Vor­stand


Der Vor­stand der Bür­ger­stif­tung Bad Bent­heim setzt sich wie folgt zusam­men:

  • Herr Are­nd Löd­den (Vor­sit­zen­der in Dop­pel­spit­ze)
  • Herr Fried­helm Wen­sing (Vor­sit­zen­der in Dop­pel­spit­ze)
  • Herr Ste­fan Drol­s­ha­gen (stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der)
  • Herr Gün­ter Hase­b­rock
  • Herr Bernd Hofste
  • Frau Dr. Ange­li­ka Rick­e­heer
  • Herr Hel­mut Schön­rock

Der Vor­stand der Bür­ger­stif­tung Bad Bent­heim besteht aus min­des­tens drei und maxi­mal zehn Per­so­nen, die vom Stif­tungs­rat gewählt wer­den. Inner­halb des Vor­stands wählt man einen Vor­sit­zen­den und einen stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den. Die Amts­zeit des Vor­stands beträgt drei Jah­re, wobei eine län­ge­re Zuge­hö­rig­keit von maxi­mal neun Jah­ren mög­lich ist. Der Vor­stand ver­tritt die Stif­tung gericht­lich und außer­ge­richt­lich und han­delt durch sei­nen Vor­sit­zen­den gemein­sam mit sei­nem Ver­tre­ter oder einem wei­te­ren Vor­stands­mit­glied. Der Vor­stand führt die Stif­tung, legt Zie­le und Prio­ri­tä­ten fest und sorgt für die Umset­zung der Stif­tungs­be­schlüs­se sowie eine ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wal­tung des Stif­tungs­ver­mö­gens. Er erstellt Jah­res­ab­schlüs­se, führt Buch über das Ver­mö­gen und berich­tet dem Stif­tungs­rat regel­mä­ßig über den Geschäfts­gang. Der Vor­stand kann an den Sit­zun­gen des Stif­tungs­rats teil­neh­men, es sei denn, es wird über ihn bera­ten. Der Vor­stand trifft Ent­schei­dun­gen mit ein­fa­cher Mehr­heit, wobei bei Stim­men­gleich­heit die Stim­me des Vor­sit­zen­den den Aus­schlag gibt.