Zwar gab in den kommunalen Archiven schon immer ein schier unerschöpfliches Quellenmaterial in Form von Zeitungen und Zeitschriften, aber viele dort Beschäftigte hielten Zeitungen, weil es Druckwerke und keine Akten sind, für nicht archivwürdig und lehnten daher ihre Aufnahme ab. Wenn sie doch aufgehoben wurden, waren sie oft nur schwer zugänglich: meist existierten gestapelte, zusammengeschnürte Jahrgangspakete, die, oft mit stark verblaßten Etiketten versehen, eingestaubt auf Dachböden ein trauriges Dasein fristeten und sich nicht selten aufgrund von Feuchtigkeit allmählich auflösten.
Dazu kam lange Zeit eine schwache Reputation der Zeitung als historische Quelle, nicht zuletzt ausgelöst durch sehr negative Einschätzungen etwa durch Johann W. v. Goethe. Bereits vor über 200 Jahren formulierte er in einem Brief an Carl F. Zelter vom 31. 12. 1817: “Bei dem Narrenlärm unserer Tagesblätter geht es mir wie einem, der in der Mühle einschlafen lernt, ich höre und weiß nichts davon”. (Goethe, Weimarer Ausgabe 4, 28 S. 358.) Er schrieb demnach der Zeitungswelt einen die Lebensqualität beeinträchtigenden Krach zu. Schon vier Jahre vorher hatte er geäußert: “Es ist unglaublich, was die Deutschen sich durch das Journal- und Tagblattverzetteln für Schaden tun: denn das Gute, das dadurch gefördert wird, muß gleich vom Mittelmäßigen und Schlechten verschlungen werden.” (Goethe zu Riemer am 25. Januar 1813, Biedermann 2, S. 163)
Noch ein Hieb in dieselbe Kerbe: “Nichts ist älter als die Zeitung von gestern”, unkt(e) der Volksmund. Allerdings übersieht dieser launige Satz, daß es dort auch Hinweise, Projektankündigungen und ganze Artikel von überdauernder Wirkung gibt, die wir Heutigen in der Rückschau gern aufspüren, und: wir haben es deutlich leichter als noch vor einem Vierteljahrhundert, denn sehr viele Zeitungen liegen uns bereits in digitaler Form vor. Voraussetzung hierfür waren Menschen, die sich schon früh für die Bestandserhaltung der schnell vergänglichen Papiernachrichten eingesetzt hatten (Sammel-/Archivtätigkeiten). War die Mikro-Verfilmung von Zeitungsseiten letztlich noch ein eher unpraktikabler Schritt, der oftmals echte Kärrnerarbeit voraussetzte, sind heutige Digitalisate leichter zu handhaben als das klassische Findbuch im Archiv: JEDES Stichwort kann als Suchbegriff dienen, auch Such-Verknüpfungen sind möglich und führen zu Treffern.
Die vorliegende Auswahl bemüht sich darum, zur gewünschten Einzelinformation etwas Zeitkolorit hinzuzufügen, daher führt ein Mausklick auf das Detail jeweils zur Darstellung der GANZEN historischen Zeitungsseite, die dann auch Platz hat für Annoncen à la: “Für die Schulden meines Mannes komme ich nicht mehr auf” oder für die Anpreisung damaliger Modetorheiten. Gedacht ist an ein buntes Mosaik an Berichten und Meinungen zu regionalgeschichtlich interessanten Aspekten: der Anfang ist gemacht, wir laden ein zur Lektüre!
Dr. Horst Otto Müller
Übrigens: Dr. Horst Otto Müller hat ebenfalls eine Blütenlese vorgenommen und die interessanten Beiträge in einem dreiseitigen Dokument zusammengefasst. Sie können das Dokument hier herunterladen.
Direkt zum Jahr:
1837 — 1841 — 1842 — 1852 — 1858 — 1880 — 1895 — 1899 — 1900 — 1906 — 1907 — 1911 — 1912 — 1916 — 1920 — 1921 — 1922 — 1945
1837
Privilegierte Nachrichten Hamburg vom 07.02.1837
Gießen, den 29sten Januar.
Es ist nunmehr bekannt, daß der kaiserl. russische Colegienrath und Professor der Rechtswissenschaft, Dr. von Clossius zu Dorpat, einen Ruf an unsere Universität erhalten und angenommen hat, und in einigen Wochen schon hier eintreffen wird. Eben so ist Dr. Sintenis zu Zerbst als Professor berufen, und wird nächstens seine Stelle antreten. Sodann ist Dr. Plagge, Leibarzt Sr. Durchl. des Fürsten von Bentheim zu Steinfurth, und Badearzt zu Bentheim, als Professor der Medicin berufen, und soll den
Ruf angenommen haben. Diese drei Männer von ausgebreitetem literarischem Rufe, in dem rüstigen Mannesalter, von gereifter Erfahrung, die sämmtlich in ihren seitherigen Dienstverhältnissen mit Auszeichnung wirkten, werden Zierden unserer Universität seyn.
