Topologische Anweisung zu der heutigen Geographia von Teutschland / in Frag und Antwort solchergestalt vorgestellt / daß sie erstlich zu kurtzer Unterweisung der Jugend / zweytens auch zu weitläufftigern Unterrricht bey dem Zeitung- und Geschicht-Lesen / drittens / wegen gebrauchter beständigen und leichten Methode, zu leichter Eindruckung in die Imagination und Gedächtnüß dienen kan.
Als ein SPECIMEN einer vorhabenden Anweisung zu der gantzen Geographie herausgegeben
von
Leonhard Christoph Sturm.
Verlegt in Hamburg
Von Benjamin Schillers seel. Wittwe und Johann Christoph Kißner. Anno 1719.
396 Seiten.
Leonhard Christoph Sturm (* 5.11. 1669 in Altdorf bei Nürnberg, † 6.6. 1719 in Blankenburg im Harz) entstammte einer gelehrten Familie. Nach dem Abitur studierte er von 1683 bis 1688 Theologie und Mathematik (u. A. bei seinem Vater). Studienreisen führten ihn nach Dresden, Berlin und Wolfenbüttel, wo er 1694 an der Ritterakademie eine Professur für Mathematik annahm. 1695 heiratete er Ludmilla Katharina, die Tochter eines Schulrektors aus Quedlinburg. Die Folgejahre zeigen ihn in Wechselnden Tätigkeiten, etwa als Oberbaudirektor in Schwerin. Dort hielt er religiöse Versammlungen in seinem Hause ab, die er als Gottesdienste bezeichnete. Obwohl er selbst als Pietist gehlten konnte, zog er polemisch gegen die Frommen ins Felde. Auch seine Stellung als Gelehrter war gezeichnet von Widersprüchen, die er aber nicht zugeben konnte. So trübten vielfältige Streitereien und eine starke Besserwisserei viele seiner Jahre. Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete er Justine Sibylle Rötenbeck, mit welcher er sich in religiösen Dingen gut verstand. Aus beiden Ehen gingen insgesamt sechs Kinder hervor. Er verfaßte zahlreiche Schriften zu verschiedenen Wissensgebieten (Theologie, Architekturtheorie, Reiseberichte, praxisbezogene Schulbücher, mehrere Schriften zum Festungs‑, Mühlen- und Wasserbau, in denen er Erfahrungen von zwei Studienreisen nach Frankreich (1699) und in die Niederlande (1697) verarbeitete. Sie belegen, daß er einer der letzten barocken Universalgelehrten gewesen ist.
Der Autor findet selbst, daß sein Buchtitel ziemlich lang geraten ist, aber er entschuldigt sich mit einem Zeit-Argument: “Obwohl der Titul dieses Büchleins ziemlich weitläuftig ist”, so war diese Ausführlichkeit doch nötig, denn ich hatte vor, “den Käuffer / der etwa […] die Zeit nicht hat / die Vorrede durchzulesen / vor dem Kauff / beyläuffig zu unterrichten / was er in dem Buche zu suchen habe; welches der eigentliche Nutzen und Endzweck der TITUL ist. Mit wenigern Worten aber habe ich die Sache zu fassen nicht vermocht …” Ich nenne diese eine TOPOLOGISCHE Anweisung / weil sie alle Städte / Städtlein / auch ausnehmend gute Marckt-Flecken / auch so gar einige / wiewohl sehr wenige / allein gelegene Schlösser / so viel ich aus zuverläßigen Nachricht / gewust habe / nach ihren gewöhnlichen Nahmen / SITUATION und Beschaffenheit bemercket / in den Land-CARTEN leicht zu finden / auch wohl / wenn sie darinnen fehlen / hinein zu setzen Anleitung giebet / weiter aber nichts dazu thut / damit unnöthige Weitläufftigkeit und alle CONFUSION der Wissenschafften / so viel möglich / vermieden werde.”
In der Vorrede zu seiner “Topologischen Anweisung” betont er, daß ihm sehr an Gründlichkeit gelegen war. Ich versichere, daß “ich nicht einen einigen [gemeint ist: einzigen] Ort gesetzet habe / den ich nicht in allen PROBATEN Land-Carten, so ich zur Hand hatte / nachgesuchet / hernach in den übrigen Büchern aufgeschlagen und würcklich als eine Stadt / Städtgen oder Flecken / beschrieben gefunden hätte …”. Er ergänzt: “wie ich auch durch den grössesten Theil Teutschlandes zu reisen Gelegenheit gehabt habe / sind mir die dabey gemacheten OBSERVATIONES auch nicht wenig zu statten gekommen.”
Um nicht nur eine Auflistung zu bieten, sondern auch einen gedächtnisfördernden Effekt hervorzurufen (erstaunlich, mnemotechniche Ansätze im frühen 17. Jahrhundert!)
Ein ausführliches alphabetisches Sachregister unterstreicht den Wunsch des Autors, ein wirklich alltagstaugliches Kompendium anzubieten.
