Es gibt mehrere Wege, die Bürgerstiftung zu unterstützen. Jeder Beitrag bleibt in Bad Bentheim und wirkt für die Menschen unserer Stadt.
ab 1.000 €
Stifterin oder Stifter werden
Auf Lebenszeit Teil der Stiftung, mit Stimme in der Stifterversammlung.
jeder Betrag
Spenden
Einmalig oder dauerhaft, für die Arbeit der Stiftung oder ein bestimmtes Projekt.
vertraulich
Nachlass stiften
Ihre Ziele über das eigene Leben hinaus fördern, als Vermächtnis oder Erbeinsetzung.
zu Anlässen
Spenden zu besonderen Anlässen
Geburtstag, Jubiläum oder Trauerfall: Spenden statt Geschenken, Kränzen oder Blumen.
Stifterin oder Stifter werden
Werden Sie Teil der Bürgerstiftung Bad Bentheim.
- Mit einer Einzahlung von 1.000 € werden Sie Stifterin oder Stifter auf Lebenszeit.
- Sie sind zur Teilnahme an der Stifterversammlung berechtigt.
- Die Stiftung ist gemeinnützig: Es gelten die steuerrechtlichen Regeln zur Absetzung von Spenden und Zustiftungen.
Füllen Sie dazu das Kontaktformular aus oder sprechen Sie ein Mitglied des Vorstands oder des Stiftungsrates an.
Spenden
Spenden Sie für die Projekte der Bürgerstiftung.
Spenden und Zustiftungen in Form von Geld oder Sachwerten ermöglichen es der Bürgerstiftung, Projekte für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt durchzuführen. Ob Einzel- oder Dauerspende: Mit jeder Spende unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung und die geförderten Projekte. Spenden in jeder Größenordnung sind willkommen.
Nachlass stiften
Sie können Ihren Nachlass oder Teile davon der Bürgerstiftung Bad Bentheim vermachen oder die Stiftung als Erbin einsetzen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ziele und Vorstellungen auch nach Ihrem Tod gefördert werden.
Wir beraten Sie streng vertraulich und kompetent. Wenden Sie sich an ein Mitglied des Vorstands oder des Stiftungsrates oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Spenden zu besonderen Anlässen
Feiern: Sie wissen nicht, was Sie sich zum Geburtstag oder Jubiläum noch wünschen sollen? Bitten Sie Ihre Gäste um eine Spende für die Bürgerstiftung, auf Wunsch für ein konkretes Projekt.
Trauerfall: Auch aus Anlass eines Trauerfalls kann um Spenden zugunsten der Bürgerstiftung gebeten werden. Das kann eine sinnvolle Alternative zu Kränzen und Blumen sein.
Bankverbindungen
Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Spende“ oder „Zustiftung“ an, auf Wunsch zusätzlich das Projekt, das Sie unterstützen möchten. Danke!
Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn
IBANDE30 2675 0001 0151 1878 87
BICNOLADE21NOH
Grafschafter Volksbank
IBANDE87 2806 9956 5730 0003 00
BICGENODEF1NEV
Sprechen Sie uns an
Sie möchten Stifterin oder Stifter werden, spenden oder Ihren Nachlass regeln? Schreiben Sie uns, wir melden uns persönlich bei Ihnen. Oder wenden Sie sich direkt an ein Mitglied des Vorstands oder des Stiftungsrates.
Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Kontaktaufnahme“.