1841
Börsen-Halle Hamburg vom 30.09.1841
Hannoversche Angelegenheiten.
(H. C.). AUS DEM BENTHEIMSCHEN, vom 22. Sept.
Ein harter Schlag hat unsere Grafschaft getroffen, — das Ablösungsgesetz von 1833, welches für den ganzen Bauernstand des Königreichs Hannover eine neue glückliche Epoche begründet hat, dessen Folgen, — wie dessen hauptsächlichen Schöpfer, den Bürgermeister Stüve — noch die spätern Enkel segnen werden, hat für die Grafschaft Bentheim (mit einer Bevölkerung von 30,000 Seelen) aufgehört zu existiren. — Der Hergang ist kurz folgender: In keinem Landestheile wurden die Wohlthaten dieses Gesetzes dankbarer anerkannt, denn nirgends lastete der Druck der strengen Eigenbehörigkeit härter auf dem Bauernstande, als gerade im Bentheimschen. Kein Wunder daher, daß gleich nach dem Erscheinen der neuen Heilsordnung hunderte von Pflichtigen auf Ablösung ihrer Leibeigenschaft gegen ihren Standesherrn, den Fürsten von Bentheim, provocirten; leider aber wußte derselbe durch die Behauptung einer Exemtion von der allgemeinen Gesetzgebung die Vollziehung der einzelnen Ablösungen mehrere Jahre bei den Behörden hinzuhalten. In allen Instanzen jedoch zurückgewiesen, wandte sich derselbe alsdann an die hohe deutsche Bundesversammlung und erwirkte dort unterm 5. Sept. 1836 einen Beschluß, wonach die hiesige Regierung ersucht wurde, den STATUS QUO, insoweit derselbe für das Haus Bentheim noch unverrückt bestehe, in dieser Angelegenheit bis zur Entscheidung durch einen Bundesbeschluß zu erhalten. Die frühere Regierung soll dagegen kräftige Vorstellung gethan und ausgeführt haben, daß der Standesherr unbestritten der allgemeinen Landesgesetzgebung unterworfen, die Ablösungsordnung auch im Bentheimschen längst in der Vollziehung begriffen sey. Wenigstens wurde dem Beschlusse damals keine sichtbare Folge gegeben. Erst unterm 6. Dec. 1837 wurde, wahrscheinlich auf wiederholtes Andringen des Fürsten von Bentheim, dem Beschlusse volle Parition geleistet, und die vorläufige Sistirung aller Ablösungsverhandlungen im Allerhöchsten Auftrage von der Ablösungsbehörde ausgesprochen. Drei Jahre lang sah man in ängstlicher Erwartung dem Ausgange entgegen, immer noch hoffend, daß die Wohlthat der Ablösung, deren sich das ganze übrige Land und selbst die benachbarten standesherrlichen Unterthanen im Herzogthume Arenberg-Meppen in vollem Umfange erfreuten, nicht allein der Grafschaft Bentheim entzogen werden könne. War sie doch allen Gesetzen gleichmäßig unterworfen, die den Unterthanen Pflichten und Lasten auferlegen. Und neuen Grund zur Hoffnung gab der §. 41 des Landesverfassungsgesetzes vom 6. August 1840, welcher die Ablösbarkeit der guts- und grundherrlichen Rechte zu einem verfassungsmäßigen Rechte erhob! — Unsere Hoffnungen sind bitter getäuscht. — Durch einen fernerweit ergangenen Bundesbeschluß ist nunmehr der Ablösungsordnung gegen den Fürsten von Bentheim die Anwendbarkeit abgesprochen! Mögen die Gründeseyn, welche sie wollen, Abänderung dieser Entscheidung wird nicht zu erwirken seyn. Nur durch gütliche Vermittelung, vielleicht durch einige Opfer aus Landesmitteln, wird unserer Noth ein Ende zu machen seyn.
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Hinweis: Näheres zum Thema siehe bei Wikipedia zur Bauernbefreiung
Privilegierte Nachrichten Hamburg vom 01.10.1841
Aus dem Hannoverschen, vom 23sten Sept. Ein Beschluß der Bundesversammlung hat die Anwendbarkeitder Ablösungsordnung für die Grafschaft Bentheim suspendirt. Diese Entscheidung der Bundesversammlung ist (so unwillkommen sie auch für den betreffenden Landestheil ist, der grade unter den ausgedehntesten gutsherrlichen Berechtigungen am härtesten leidet) in mehr als Einer Beziehung von großer Wichtigkeit. Die Frage, ob die Ablösungsordnung als allgemeines Landesgesetz auch auf die Grafschaft Bentheim Anwendung finden müsse, oder ob dem Fürsten von Bentheim als Standesherrn die von demselben behauptete Exemtion zustehe, lag der Bundesversammlung bereits seit lange zur Entscheidung vor. Die hannoversche Regierung hat sich am Bundestage stets auf das kräftigste für die Anwendbarkeit und Gültigkeit der Ablösungsordnung als allgemeinen Landesgesetzes auch für die Grafschaft Bentheim ausgesprochen. Im December 1837 indeß erkannte die Bundesversammlung auf eine vorläufige Suspension der in der Grafschaft Bentheim im Werke begriffenen Ablösungen, und jetzt ist die Gültigkeit jenes Gesetzes durch einen in der lezten Woche erfolgten Beschluß der Bundesversammlung vollig suspendirt worden. Die Sache ist auch in Beziehung auf das Landesverfassungsgesetz vonWichtigkeit. Bekanntlich ward zur Beruhigung des Bauernstandes in dasselbe (§ 41) die Bestimmung aufgenommen: “Die Ablösbarkeit der grund- und gutsherrlichen Rechte und die Grundsätze uber die dafür zu leistende Entschädigung, wie solche durch die Ablösungsgesetze vom 10ten Nov. 1831 und 23sten Juli 1833 bestimmt worden, bleiben als ein verfassungsmäßiges Recht sowohl der Berechtigten als der Verpflichteten in Kraft.” (L.A.Z.)