Für die Grafschaft Bentheim kommt die 10. Abteilung: “Von dem Westfälischen Kreis” in Frage. Wie bei allen anderen Kapiteln stellt der Autor zunächst die Frage nach der Fläche, um die es hier geht:
“Was wird unter diesem Krayß begriffen? Dann folgen Einzelbeschreibungen.
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[…]
Die zehende Abtheilung
Von dem Westphälischen Krayß.
I. Was wird unter diesem Krayß begriffen?
Vor diesem erstreckte er sich sehr weit in die Niederlande hinein / indem er die Stiffte LÜTTICH und UTRECHT noch unter sich hatte. Jetzo aber hält er in sich: Erstlich drey grosse Bißthümer / MÜNSTER, OSNABRÜCK und PATERBORN, daneben noch vier freye Reichs-Abtheyen: CORBAY, ESSEN, WENDEN und HEERFORTEN [Herford]. Hernach drey Fürstenthümer / das Herzogthum Westphalen / das Für-
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stenthum Ostfireßland / welches vor diesem eine Graffschafft genennet worden. Weiter dreyzehehen [sic!] Graffschafften 0LDENBURG, DELMENHORST, DIEPHOLD, SCHAUENBURG, LIPPE, RAVENSBERG, TEKLENBURG, RIETBERG, MARCK, REKLINGHAUSSEN, STEINFURT, BENTHEM und LINGEN, zuletzt eine Reichsstadt Dortmund.
2. Was vor Land-Carten hat man davon?
Den ganzen Kray0 hat man von F. WITT, R. SCHENCK und C ALLARD unter dem TITUL: TOTIUS WESTPHALIAE DESCRIPTIO, unter dem TITUL des Westphälischen Krayses aber von BLAEU, I. DANKERTS und IALLOT, Besonders hat man hernach das Herzogthum Westphalen von IOH. GIGANTE durch BLAU, und IAILLOT. Das BISTHUM MÜNSTER von GIGANTE durch BLAU, und von IALTOT in zwey CARTEN, auch ohne Nahmen / eines AUCTORIS zu PARIS ANNO 1692. in zwey CARTEN. Die Bisthümer Münster und OSNABRÜCK samt dabey gelegenen Graffschafften von I. DANCKERS. Das BISTHUHM OSNABRÜCK besonders von GIGANTE bey BLAU. das PATERBORN. Von eben demselbigen / OST-FRIESSLAND von UBBONE EMMIO bey BLAU, Die Graffschafften BENTHEIM und STEINFURTH, von IOH. WESTENBERG durch BLAU. Sonsten habe ich nichts zu sehen bekommen.
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3. Was vor Nachbarn hat dieser Krayß?
Gegen Nord stösset er an die Nord-See / Nord-Ost begräntzet die Weser und das Herzogthum BREMEN, gegen Morgen das Braunschweigische gegen SÜD-OST und SÜD der Ober-Rheinische / gegen SUD-WEST, der Nieder-Rheinische Krayß / gegen Westen die vereinigten Holländische PROVINTZEN ZUPTPHEN, Ober-ISSEL und GRÖNINGEN.
4. Was lauffen vor berühmte Flüsse durch denselbigen?
Die WESER läuffet nahe an der Ost-Gräntze einen Strich durch / die EMS gehet durch MÜNSTER und Ost-Frießland. Durch das Herzogthum Westphalen und di [sic!] Graffschafft Marck / fliessen neben einander / nach dem RHEIN zu die LIPPE, die EMSER und die RUHR. Die DUMEL streichet an dem Herzogthum Westphalen und dem Stifft PATERBORN hin in die Weser. Die vECHT fliesset durch die Graffschafft BENTHEIM nach der sÜDER-sEE. In die Weser lauffen ferner weiter hinunter die OWE und die HUNTE. In die EMS lauffet von Morgen her die HASE.
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Die übrigen sind alles kleine Wasser / deren einige bey denen Oertern vorkommen werden.
5. Wie wollen wir nun die Eintheilung machen / die merckwürdigsten Oerter ordentlich auf zu suchen?
Wir müssen erst das Obertheil von dem BISTHUM MÜNSTER samt der Graffschafft STEINFORTH, zweytens das Untertheil desselben samt den Graffschafften BENTHEIM und LINGEN, dridtens das Bisthum OSNABRÜCK samt den Graffschafften TECKLENBURG, Engern und Schauenburg durch gehen. Endlich die übrigen Landschafften von NORDEN durch Osten herum eine nach der andern beschauen.
6. Was habe ich nun vor Oerter in dem Ober-Theil von MÜNSTER anzumercken?
I. MUNSTER die Haupt-Stadt an einem Flüßgen AADA ein grosser und von Natur ziemlich / von Kunst mäßig befestigter Ort / mit einer wohl angelegten / aber schlecht ausgebauten CITADELLE. Das grösseste Theil der Stadt / welche in dem
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HANSEE-Bund stehet und grosse Freyheiten hat / ist der AUGSPURGISCHEN CONFESSION zugethan / doch ist inner und ausserhalb der Stadt alles voller Klöster.
