Foto: 1. Stiftungsrat nach Gründung der Bürgerstiftung
Aktuelle Mitglieder
Der aktuelle Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bad Bentheim setzt sich wie folgt zusammen:
- Herr Dr. Rüdiger Schmidt-Bendun (1. Vorsitzender)
- Herr Dr. Kai Hellendoorn (2. Vorsitzender)
- Herr Bernd Aalken
- Herr Dr. Hans-Georg Belka
- Frau Helena Hoon
- Herr Dr. Volker Pannen
- Herr Peter Pille
- Frau Nicole Unger
Zusammensetzung und Amtszeit
Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bad Bentheim besteht aus mindestens fünf und höchstens zwölf Mitgliedern. Den ersten Stiftungsrat hat die Stifterversammlung gewählt; scheidet ein Mitglied aus, bestellen die verbleibenden Mitglieder einen Nachfolger. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, eine Wiederberufung ist möglich (siehe § 8 der Stiftungssatzung).
Aufgaben
Der Stiftungsrat ist ein wesentliches Organ der Bürgerstiftung Bad Bentheim und trägt die Verantwortung für die Aufsicht und Beratung hinsichtlich der Stiftungszwecke. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Vorstand in der Festlegung von Zielen und Prioritäten zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Stiftung ihre Mission erfolgreich umsetzt.
Der Stiftungsrat hat das Recht, vom Vorstand jederzeit Einblick in alle Geschäftsunterlagen der Stiftung zu verlangen und wird regelmäßig über die Aktivitäten der Stiftung informiert, mindestens einmal im Jahr. Er kommt mindestens zweimal im Jahr zu Sitzungen zusammen, um wichtige Entscheidungen zu treffen und über laufende Angelegenheiten zu diskutieren.
Zu den Hauptaufgaben des Stiftungsrats gehören (siehe § 9 der Stiftungssatzung):
- Die Wahl des Vorstands,
- Die Feststellung des Wirtschaftsplans für jedes Haushaltsjahr sowie des Jahresabschlusses und des Tätigkeitsberichts des Vorjahres,
- Die Entlastung des Vorstands,
- Die Zustimmung nach § 3 Ziffer 4 der Satzung (Annahme und Veräußerung von Sachwerten aus Zustiftungen),
- Die Zustimmung zu Geschäften, durch die Verbindlichkeiten zu Lasten der Stiftung von im Einzelfall mehr als einem vom Stiftungsrat festzusetzenden Betrag begründet werden.