1842
Privilegierte Nachrichten Hamburg vom 20.07.1842
Hannover, den 27sten Juni. Verordnung, den Bundestags-Beschluß vom 29sten Juli 1841 über die Fürstlich Bentheimische Beschwerde wegen Anwendung der Ablösungs Gesetze und dessen Vollziehung betreffend. Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover etc. etc. Die deutsche Bundes-Versammlung zu Frankfurt a. M. hat in ihrer 22sten vorigjährigen Sitzung am 29sten Juli 1841, in der Beschwerdesache “des Fürsten Alexis von Bentheim gegen die königl. hannoversche Regierung wegen Entziehung seiner Eigenthumsrechte durch die Ablösungs-Ordnung für das Königreich Hannover vom 23sten Juli 1833” folgenden Beschluß gefaßt: Der Königlich Hannoverschen Regierung zu eröffnen, daß die Bundes-Versammlung den von dem Fürsten Alexis von Bentheim wegen Anwendung der Ablösungs-Ordnung vom 23sten Juli 1833 auf die Besitzungen seines Hauses ergriffenen Recurs gerechtfertigt finde, indem über die Verbindlichkeit des Fürstlichen Hauses, sich den Ablösungs-Gesetzen zu unterwerfen, nicht von den zuständigen Gerichtsstellen entschieden worden sey, und daß die Bundes-Versammlung sonach die Königliche Regierung ersuche, von Anwendung der Ablösungs-Gesetze auf den Grund der Erkenntnisse der durch die Ablösungs-Ordnung bestimmten Behörden abstehen zu wollen.
Indem Wir diesen Beschluß hiedurch zur öffentlichen Kunde bringen, verordnen Wir zugleich auf den Grund und in Vollziehung desselben, dem § 2 Unseres Landes-Verfassungsgesetzes gemäß, wie folgt: §1. Die Anwendung der bestehenden Ablösungs-Gesetze und des in denselben vorgeschriebenen Verfahrens in Ablösungs-Sachen auf die in Unserem Königreiche innerhalb der Grafschaft Bentheim belegenen standesherrlihen Besitzungen des Fürstlich Bentheimschen Hauses bleibt einstweilen ausgesetzt. (Folgen die ausführlicheren Bestimmungen.)
1852
Altonaer Nachrichten vom 21.11.1852
- Aus dem Bentheimischen. Man hört aus zuverlässiger Quelle, daß der Orden der Jesuiten dem Fürsten von Bentheim eine Summe von 100.000 fl. für das ehemalige Augustinerkloster Frenswegen in der Nähe der Stadt Nordhorn gelegen, geboten habe; der Antrag sei nicht abgewiesen, sondern in Unterhandlung gebracht.
1858
Altonaer Nachrichten vom 03.03.1858
Münster, vom 26. Februar. (K. Z.)
In diesen Tagen waren in unserer Stadt die Abgeordneten der holländischen, der hannoverschen und der preußischen Regierung zu einer Conferenz versammelt, die den Zweck hatte, die Tracirung und den Anschluß der ostholländischen Eisenbahn festzustellen, die von Sevenaer her durch die Grafschaft Bentheim führen und in Rheine in die westphälische, resp. hannoversche Westbahn einmünden soll. Ein eigentlicher Beschluß über die Tracirung ist jedoch nicht zu Stande gekommen; preußischerseits hat man verlangt, daß der kleine, seit einiger Zeit sehr rasch aufblühende Ort Gronau an der holländisch-preußischen Grenze (mit Baumwollen-Spinnereien, die bereits über 30,000 Spindeln zählen) berührt werde und einen Bahnhof erhalte, während von holländischer und hannoverscher Seite eine mehr nördliche Richtung festgehalten wurde.