2. GREVEÄN ein klein schlecht Städtlein an der EMS, von MÜNSTER gegen Nord 3. Teligt ein feines Städtlein und Paß an der EMS, Westwarts von Münster. 4. WOLBECK ein Städtlein -/ wovon der gantze Krayß / worinnen itzt etzehlte Oerter liegen / der WALBECKISCHE genennet wird eine Meile von MÜNSTER. und auch von TELLIGT. 5. Alen ein Städtlein in eben dem Krayß Südwarts an der WERSE. 6. SASSENBERG und 7,
WARENDORFF an der EMS, Stadtlein in dem SASSENBERGISCHEN. 8. STROMBERG Städtlein und Schloß in der STROMBERGISCHEN Burggraffschafft. 9. WERNE ander Süd-Gräntze das Haupt des WERNISCHEN DISTRICTS / 10. DULMEN und 11. HALTEREN an Borcken tine Stadt 13. GEMEN Städtlein und Schloß beyde an der AA 14. STADTLOON 15. VREEDEN beyde an dem BERKEL-Fluß und 16. Aahuß an einem kleinen Wasser / das auch die AA heisset / lauter Städtlein in dem Ahusischen DISTRICT.
17. COESFELD in dem BERKEL-Fluß 3. kleine Meilen oberhalb STADTLOON, eine feine auch in dem HANSEE-Bund begriffene Stadt in dem HORSTMARER DISTRICT.
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Die Bischöffe RESIDEREN hier mehr als in Münster.
18. Hoorstmar Städtlein und Schloß 19. Scopping an der VECHTE 20. NIENBERG an der Dunckel und 21. OCHTRUP an einem Wald der HARST genant nahe an dem BENTHEIMISCHEN.
22. STEINFURTH Stadt und Schloß an einem Fluß der auch die AA genennet wird / die einige / und das Haupt in der Graffschafft Steinfurth / welche sich doch nu 4. Meile von sUD gen NORD und auf ein und eine halbe biß 2. von OST gegen WEST erstrecket / folgen noch in dem DISTRICT BEUERGERN
23. Beuergern Städtlein und Schloß im Gebürge und 24. RHENEN an der EMS, darüber eine neue künstliche höltzerne Brücke gehet.
7. Was kommen vor Oerter bey dem Untern-Stifft MÜNSTER vor?
I. BENTHEIM ein artig Städtlein und schönes Schloß auf einem Berg / alda man aus Teutschland kommende am ersten die Holländische Art und Reinigkeit in den Häusern findet.
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2. SCHUTTORFF 3. NORTHORN und 4. NIENHUSZ / drey feine Städtlein an der VECHTE.
II. In der Graffschafft Lingen.
5. LINGEN Städtlein und Schloß mit einer ziemlichen FORTIFICATION, gehöret samt der Graffschafft aus Königs WILLIAMS als Printzens von URANIEN Erbschafft dem König in Preussen.
[…]
Register 395
Schluß-Erinnerung
An den geneigten Leser.
Also so habe ich in dieser kurzen Beschreibung 2739. merckwürdige Nahmen in Teutschland zusammengebracht/ worunter zum wenigsten drittehalb tausend Städte oder Flecken sind / die ich alle solchergestalt anzuführen bemühet gewesen / daß ich wenigstens aus einem angesehen AUCTORE und / einer guten CARTE, welche beyde ich so viel mir möglich mit gutem JUDICIO gebrauchet / davon Grund darlegen kan. Dem ungeachtet bescheide ich mich gern / daß noch viele Fehler und Mängel in diesem Werckgen sich finden werden / indem von manchen Ort mag berichtet seyn / was sich anders daselbst verhält und viel Flecken / merckwürdige Schlösser und Städtgen / wie auch nahmhaffte Flüsse und Anmerckens-würdige Berge / Wälder und Seen mögen ausgelassen seyn / wie ich selbst unterschiedliche weiß / die ich in meiner Jugend gesehen / davon ich mir doch nichts zu setzen getrauet / weil ich sie nicht mit rechten Verstand oder Fleiß gesehen / und in AUCTORIBUS und Land-Carten nichts davon habe finden kön-
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nen / Deßwegen ersucht hiemit den geneigten Leser/ wenn er etwas Zuverläßiges deßwegen zu erinnern hat / daß er so geneigt seyn / und durch ADRESSE an den Herrn Verleger mit so wenigen Kosten als möglich ist / insonderheit etwa durch Gelegenheit der Franckfurter und Leipziger Messen solches mich benachrichtigen wolle / damit bey etwa vorfallender Wider-Auflage des Tractätgens solches könne angemercket werden / welches ich mit schuldigster Danckbarkeit erkennen und rühmen werde. Der grundgütig GOtt wolle nur von unserm lieben Vaterland alle Verheerung und Verwüstung / welche man ja mit Sünden schon längst verdienet hätte / in Gnaden abwenden / hingegen die Hertzen der Grossen von Kriegs-Gedancken und ungerechten so wohl Verschwendung als Geitz / auf Gedancken des Friedens und Verbesserung der Künste und Commercien richten / damit die Städte mehr und mehr erbauet / erweitert und in Flor gebracht werden.
ENDE