Pro­jekt „10 x 500“ (2023)

  • Febru­ar 2023 — heu­te

Die Bür­ger­stif­tung Bad Bent­heim legt in die­sem Jahr das För­der­pro­gramm „10 x 500“ neu auf. Mit ins­ge­samt 5000 Euro unter­stützt die Bür­ger­stif­tung damit wie­der zehn klei­ne­re Pro­jek­te, die sich mit Jugend- und Senio­ren­hil­fe, Brauch­tum und Hei­mat, Bil­dung und Erzie­hung oder Kunst und Kul­tur in Bad Bent­heim beschäf­ti­gen.

Wich­tig ist, dass es sich bei den Bewer­bern um einen Ver­ein, eine Orga­ni­sa­ti­on oder eine Ein­rich­tung wie Kir­chen, Schu­len oder Kin­der­gär­ten han­delt. Ein­zel­per­so­nen kön­nen nicht geför­dert wer­den. Anträ­ge auf eine För­de­rung kön­nen ab dem 1. Febru­ar 2023 hier über das Kon­takt­for­mu­lar ein­ge­reicht wer­den. In dem For­mu­lar müs­sen unter ande­rem genaue Infor­ma­tio­nen zum Pro­jekt sowie zum Zeit- und Kos­ten­rah­men ange­ge­ben wer­den.

Der Bewer­bungs­zeit­raum läuft bis zum 1. April 2023. Wel­che zehn Pro­jek­te dann mit jeweils 500 Euro geför­dert wer­den, ent­schei­det der Vor­stand der Bür­ger­stif­tung. Kri­te­ri­en, nach denen der Vor­stand die zu för­dern­den Pro­jek­te aus­wählt, sind Selbst­tä­tig­keit — also ein selbst durch­ge­führ­tes Pro­jekt wie zum Bei­spiel ein Work­shop — Ver­net­zung — etwa durch das Zusam­men­ar­bei­ten meh­re­rer Akteu­re — und Nach­hal­tig­keit. Dabei geht es um die Fra­ge, ob durch das Pro­jekt Struk­tu­ren ent­ste­hen, die auch dar­über hin­aus aktiv sind.

Richt­li­ni­en für die För­de­rung

Die Bür­ger­stif­tung Bad Bent­heim legt noch im Geschäfts­jahr 2023 ein bekann­tes För­der­pro­jekt neu auf. Mit einer Gesamt­sum­me von 5000 € wer­den klei­ne­re Pro­jek­te in Bad Bent­heim geför­dert, die sich mit Jugend- & Senio­ren­hil­fe, Brauch­tum & Hei­mat, Bil­dung & Erzie­hung sowie Kunst & Kul­tur beschäf­ti­gen.

Dabei wer­den zehn Pro­jek­te mit jeweils 500€ geför­dert („10 x 500″). Die Pro­jek­te müs­sen dem Stif­tungs­ziel ent­spre­chen und in Bad Bent­heim rea­li­siert wer­den.

Bewer­ben kön­nen sich alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Bad Bent­heims, die die För­der­sum­me für eine Ver­an­stal­tung in den genann­ten Berei­chen erhal­ten möch­ten. Bewer­ben kön­nen sich Ein­zel­per­so­nen, Ver­ei­ne, Schu­len, Kin­der­gär­ten etc. Wer ein Pro­jekt zur För­de­rung bean­tragt, muss eine genaue Pro­jekt­be­schrei­bung, Ziel, Zeit- und Finan­zie­rungs-/Kos­ten­rah­men dar­le­gen. Das soll über einen För­der­an­trag auf der Web­site der Bür­ger­stif­tung erfol­gen, der über das Kon­takt­for­mu­lar ein­ge­reicht wer­den kann. Die Anträ­ge müs­sen bis zum 01.04.2023 vor­lie­gen. Der Vor­stand der Bür­ger­stif­tung ent­schei­det dann über die Ver­ga­be’ der zehn För­der­sum­men.

Kri­te­ri­en, nach denen der Vor­stand die zu för­dern­den Pro­jek­te aus­wählt, sind: 

  • Selbst­tä­tig­keit: so hat etwa ein Work­shop Vor­rang vor einer/m extern „ein­ge­kauf­ten” Thea­ter­auf­füh­rung, Kon­zert, Vor­trag etc.
  • Ver­net­zung: arbei­ten meh­re­re loka­le Akteu­re zusam­men?
  • Nach­hal­tig­keit: ent­ste­hen Struk­tu­ren, die über das Pro­jekt hin­aus aktiv sein kön­nen

Die Pro­jek­te müs­sen im Jahr 2023 durch­ge­führt wer­den.

Die Inten­ti­on die­ses neu­en För­der­pro­jek­tes lau­tet: Die Bür­ger­stif­tung gibt Geld für gute Ideen und will mit die­sem sehr nied­rig­schwel­li­gen För­der­pro­jekt die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu Enga­ge­ment in den genann­ten Berei­chen ermun­tern. Das dient dem Gemein­wohl der Stadt und öff­net die Bür­ger­stif­tung gleich­zei­tig für Ziel­grup­pen, die wir bis­her nicht erreicht haben.

Geför­dert wer­den zum Bei­spiel Pro­jek­te wie die­se: 

  • Initia­ti­ven von Jugend­li­chen (z.B. Jugend­li­che orga­ni­sie­ren Work­shops, Podi­ums­dis­kus­sio­nen etc.)
  • Lesun­gen (z.B. in Kran­ken­häu­sern, Senio­ren­hei­men etc.)
  • Initia­ti­ven für Kino/Theater/Kultur vor Ort
  • Jugend­ar­beit in Vereinen/Schulen (z.B. Work­shops mit Künst­lern im Bereich Gra­fit­ti, Hip­Hop-Dance, Poet­ry Slam, Kunst)
  • Kin­der­spiel­platz­tag
  • Platt­deut­sches Thea­ter (z.B. im Kin­der­gar­ten)
  • Buch­pro­jek­te zu loka­len The­men
  • Pro­jek­te, die inklu­siv, inte­gra­tiv oder gene­ra­tio­nen­über­grei­fend sind (z.B. mit Behin­der­ten, Flüchtlingen/Migranten, Senio­ren etc.)

Ein Bil­dungs- und Kul­tur­auf­trag muss bei den Pro­jek­ten erkenn­bar sein.