1880
Berliner Börsenzeitung vom 16.05.1880
1895
Berliner Tageblatt vom 28.08.1895
Bentheim, 26. August. Seit Frühjahr d. J. ist die EISENBAHNSTRECKE von hier über Nordhorn nach NEUENHAUS im Bau begriffen. Dieselbe hat eine Länge von 30 Kilometer. Die Bahn wird im Auftrage des Kreises der Grafschaft Bentheim unter der Aussicht des Betriebsdirektors der Meppen-Haselünner Eisenbahn, Herrn Stemmler hierselbst, gebaut. Die bei den Arbeiten für den Transport von ausgehobener Erde u. s. w. zu benutzenden Schienen sind von einer holländischen Gesellschaft entliehen, welche ihrerseits die Schienen von der französischen Panama-Kanalgesellschaft bei deren Bankerott seinerzeit sehr billig gekauft hat. Die Arbeiten am Bau dieser Bahn schreiten rüstig fort, so daß die Eröffnung der Theilstrecke von hier bis Nordhorn möglicherweise schon im Oktober d. J. stattfindet. Man hofft, daß durch die Anlage dieser Bahn die Industrie in der Niedergrafschaft Bentheim eine erhebliche Förderung findet. Daselbst stehen gegenwärtig die Arbeitslöhne noch besonders niedrig. Auch ist Wasserkraft zu Fabrikzweckendaselbst in ausreichendem Maße vorhanden. Es ist nur zu bedauern, daß die im Bau begriffene Eisenbahn eine Sackbahn wird, die keinen Anschluß nach Lingen oder Meppen findet. Auch hat sich die holländische Eisenbahnbehörde, deren Verwaltungsgebiet bis nach Bentheim reicht, in Bezug auf die Bahnhofsfrage hierselbst keineswegs entgegenkommend gezeigt. Im Interesse des Publikums wäre es gewesen, wenn der jetzige Bahnhof von der neuen Bahn mitbenutzt werden könnte, Das wird aber nicht geschehen, vielmehr wird für die neue Bahn ein zweiter Bahnhof hier gebaut.
1899
Volkszeitung Berlin vom 13.06.1899
Kommunales.
Der fürstliche Reklamant. Das OBERVERWALTUNGSGERICHT beschäftigte sich, wie uns unser Spezialberichterstatter mittheilt, mit einem Prozeß, den FÜRST VON BENTHEIM gegen denGemeindevorsteher von HOLLICH angestrengt hatte. Der Fürst von Bentheim war für das Steuerjahr 1897/98 vom Gemeindevorsteher zur GEMEINDEEINKOMMENSTEUER veranlagt worden. Gegen seineVeranlagung erhob der Fürst Einspruch und, nachdem dieser zurückgewiesen worden war, Klage im Verwaltungsstreitverfahren. Der KREISAUSSCHUSS erkannte nach dem Antrage des Fürsten auf Befreiung von der geforderten Gemeindeeinkommensteuer, nachdem dieser behauptet hatte, es sei ein Abkommen zwischen den VORFAHREN DES FÜRSTEN und der königl. Staatsregierung zu Stande gekommen, wonach er von der Staatseinkommensteuer freibleiben solle; mithin könne er auch nicht zur Gemeindeeinkommensteuer veranlagt werden (!), die in “PROZENTUALEN ZUSCHLÄGEN ZUR STAATSEINKOMMENSTEUER” erhoben werde. (!) Gegen die ungünstige Entscheidung des Bezirksausschusses legte der Gemeindevorsteher Revision beim OBERVERWALTUNGSGERICHT ein. Dieses wies die Klage des Fürsten als unbegründet ab.
1900
‘Der Tiroler’ Bozen vom 11.09.1900
Vermischtes.
Tödtungen durch den elektrischen Strom. Aus Hannover wird über einen schweren Unglücksfall, der sich nach einem Gewitter in der Ortschaft Gildehaus (Grafschaft Bentheim) ereignete, Folgendes berichtet: Die Frau des Maurermeisters Mersmann in Gildehaus wollte abends nach einem heftigen Gewitter das elektrische Licht anzünden, erhielt aber von dem Strome einen derartigen Schlag, daß sie betäubt niedersank. Nun rief man den Arbeiter Büld herein. Als dieser jedoch den Leitungsdraht berührte, fiel er todt zu Boden. Bald darauf erschien der Vetter des Herrn Mersmann im Hause, um seine Hilfe anzubieten. Sein Hund, der ihm gefolgt war und sich schnuppernd dem Todten näherte, wurde ebenfalls vom Strome todt zu Boden gestreckt. Während dieses Vorganges hatte der zwanzigjährige Buchhalter Herms draußen am Fenster gestanden: Während er hier eindringlich die Bewohner zur Vorsicht mahnte, begieng er bald darauf in seiner eigenen Wohnung die Unvorsichtigkeit, selbst den Leitungsdraht zu berühren, wobei ihn das gleiche Schicksal traf wie Büld; auch er wurde sofort getödtet. Seine Hand, die noch im Tode den verhängnisvollen Draht festhielt, ist fast vollständig verkohlt, zwei Finger hatten sich losgelöst und mußten vom Erdbodenaufgehoben werden. Während des vorausgegangenen Gewitters war ein Blitz in die Hauptleitung gefahren und hatte das Ueberspringen des 2000 Volt starken Stromes in die Nebenleitung herbeigeführt. Etwa dreißig Personen wurden bei dem Versuche, die Lampe anzuzünden, betäubt oder erhielten wenigstens starke elektrische Schläge.
