För­der­richt­li­ni­en


Das For­mu­lar zum Antrag auf Pro­jekt­för­de­rung fin­den Sie unter den För­der­richt­li­ni­en.

I.  Was sind unse­re Grund­sät­ze?

In der Bür­ger­stif­tung Bad Bent­heim haben sich enga­gier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zusam­men- geschlos­sen, um Kunst und Kul­tur, Bil­dung und Erzie­hung, Jugend- und Alten­hil­fe sowie das tra­di­tio­nel­le Brauch­tum und die Hei­mat­pfle­ge zu för­dern und zu ent­wi­ckeln.
Die Bür­ger­stif­tung Bad Bent­heim ist eine Gemein­schafts­ein­rich­tung von Bür­gern für Bür­ger, die Pro­jek­te im Inter­es­se der Stadt Bad Bent­heim und ihrer Bür­ger för­dert. Sie will damit das ehren­amt­li­che und bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment in ihrer Stadt stär­ken.

II.  Was för­dern wir?

1.) Eine För­de­rung kann nur Vor­ha­ben gewährt wer­den, die einen Bezug zur Stadt Bad Bent­heim auf­wei­sen.

2.) Es wer­den ins­be­son­de­re Pro­jek­te geför­dert, die

-      einen nen­nens­wer­ten Anteil an ehren­amt­li­cher Arbeit bei ihrer Umset­zung auf­wei­sen
-      über einen aus­rei­chen­den Modell- und Vor­bild­cha­rak­ter ver­fü­gen
-      einen inno­va­ti­ven Ansatz auf­wei­sen
-      nach Mög­lich­keit Min­der­hei­ten und benach­tei­lig­te Grup­pen ein­be­zie­hen

III.  Was kann nicht geför­dert wer­den?

-      Pro­jek­te außer­halb des Stadt­ge­biets von Bad Bent­heim
-      kom­mer­zi­el­le Ver­an­stal­tun­gen und Fund­rai­sing-Akti­vi­tä­ten
-      Groß­pro­jek­te mit ent­spre­chen­dem Finanz- und Kapi­tal­be­darf
-      Pflicht­auf­ga­ben von öffent­li­chen Kör­per­schaf­ten
-      par­tei­po­li­ti­sche Vor­ha­ben
-      pri­vat­wirt­schaft­li­che Tätig­keit, es sei denn der Schwer­punkt der Tätig­keit steht im Ein­klang mit den Sat­zungs­zwe­cken
der Bür­ger­stif­tung
-      Über­nah­me von Per­so­nal­kos­ten und sons­ti­gen lau­fen­den Kos­ten, es sei denn, das geför­der­te Pro­jekt oder die unter­stütz­te
Ein­rich­tung ist in der Lage, sich nach Aus­lau­fen der För­de­rung durch die Bür­ger­stif­tung selbst­stän­dig zu finan­zie­ren

IV.  Wie kann man För­de­run­gen bean­tra­gen?

1.)  Aus­fül­len des als Anla­ge bei­gefüg­ten For­mu­lars.

2.)  Auf­füh­ren der Ein­nah­men und Aus­ga­ben auf einer zusätz­li­chen Sei­te.

3.)  Kur­zer schrift­li­cher Bericht über das Pro­jekt mit fol­gen­den Anga­ben:

-      Zweck der För­de­rung
-      Zie­le des Pro­jekts
-      Zeit­plan des Pro­jekts
-      Bud­get des Pro­jekts (Kos­ten und Finan­zie­rungs­plan)

V . Was ist noch zu beach­ten?

1.) Es besteht kein Rechts­an­spruch auf För­de­rung.

2.) Wesent­li­che Ände­run­gen des Pro­jekts (z.B. Ände­rung des Ver­wen­dungs­zwecks, zeit­li­che Ver­schie­bung, Ver­än­de­run­gen in der Pro­jekt­rea­li­sie­rung etc.) müs­sen der Bür­ger­stif­tung unver­züg­lich schrift­lich mit­ge­teilt wer­den.

3.) Nicht abge­ru­fe­ne För­der­mit­tel ver­fal­len nach Ablauf des zuge­sag­ten För­der­zeit­raums.

4.) Wer­den die zuge­wand­ten Mit­tel nicht nach der Maß­ga­be der För­der­zu­sa­ge ver­wen­det, ist die Bür­ger­stif­tung berech­tigt, die För­der­zu­sa­ge zu wider­ru­fen und die aus­ge­zahl­ten Mit­tel zurück zu for­dern.

5.) Der Emp­fän­ger von Mit­teln der Bür­ger­stif­tung muss einen Nach­weis über die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wen­dung durch Vor­la­ge von Rech­nun­gen und Quit­tun­gen füh­ren.
Bei Ver­öf­fent­li­chun­gen jeg­li­cher Art über das Pro­jekt ist auf die För­de­rung durch die Bür­ger­stif­tung hin­zu­wei­sen. Hier­bei ist in Abstim­mung mit der Bür­ger­stif­tung das Logo der Bür­ger­stif­tung zu ver­wen­den.

Die­se För­der­richt­li­nie wur­de vom Kura­to­ri­um in sei­ner Sit­zung vom 22.8.2013 beschlos­sen.

For­mu­lar: Antrag auf Pro­jekt­för­de­rung

Foerderantrag-Buergerstiftung-Bad-Bentheim
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