Geschäfts­ord­nung


Geschäfts­ord­nung für den Vor­stand der Bür­ger­stif­tung Bad Bent­heim

§ 1 — Geschäfts­lei­tung

Der Vor­stand führt die Geschäf­te der Bür­ger­stif­tung Bad Bent­heim nach Maß­ga­be der Geset­ze, der Sat­zung und die­ser Geschäfts­ord­nung in gemein­sa­mer Ver­ant­wor­tung mit dem Stif­tungs­rat und im Inter­es­se einer best­mög­li­chen Zweck­ver­wirk­li­chung.

§ 2 — Geschäfts­be­rei­che des Vor­stands

(1)  Die Auf­ga­ben des Vor­stands umfas­sen fol­gen­de Geschäfts­be­rei­che:

  1. Geschäfts­be­reich Stif­ter­be­treu­ung und ‑gewin­nung
  2. Geschäfts­be­reich Finanz- und Ver­mö­gens­ver­wal­tung
  3. Geschäfts­be­reich Mit­tel­be­schaf­fung
  4. Geschäfts­be­reich Pro­jek­te und För­der­maß­nah­men
  5. Geschäfts­be­reich Öffent­lich­keits­ar­beit
  6. Geschäfts­be­reich Inter­net­auf­tritt

(2)  Die Mit­glie­der des Vor­stands tra­gen gemein­sam die Ver­ant­wor­tung für die gesam­te Geschäfts­füh­rung. Sie arbei­ten kol­le­gi­al mit dem Stif­tungs­rat zusam­men und unter­rich­ten sich gegen­sei­tig lau­fend über alle Vor­gän­ge der ein­zel­nen Geschäfts­be­rei­che.

(3)  Der (die) Vor­sit­zen­de lei­tet die Sit­zun­gen des Vor­stands und koor­di­niert die arbeits­tei­li­ge Auf­ga­ben­wahr­neh­mung. Maß­nah­men und Ent­schei­dun­gen, die von außer­ge­wöhn­li­cher Bedeu­tung sind oder mit wirt­schaft­li­chen Risi­ken ver­bun­den sind, bedür­fen der Zustim­mung des gesam­ten Vor­stands.

(4)  Der (die) stell­ver­tre­ten­de Vor­stands­vor­sit­zen­de unter­stützt den (die) Vorstandsvorsitzende(n) und ver­tritt diese(n) bei des­sen (deren) Abwe­sen­heit.

§ 3 — Orga­ni­sa­ti­on der Arbeit

Der Vor­stand ent­wi­ckelt für die Abläu­fe der Stif­tungs­ar­beit orga­ni­sa­to­ri­sche Rege­lun­gen, ins­be­son­de­re über:

-       Pro­jekt­ab­läu­fe: Antrag auf Durch­füh­rung, Prü­fung des Pro­jekt­kon­zepts, Fest­le­gung von Pro­jekt­prio­ri­tä­ten, Ent­schei­dun­gen über Art und Umfang der Durch­füh­rung

-       Mit­tel­be­schaf­fung: Ziel­set­zung, Ziel­grup­pen, Maß­nah­men ( z.B. Durch­füh­rung von Aktio­nen und Ver­an­stal­tun­gen)

-       zu PR-Maß­nah­men: Unter­rich­tung der Medi­en, Gestal­tung von Wer­be­maß­nah­men, Ent­wick­lung eines Stif­ter­brie­fes

-       zur Finanz- und Ver­mö­gens­ver­wal­tung: Kri­te­ri­en der Geld­an­la­ge, Buch­hal­tung, Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses, Vor­be­rei­tung der Bericht­erstat­tung  an Stif­ter­ver­samm­lung und Auf­sichts­be­hör­de

-       zur Stif­tungs­ver­wal­tung: Adress­ver­wal­tung, Unter­schrifts­re­ge­lung, Abla­ge und Archi­vie­rung der anfal­len­den Akten

§ 4 — Sit­zun­gen des Vor­stands

Für die Sit­zun­gen des Vor­stands gel­ten die in der Sat­zung getrof­fe­nen Rege­lun­gen hin­sicht­lich der Ein­la­dungs­fris­ten und ‑for­men, der Beschluss­fä­hig­keit, der erfor­der­li­chen Mehr­hei­ten bei Ent­schei­dun­gen sowie des Fest­hal­tens von Ent­schei­dun­gen (Nie­der­schrif­ten).

Sit­zun­gen des Vor­stands sind grund­sätz­lich nicht öffent­lich. Über die Teil­nah­me Drit­ter an den Sit­zun­gen ent­schei­det der Vor­stand ein­ver­nehm­lich.

§ 5 — Ver­schwie­gen­heits­ver­pflich­tung

Die Teil­neh­mer an den Sit­zun­gen des Vor­stands haben – auch nach ihrem Aus­schei­den aus dem Amt – über die Ange­le­gen­hei­ten der Stif­tung, die ihnen durch ihre Tätig­keit im Vor­stand bekannt gewor­den sind, Still­schwei­gen zu bewah­ren.

§ 6 — Inkraft­tre­ten

Der Vor­stand hat die­se Geschäfts­ord­nung in sei­ner Sit­zung am 04.07.2017 beschlos­sen. Sie tritt an die­sem Tag in Kraft.