1906
Bentheimer Zeitung vom 10.01.1906
Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs WILHELM II.
findet am Sonnabend, den 27. d. M., nachmittags 4 Uhr, im HOTEL SCHALL hierselbst gemeinschaftliches FESTESSEN MIT DAMEN statt, zu welchem die Unterzeichneten hierdurch ergebenst einladen.
Der Preis des Kouverts ist auf 3 MARK festgesetzt und werden ANMELDUNGEN BIS ZUM 22. D. MTS. bei den Unterzeichneten sowie bei dem Herrn
Schall entgegen genommen.
BENTHEIM, den 8. Januar 1906.
Kriege, Russell, Krabbe,
Landrat. Amtsrichter, Bürgermeister.
Bentheimer Zeitung vom 31.01.1906
Ich beabsichtige ANFANG MÄRZ im Lokale des Herrn LENZING einen KURSUS für
TANZ- UNd GESELLSCHAFTLICHE UMGANGSFOMEN zu eröffnen.
Derselbe findet in getrennten Zirkeln statt, für Kinder nachmittags, für Erwachsene abends.
Zur Einstudierung gelangen ca. 20 Tänze, u. a. FRANCAISE, LANCIERS, TEMPÈTE, PAS DE PATINEUR, PAS DE QUATRES usw.
Damen und Herren, welche aus irgend einem Grunde nicht gerne am Kursus teilnehmen möchten, können auch EINZELUNTERRICHT
erhalten und garantiere z. B. Walzer in 1—2 Stunden mit sicherem Erfolg einzuüben.
Mein Sohn wird sich erlauben in nächster Zeit den geehrten Herrschaften seine Aufwartung zu machen resp. die Liste zur Einzeichnung vorzulegen.
Es wird mein Bestreben sein, das in mich gesetzte Vertrauen in jeder Weise zu rechtfertigen und bitte um gütige Unterstützung meines Unternehmens.
Hochachtungsvoll
A. OEHLMANN AUS OSNABRÜCK,
Lehrer der Tanzkunst.
Bentheimer Zeitung vom 21.02.1906
LOKALES — BENTHEIM, 21. Februar.
* Sicherem Vernehmen nach ist der Entwurf zur KONZESSION der Verlängerung der BENTHEIMER KREISBAHN von BENTHEIM NACH GRONAU gestern hier eingetroffen, danach ist zu hoffen, daß die definitive Konzessionserteilung in Kürze folgen und dann mit bald mit dem Bau begonnen wird.
* Die bis jetzt für die Wasserleitung erbohrten Quellen sind ergiebig an gutem Wasser, daß sie, wenn wir recht unterrichtet sind, täglich etwa 400 Kubikmeter liefern. Das ist das Doppelte des Quantums, welches von der Behörde als Vorbedingung für die Genehmigung verlangt wird. Wie uns der Magistrat mitteilt, beabsichtigt die den Bau ausführende Firma nunmehr mit den weiteren Arbeiten zu beginnen und zwar soll zunächst die Zahl der Abnehmer festgestellt werden, da ja die Erbauung des Werkes von der genügenden Beteiligung abhängt. Zu diesem Zwecke werden in diesen Tagen die Regulative nebst Preisliste und Anmeldeformulare an die Hausbesitzer zur Verteilung gelangen und da ist es von großer Bedeutung für das Zustandekommen der guten Sache, daß möglichst viele Anschlüsse angemeldet werden, und daran wird’s voraussichtlich nicht fehlen, denn für die große Mehrzahl der Bentheimer Häuser ist eine Wasserleitung geradezu ein Bedürfnis. Die Anmeldeformulare sollen nach Verlauf von 14 Tagen wieder eingesammelt werden; da nun vielleicht für manchen wegen der Berechnung des Wasserzinses noch Zweifel bestehen können, wird vom Magistrat in der nächsten Woche eine Bürgerversammlung nach dem Rathause einberufen werden, um in dieser jede etwa gewünschte Aufklärung geben zu können.
Bentheimer Zeitung vom 17.03.1906
* WAS KOSTET DER ANSCHLUSS AN DIE WASSERLEITUNG?
Auf diese Frage möchte mancher Haushaltungsvorstand erst Antwort haben, ehe er das Anmeldeformular und das Regulativ unterschreibt. Da kommt ein Schreiben der die Wasserleitung bauenden Firma O. SMREKER-Mannheim zu Hilfe, welches sie auf eine Anfrage des Magistrats an diesen richtet. Es heißt darin: „Soweit es sich um die Fixierung der Kosten von Anschlüssen handelt, ist jeder Interessent ohne Mühe in der Lage, sich einen Ueberblick zu verschaffen, wofür das nachstehende Beispiel als Beweis dienen möge.
