Güte­sie­gel


Güte­sie­gel der Initia­ti­ve Bür­ger­stif­tun­gen

Das Güte­sie­gel wird an Bür­ger­stif­tun­gen ver­lie­hen, deren Sat­zun­gen die „10 Merk­ma­le einer Bür­ger­stif­tung“ erfül­len. Die Prü­fung der Sat­zung einer Bür­ger­stif­tung auf die „10 Merk­ma­le“ und die Ent­schei­dung über die Ver­ga­be des Güte­sie­gels erfolgt durch eine unab­hän­gi­ge Jury aus erfah­re­nen Bür­ger­stif­tern und Bür­ger­stif­tungs­exper­ten.

Das Güte­sie­gel ist unse­rer Bür­ger­stif­tung auf form­lo­sen Antrag mit einer Gül­tig­keit von drei Jah­ren vom Arbeits­kreis Bür­ger­stif­tun­gen des Bun­des­ver­ban­des Deut­scher Stif­tun­gen im Jahr 2023 zum fünf­ten Mal ver­lie­hen wor­den.

Gütesiegel 2017 (2)

10 Merk­ma­le einer Bür­ger­stif­tung 

Ver­ab­schie­det vom Arbeits­kreis Bür­ger­stif­tun­gen des Bun­des­ver­ban­des Deut­scher Stif­tun­gen im Rah­men der 56. Jah­res­ta­gung im Mai 2000

Eine Bür­ger­stif­tung ist eine unab­hän­gi­ge, auto­nom han­deln­de, gemein­nüt­zi­ge Stif­tung von Bür­gern für Bür­ger mit mög­lichst brei­tem Stif­tungs­zweck. Sie enga­giert sich nach­hal­tig und dau­er­haft für das Gemein­we­sen in einem geo­gra­phisch begrenz­ten Raum und ist in der Regel för­dernd und ope­ra­tiv für alle Bür­ger ihres defi­nier­ten Ein­zugs­ge­bie­tes tätig. Sie unter­stützt mit ihrer Arbeit bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment.

  1. Eine Bür­ger­stif­tung ist gemein­nüt­zig und will das Gemein­we­sen stär­ken. Sie ver­steht sich als Ele­ment einer selbst­be­stimm­ten Bür­ger­ge­sell­schaft.
  2. Eine Bür­ger­stif­tung wird in der Regel von meh­re­ren Stif­tern errich­tet. Eine Initia­ti­ve zu ihrer Errich­tung kann auch von Ein­zel­per­so­nen oder ein­zel­nen Insti­tu­tio­nen aus­ge­hen.
  3. Eine Bür­ger­stif­tung ist wirt­schaft­lich und poli­tisch unab­hän­gig. Sie ist kon­fes­sio­nell und par­tei­po­li­tisch nicht gebun­den. Eine Domi­nanz ein­zel­ner Stif­ter, Par­tei­en, Unter­neh­men wird abge­lehnt. Poli­ti­sche Gre­mi­en und Ver­wal­tungs­spit­zen dür­fen kei­nen bestim­men­den Ein­fluss auf Ent­schei­dun­gen neh­men.
  4. Das Akti­ons­ge­biet einer Bür­ger­stif­tung ist geo­gra­phisch aus­ge­rich­tet: auf eine Stadt, einen Land­kreis, eine Regi­on.
  5. Eine Bür­ger­stif­tung baut kon­ti­nu­ier­lich Stif­tungs­ka­pi­tal auf. Dabei gibt sie allen Bür­gern, die sich einer bestimm­ten Stadt oder Regi­on ver­bun­den füh­len und die Stif­tungs­zie­le beja­hen, die Mög­lich­keit einer Zustif­tung. Sie sam­melt dar­über hin­aus Pro­jekt­s­pen­den und kann Unter­stif­tun­gen und Fonds ein­rich­ten, die ein­zel­ne der in der Sat­zung auf­ge­führ­ten Zwe­cke ver­fol­gen oder auch regio­na­le Teil­ge­bie­te för­dern.
  6. Eine Bür­ger­stif­tung wirkt in einem brei­ten Spek­trum des städ­ti­schen oder regio­na­len Lebens, des­sen För­de­rung für sie im Vor­der­grund steht. Ihr Stif­tungs­zweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kul­tu­rel­len Sek­tor, Jugend und Sozia­les, das Bil­dungs­we­sen, Natur und Umwelt und den Denk­mal­schutz. Sie ist för­dernd und/oder ope­ra­tiv tätig und soll­te inno­va­tiv tätig sein.
  7. Eine Bür­ger­stif­tung för­dert Pro­jek­te, die von bür­ger­schaft­li­chem Enga­ge­ment getra­gen sind oder Hil­fe zur Selbst­hil­fe leis­ten. Dabei bemüht sie sich um neue For­men des gesell­schaft­li­chen Enga­ge­ments.
  8. Eine Bür­ger­stif­tung macht ihre Pro­jek­te öffent­lich und betreibt eine aus­ge­präg­te Öffent­lich­keits­ar­beit, um allen Bür­gern ihrer Regi­on die Mög­lich­keit zu geben, sich an den Pro­jek­ten zu betei­li­gen.
  9. Eine Bür­ger­stif­tung kann ein loka­les Netz­werk inner­halb ver­schie­de­ner gemein­nüt­zi­ger Orga­ni­sa­tio­nen einer Stadt oder Regi­on koor­di­nie­ren.
  10. Die inter­ne Arbeit einer Bür­ger­stif­tung ist durch Par­ti­zi­pa­ti­on und Trans­pa­renz geprägt. Eine Bür­ger­stif­tung hat meh­re­re Gre­mi­en (Vor­stand und Kon­troll­organ), in denen Bür­ger für Bür­ger aus­füh­ren­de und kon­trol­lie­ren­de Funk­tio­nen inne­ha­ben.