Der aktuelle Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bad Bentheim setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. Rüdiger Schmidt-Bendun (1. Vorsitzender)
Dr. Kai Hellendoorn (2. Vorsitzender)
Bernd Aalken
Dr. Hans-Georg Belka
Joachim Berends
Helena Hoon
Dr. Volker Pannen
Peter Pille
Karin Skiba
Nicole Unger
Jan Lukas Veddeler
Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bad Bentheim setzt sich aus mindestens fünf und maximal 15 Mitgliedern zusammen. Der Stiftungsrat wird von den Gründern der Stiftung oder von anderen zugewiesenen Organisationen ernannt. Die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder beträgt in der Regel drei Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Der Stiftungsrat trifft sich regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, um über wichtige Angelegenheiten der Stiftung zu beraten und zu entscheiden.
Der Stiftungsrat hat eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Strategie und der Zielsetzung der Stiftung. Er überwacht die Tätigkeiten des Vorstands, einschließlich der Verwendung der Stiftungsgelder und der Umsetzung der Stiftungsziele. Der Stiftungsrat prüft und genehmigt den Jahresbericht, den Haushaltsplan und den Jahresabschluss der Stiftung. Darüber hinaus entscheidet der Stiftungsrat über die Aufnahme neuer Mitglieder und kann weitere Komitees oder Arbeitsgruppen einrichten, um spezifische Aufgaben zu erfüllen.
Der Stiftungsrat agiert als Bindeglied zwischen der Stiftung und der Öffentlichkeit. Er fördert die Bekanntheit der Stiftung, engagiert sich in Fundraising-Aktivitäten und pflegt Beziehungen zu anderen Organisationen, Partnern und Unterstützern. Der Stiftungsrat arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen, um die langfristige Entwicklung und den Erfolg der Stiftung sicherzustellen. Entscheidungen im Stiftungsrat werden in der Regel durch Mehrheitsbeschluss getroffen, wobei der Vorsitzende bei Stimmengleichheit eine zusätzliche Stimme hat.
Der Stiftungsrat legt großen Wert auf Transparenz und Rechenschaftspflicht. Er berichtet regelmäßig über seine Aktivitäten und den Fortschritt der Stiftung an die Stifter und die Öffentlichkeit. Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung dafür, dass die Stiftung ihre Mission und ihre gemeinnützigen Ziele im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und ethischen Grundsätzen erfüllt.