Gemäß § 6 des Regulativs werden die Zuleitungen vom Hauptrohr bis zur Grundstücksgrenze für diejenigen Häuser, welche bis zur Inbetriebsetzung angemeldet sind, kostenfrei ausgeführt; wenn das Haus also keinen Vorgarten oder sonstige Anlage vor dem Hause hat, die Grundstücksgrenze also mit der Hausfront identisch ist, erwachsen folgende Kosten:
bei einer Lichtweite von 3/4″ 1″
1 Meter Rohr .… .… .… . . M. 2,95 M. 3,45
Zuschlag für diverse Verbindungsstücke . M. 1,50 M. 1,50
1 Privathahn .… .… .… . . M. 7,- M. 11,-
1 Meter Bleidruckrohr .… .… . M. 2,25 M. 3,15
1 Zwischenhahn .… .… .… M. 6,- M. 8,50
1 Entleerungsventil .… .… . . M. 2,- M. 2,-
Wassermesser aufstellen .… .… M. 6,- M. 6,-
EVTL. ein Sauger mit Verschraubung … M. 2,20 M. 3,-
——————————————————
Mk. 29,90 Mk. 38,60
Wenn die Grundstücksgrenze VOR der Hausfront liegt, so ist die der Breite entsprechende Rohrlänge zuzurechnen; ebenso vergrößert sich die Rohrlänge, wenn der Wassermesser nicht, wie bei obiger Berechnung angenommen, unmittelbar hinter der Frontmauer aufgestellt wird. Die Berechnung ist also einfach und kann für jeden Fall leicht angefertigt werden. — Weiter ersehen wir aus dem Schreiben, daß für jedes Haus ein besonderer Anschluß ausgeführt werden muß, es ist also (§ 8 des Regulativs) nicht zulässig, mehrere nebeneinander liegende und einem Besitzer gehörige Gebäude von einem Anschluß zu versorgen. Eine Ausnahme könnte unter Umständen nur in dem Falle gemacht werden, wo es sich um Gebäude handelt, welche auf einem und demselben Grundbuchblatte verzeichnet sind und keine trennende Brandmauer besitzen.
Bentheimer Zeitung vom 18.04.1906
* Eine die BENTHEIMER KREISBAHN betreffende Mitteilung, welche den Tatsachen weit vorauseilt, finden wir in der Neuenhäuser Zeitung. Es heißt dort, daß vom 1. Mai ab auf der Kreisbahn BESONDERE GÜTERZÜGE verkehren sollen, während bekanntlich jetzt die Güterwagen mit den Personenzügen befördert werden. Geplant ist diese sehr erwünschte Aenderung von der Direktion allerdings, aber die Durchführung ist nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen; mit dem 1. Mai werden die Güterzüge jedenfalls nicht eingeführt.
* Das OSTERFEUER, welches nach langjähriger Pause diesmal wieder auf dem Osterberge abgebrannt wurde und für welches ein mit einer Teertonne gekrönter umfangreicher Haufen Wacholdersträucher angefahren war, veranlaßte am ersten Festtage abends eine Völkerwanderung nach dem Berge, von wo man einen vorzüglichen Ausblick auf die im weiten Halbkreise am Horizont aus dem nächtlichen Dunkel sich wirkungsvoll abhebenden zahlreichen Osterfeuer hatte.
* Der ungewöhnlich starke Wasseraustritt aus der für die Wasserleitung erbohrten Quelle hat am Ostende der Stadt einen WASSERMANGEL herbeigeführt. Schon seit einiger Zeit wurde ein Sinken des Wasserstandes in den dortigen Brunnen bemerkt, von denen einige in den letzten Tagen zeitweise ganz trocken gelegt wurden. Um zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen, hatten sich gestern abend die Interessenten des vor dem ZEVENHUIZEN’schen Lokale stehenden Brunnens im Saale des genannten Etablissements versammelt. Das Ergebnis war die Absendung einer mit 49 Unterschriften bedeckten Eingabe an die Gesellschaft für Kanalisations- und Wasserbauten in Mannheim, worin diese aufgefordert wird, für die Abstellung der Wasserkalamität zu sorgen und sich zu erklären, wie sie derartigen Vorkommnissen für die Folge vorzubeugen gedenkt. — Wir sind der Meinung, daß die Gesellschaft schon jetzt bestrebt ist, eine größere Schädigung der Brunnen-Interessenten zu vermeiden, daß der Uebelstand ein bald vorübergehender ist und die Antwort der Gesellschaft die Absender der Eingabe befriedigen wird.
Bentheimer Zeitung vom 12.05.1906
LOKALES — BENTHEIM, 11. Mai.
