5 der Stiftungssatzung).
Vertretung der Stiftung
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seinen Vorsitzenden gemeinsam mit seinem Vertreter oder bei dessen Verhinderung gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Bei zwei gleichberechtigten Vorsitzenden handeln diese gemeinsam oder jeweils mit ihrem Vertreter (siehe § 6 der Stiftungssatzung).
Aufgaben
Der Vorstand führt die Stiftung, legt Ziele und Prioritäten fest und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse des Stiftungsrats sowie eine ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens. Er erstellt den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss, führt Buch über das Vermögen und berichtet dem Stiftungsrat regelmäßig über den Geschäftsgang.
Sitzungen und Beschlüsse
Der Vorstand kann an den Sitzungen des Stiftungsrats teilnehmen, es sei denn, es wird über ihn beraten. Der Vorstand trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt (siehe § 7 der Stiftungssatzung).

