Das Formular zum Antrag auf Projektförderung finden Sie unter den Förderrichtlinien.
I. Was sind unsere Grundsätze?
In der Bürgerstiftung Bad Bentheim haben sich engagierte Bürgerinnen und Bürger zusammen- geschlossen, um Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe sowie das traditionelle Brauchtum und die Heimatpflege zu fördern und zu entwickeln.
Die Bürgerstiftung Bad Bentheim ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger, die Projekte im Interesse der Stadt Bad Bentheim und ihrer Bürger fördert. Sie will damit das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement in ihrer Stadt stärken.
II. Was fördern wir?
1.) Eine Förderung kann nur Vorhaben gewährt werden, die einen Bezug zur Stadt Bad Bentheim aufweisen.
2.) Es werden insbesondere Projekte gefördert, die
- einen nennenswerten Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei ihrer Umsetzung aufweisen
- über einen ausreichenden Modell- und Vorbildcharakter verfügen
- einen innovativen Ansatz aufweisen
- nach Möglichkeit Minderheiten und benachteiligte Gruppen einbeziehen
III. Was kann nicht gefördert werden?
- Projekte außerhalb des Stadtgebiets von Bad Bentheim
- kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
- Großprojekte mit entsprechendem Finanz- und Kapitalbedarf
- Pflichtaufgaben von öffentlichen Körperschaften
- parteipolitische Vorhaben
- privatwirtschaftliche Tätigkeit, es sei denn der Schwerpunkt der Tätigkeit steht im Einklang mit den Satzungszwecken
der Bürgerstiftung
- Übernahme von Personalkosten und sonstigen laufenden Kosten, es sei denn, das geförderte Projekt oder die unterstützte
Einrichtung ist in der Lage, sich nach Auslaufen der Förderung durch die Bürgerstiftung selbstständig zu finanzieren
IV. Wie kann man Förderungen beantragen?
1.) Ausfüllen des als Anlage beigefügten Formulars.
2.) Aufführen der Einnahmen und Ausgaben auf einer zusätzlichen Seite.
3.) Kurzer schriftlicher Bericht über das Projekt mit folgenden Angaben:
- Zweck der Förderung
- Ziele des Projekts
- Zeitplan des Projekts
- Budget des Projekts (Kosten und Finanzierungsplan)
V . Was ist noch zu beachten?
1.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
2.) Wesentliche Änderungen des Projekts (z.B. Änderung des Verwendungszwecks, zeitliche Verschiebung, Veränderungen in der Projektrealisierung etc.) müssen der Bürgerstiftung unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
3.) Nicht abgerufene Fördermittel verfallen nach Ablauf des zugesagten Förderzeitraums.
4.) Werden die zugewandten Mittel nicht nach der Maßgabe der Förderzusage verwendet, ist die Bürgerstiftung berechtigt, die Förderzusage zu widerrufen und die ausgezahlten Mittel zurück zu fordern.
5.) Der Empfänger von Mitteln der Bürgerstiftung muss einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung durch Vorlage von Rechnungen und Quittungen führen.
Bei Veröffentlichungen jeglicher Art über das Projekt ist auf die Förderung durch die Bürgerstiftung hinzuweisen. Hierbei ist in Abstimmung mit der Bürgerstiftung das Logo der Bürgerstiftung zu verwenden.
Diese Förderrichtlinie wurde vom Kuratorium in seiner Sitzung vom 22.8.2013 beschlossen.