Foto: 1. Stiftungsrat nach Gründung der Bürgerstiftung
Der aktuelle Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bad Bentheim setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Dr. Rüdiger Schmidt-Bendun (1. Vorsitzender)
Herr Dr Kai Hellendorn (2. Vorsitzender)
Herr Bernd Aalken
Herr Dr. Hans ‑Georg Belka
Herr Joachim Berends
Frau Helene Hoon
Herr Dr. Volker Pannen
Herr Peter Pille
Frau Karin Skiba
Frau Nicole Unger
Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bad Bentheim setzt sich aus mindestens fünf und maximal 15 Mitgliedern zusammen. Der Stiftungsrat wird von den Gründern der Stiftung oder von anderen zugewiesenen Organisationen ernannt. Die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder beträgt in der Regel drei Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Der Stiftungsrat ist ein wesentliches Organ der Bürgerstiftung Bad Bentheim und trägt die Verantwortung für die Aufsicht und Beratung hinsichtlich der Stiftungszwecke. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Vorstand in der Festlegung von Zielen und Prioritäten zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Stiftung ihre Mission erfolgreich umsetzt.
Der Stiftungsrat hat das Recht, vom Vorstand jederzeit Einblick in alle Geschäftsunterlagen der Stiftung zu verlangen und wird regelmäßig über die Aktivitäten der Stiftung informiert, mindestens einmal im Jahr. Er kommt mindestens zweimal im Jahr zu Sitzungen zusammen, um wichtige Entscheidungen zu treffen und über laufende Angelegenheiten zu diskutieren.
Zu den Hauptaufgaben des Stiftungsrats gehören:
- Die Wahl des Vorstands,
- Die Festlegung des Wirtschaftsplans für jedes Haushaltsjahr sowie die Prüfung des Jahresabschlusses und des Tätigkeitsberichts des Vorjahres,
- Die Entlastung des Vorstands,
- Die Zustimmung zu besonderen Geschäften gemäß den Richtlinien,
- Die Genehmigung von Transaktionen, die Verbindlichkeiten für die Stiftung in Höhe eines festgelegten Betrags übersteigen.