Unserm Bericht über die SILBERHOCHZEITSFEIER IM BENTHEIM-STEINFURT’SCHEN FÜRSTENHAUSE können wir infolge Mitteilungen von geschätzter Seite noch folgendes nachtragen:
Der eigentliche Festtag, der Montag, vereinigte schon frühzeitig die Prinzen und Prinzessinnen des Fürstlichen Hauses mit den hohen
und höchsten Gästen zur Beglückwünschung des Jubelpaares im engsten Familienkreise. Sodann folgte die Gratulation durch die Dienerschaft. Um 10 Uhr fand im Musiksaale des Schlosses Empfang der Fürstlichen Beamten statt, welche eine gemeinsame Blumenspende überreichten. Gegen 10 1/2 Uhr riefen die Glocken zum
Dank-Gottesdienst
in die altehrwürdige Schloßkapelle, welche, mit Blumengewinden aller Art festlich und wirkungsvoll geschmückt, sich mit den zur
Feier geladenen Gästen bald bis auf den letzten Platz gefüllt hatte. Beim Eintritt der hohen Herrschaften, denen das Jubelpaar voran schritt, intonierte die Orgel das Chor aus Mendelssohns “Elias”: “Denn Er hat seinen Engeln befohlen über dir, daß sie dich behüten auf allen deinen Wegen pp”. Das hohe Paar nahm Platz auf dem Chore und war umgeben von den Prinzen und Prinzessinnen und den hohen und höchsten Herrschaften. Zur Seite des Fürstenpaares saßen die hohen Geschwister desselben: I. M. die Königin-Mutter der Niederlande und I. D. die Fürstin zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. Nach dem Gemeinde-Gesange: “Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut” trat der seit langen Jahren dem Hochfürstlichen Hause besonders nahestehende Pfarrer Smend vor den Altar und hielt nach Gebet, Verlesung des 91. Psalmes und dem vom Chor-Gesang-Verein trefflich vorgetragenen “Niederländischen Dankgebet”, welchem sich der weitere Gemeinde-Gesang: “Befiehl du deine Wege” anschloß, eine Ansprache, welcher das Schriftwort Psalm 118, 24 und 25: Dies ist der Tag den der Herr macht, lasset uns freuen und fröhlich sein” pp. zu grunde gelegt war. Diese von dem Geistlichen in der ihm eigenen Weise vorgetragene, warm empfundene und zu Herzen gehende Ansprache wird allen Teilnehmern unvergeßlich sein. Gemeinde-Gesang: “Weil denn weder Ziel noch Ende” und eine von dem Dirigenten des Chor-Gesang-Vereins Herrn Klöpfer eigens zu diesem Tage komponierte und dem hohen Jupelpaare gewidmete
Motette (“Lobe den Herrn, o meine Seele”), welche überaus wirkungsvoll vortragen wurde, beschloß die wahrhaft würdige und weihevolle
Feier. Unter den Klängen des auf der Orgel gespielten 100. Psalmes: “Jauchzet dem Herrn alle Welt” verließen die hohen und höchsten
Herrschaften die Kapelle, um sich zur
Gratulations-Cour
nach dem Rittersaal des Schlosses zu begeben, wo das Fürstenpaar, umgeben von den Prinzen und Prinzessinnen und in Anwesenheit I. D.
der Fürstin zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, die Glückwünsche der Behörden und der bei dem Fürstlichen Hofe verkehrenden Damen und
Herren entgegennahm. Herr Bürgermeister Terberger begrüßte das hohe Paar namens der Stadt Burgsteinfurt unter Ueberreichung eines
besonders geschmackvollen Blumen-Arrangements. Herr Amtmann de Bal überbrachte die Grüße des Amtes der Landgemeinden Burgsteinfurt
und Herr Gymnasial-Direktor Heilmann die Wünsche des Fürstlichen Gymnasiums Arnoldinum. Für jeden der Erschienenen hatte das hohe
Fürstliche Paar, welches durch die ihm zu Teil gewordenen Ehrungen sichtlich erfreut und tief bewegt war, huldreiche und freundliche
Dankesworte.
Abends um 6 1/2 Uhr fand im Fürstlichen Schlosse
Hoftafel
zu 33 Gedecken statt, an welcher außer der Fürstlichen Familie die hohen zum Besuche weilenden Fürstlichkeiten teilnahmen. Unter den
sonst geladenen Gästen befanden sich die Spitzen der Staats- und Zivilbehörden, Vertreter der evangelischen und katholischen Geistlichkeit,
die Mitglieder der fürstlichen Kammer und der Fürstliche Oberförster aus Bentheim. S. D. der Fürst, welcher I. M. die Königin-Mutter der
Niederlande führte, erschien in der Gala-Uniform des Garde du Corps-Regiments, ebenso S. H. der Landgraf zu Hessen-Philippsthal-Barchfeld.
