- Februar 2023 — heute
Die Bürgerstiftung Bad Bentheim legt in diesem Jahr das Förderprogramm „10 x 500“ neu auf. Mit insgesamt 5000 Euro unterstützt die Bürgerstiftung damit wieder zehn kleinere Projekte, die sich mit Jugend- und Seniorenhilfe, Brauchtum und Heimat, Bildung und Erziehung oder Kunst und Kultur in Bad Bentheim beschäftigen.
Wichtig ist, dass es sich bei den Bewerbern um einen Verein, eine Organisation oder eine Einrichtung wie Kirchen, Schulen oder Kindergärten handelt. Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Anträge auf eine Förderung können ab dem 1. Februar 2023 hier über das Kontaktformular eingereicht werden. In dem Formular müssen unter anderem genaue Informationen zum Projekt sowie zum Zeit- und Kostenrahmen angegeben werden.
Der Bewerbungszeitraum läuft bis zum 1. April 2023. Welche zehn Projekte dann mit jeweils 500 Euro gefördert werden, entscheidet der Vorstand der Bürgerstiftung. Kriterien, nach denen der Vorstand die zu fördernden Projekte auswählt, sind Selbsttätigkeit — also ein selbst durchgeführtes Projekt wie zum Beispiel ein Workshop — Vernetzung — etwa durch das Zusammenarbeiten mehrerer Akteure — und Nachhaltigkeit. Dabei geht es um die Frage, ob durch das Projekt Strukturen entstehen, die auch darüber hinaus aktiv sind.
Richtlinien für die Förderung
Die Bürgerstiftung Bad Bentheim legt noch im Geschäftsjahr 2023 ein bekanntes Förderprojekt neu auf. Mit einer Gesamtsumme von 5000 € werden kleinere Projekte in Bad Bentheim gefördert, die sich mit Jugend- & Seniorenhilfe, Brauchtum & Heimat, Bildung & Erziehung sowie Kunst & Kultur beschäftigen.
Dabei werden zehn Projekte mit jeweils 500€ gefördert („10 x 500″). Die Projekte müssen dem Stiftungsziel entsprechen und in Bad Bentheim realisiert werden.
Bewerben können sich alle Bürgerinnen und Bürger Bad Bentheims, die die Fördersumme für eine Veranstaltung in den genannten Bereichen erhalten möchten. Bewerben können sich Einzelpersonen, Vereine, Schulen, Kindergärten etc. Wer ein Projekt zur Förderung beantragt, muss eine genaue Projektbeschreibung, Ziel, Zeit- und Finanzierungs-/Kostenrahmen darlegen. Das soll über einen Förderantrag auf der Website der Bürgerstiftung erfolgen, der über das Kontaktformular eingereicht werden kann. Die Anträge müssen bis zum 01.04.2023 vorliegen. Der Vorstand der Bürgerstiftung entscheidet dann über die Vergabe’ der zehn Fördersummen.
Kriterien, nach denen der Vorstand die zu fördernden Projekte auswählt, sind:
- Selbsttätigkeit: so hat etwa ein Workshop Vorrang vor einer/m extern „eingekauften” Theateraufführung, Konzert, Vortrag etc.
- Vernetzung: arbeiten mehrere lokale Akteure zusammen?
- Nachhaltigkeit: entstehen Strukturen, die über das Projekt hinaus aktiv sein können
Die Projekte müssen im Jahr 2023 durchgeführt werden.
Die Intention dieses neuen Förderprojektes lautet: Die Bürgerstiftung gibt Geld für gute Ideen und will mit diesem sehr niedrigschwelligen Förderprojekt die Bürgerinnen und Bürger zu Engagement in den genannten Bereichen ermuntern. Das dient dem Gemeinwohl der Stadt und öffnet die Bürgerstiftung gleichzeitig für Zielgruppen, die wir bisher nicht erreicht haben.
Gefördert werden zum Beispiel Projekte wie diese:
- Initiativen von Jugendlichen (z.B. Jugendliche organisieren Workshops, Podiumsdiskussionen etc.)
- Lesungen (z.B. in Krankenhäusern, Seniorenheimen etc.)
- Initiativen für Kino/Theater/Kultur vor Ort
- Jugendarbeit in Vereinen/Schulen (z.B. Workshops mit Künstlern im Bereich Grafitti, HipHop-Dance, Poetry Slam, Kunst)
- Kinderspielplatztag
- Plattdeutsches Theater (z.B. im Kindergarten)
- Buchprojekte zu lokalen Themen
- Projekte, die inklusiv, integrativ oder generationenübergreifend sind (z.B. mit Behinderten, Flüchtlingen/Migranten, Senioren etc.)
Ein Bildungs- und Kulturauftrag muss bei den Projekten erkennbar sein.