S. D. der Fürst zu Waldeck und Pyrmont hatte die Gala-Uniform des 3. Garde-Ulanen-Regiments angelegt, während S. D. Prinz Karl zu Bentheim
die Gala-Uniform des Garde-Jäger-Bataillons trug. I. M. die Königin-Mutter der Niederlande, in dunkelblauer Sammetrobe, das Haupt geschmückt mit einem überaus kostbaren Königlichen Diadem, nahm Platz zwischen dem Fürstlichen Jubelpaare, welchem sich nach beiden Seiten hin die hohen Geschwister desselben: S. D. die Fürstin zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und der Fürst zu Waldeck und Pyrmont anreihten. Dem Jubelpaare gegenüber saßen die Prinzen und Prinzessinnen des Fürstlichen Hauses mit den andern hohen Verwandten, denen sich die übrigen geladenen Gäste wiederum nach
beiden Seiten hin anschlossen. I. D. die Fürstin zu Bentheim und Steinfurt trug ein silbernes Brokat-Gewand, während die Prinzessinnen weiße Seide angelegt hatten. Nach aufgehobener Tafel fand Cercle im Rittersaale statt.
Kurz vor 9 Uhr nahte der von den Schülern des Gymnasiums Arnoldinum veranstaltete Fackelzug heran. Inzwischen hatten die hohen Herrschaften sich
auf die Freitreppe des Schlosses begeben, vor welchem die Teilnehmer des Fackelzuges Ausstellung nahmen. Auf die Begrüßungsrede des Oberprimaners Kluxen, welche in ein jubelnd aufgenommenes Hoch auf das durchlauchtigste Fürstenpaar und das Fürstliche Haus ausklang, dankte S. D. der Fürst in huldvollen Worten. Die Gymnasialkapelle trug noch das altniederländische “Wilhelmus von Nassauen” vor und setzte sich sodann wieder an die
Spitze des Fackelzuges, welcher in den Straßen der Stadt von einer nach Hunderten zählenden Volksmenge begleitet wurde.
Den Schluß der Festlichkeiten bildete am Mittwoch den 9. Mai ein großer, prächtig arrangierter
Hofball,
zu welchem etwa 200 Einladungen ergangen waren. Die geladenen Gäste versammelten sich kurz vor 8 Uhr im Rittersaale, wo sie zunächst
von den Prinzen des Fürstlichen Hauses begrüßt wurden. Bald nach 8 Uhr erschien das durchlauchtigste Fürstenpaar mit den Prinzessinnen,
I. D. der Fürstin zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und S. H. dem Landgraf zu Hessen-Philippsthal-Barchfeld.
Der Ball, zu welchem die Musik vom Infanterie-Regiment Nr. 13 gestellt war, wurde eröffnet mit dem Strauß’schen “Donauwalzer”.
I. D. die Prinzen und Prinzessinnen und auch S. H. der Landgraf von Hessen-Philippsthal beteiligten sich unausgesetzt am Tanz, und so
konnte es nicht fehlen, daß sich alsbald ein reges Leben im Saale entwickelte. Auch I. D. der Fürst und die Fürstin widmeten sich in
überaus huldvoller Weise ihren Gästen, bald diesen, bald jenen in ein Gespräch ziehend. Gegen 10 Uhr trat eine Pause ein, und man
begab sich in den Speisesaal des Schlosses, wo ein überaus reichhaltiges Buffet aufgestellt war und an kleinen Tischen gespeist wurde.
Um 11 Uhr trat der Tanz wieder in seine Rechte, bis in vorgerückter Stunde, nach voraufgegangenen reizenden Cotillontouren ein allgemeiner
Huldigungsreigen vor dem durchlauchtigsten Fürstenpaare den Beschluß der in allen Teilen wohlgelungen Festlichkeit auch dieses Tages machte,
Bentheim, 11. Mac.
Unserm Bericht über die Silberhochzeitsfeier im Vent-
hkim-Steinfnrt’schen Fürstenhause können wir infolge Mit-
teilungen von geschätzter Seite noch folgendes uachtragem
. Der eigentliche Festtag, der Montag, vereinigte schon frühzeitig
die Peinzen und Prinzessinnen des Fürstlichen Hauses mit den-hohen
und höchsten Gästen zur Beglückwünschung des Jubelpaares im engsten
Familienkreise. Sodann folgte die Gratulation durch die Dienerichast. «
Um 10 Uhr fand im Musikfaale des Schlosses Empfang der Fürst-
lichen Beamten statt, welche eine gemeinsame Blumenspende überreichten.
Gegen 1072 Uhr riefen die Glocken zum -
Dank-Gottesdienst ·
in die altehrwürdige Schloßkapelle, welche, mit Blumengewinden aller
Artfestlich nnd wirlnngsvoll geschmückt, sich mit den zur Feier geladenen
Gästen bald bis ans den letzten Platz gefüllt hatte. Beim Eintritt
der hohen -·Herrschasten, denen das Jubelpaar voran schritt, intonierte
dieOrgeldas Chor aus Mendelssohns ..Elias«: »Denn Er hat seinen
Engeln befohlen über dir, daß sie dich behülen ans allen deinen Wegen pp«.
Das hohe Paar nahm Platz anf dem Chore nnd war umgeben von
den Prinzen nnd Prinzesfinnen und den hohen und höchsten Herrschaften-
an Seite des Fürstenpaares saßen die hohen Geschwister desselben:
J. M. die Königin-Mutter der Niederlande nnd J. D. die Fürstin
zu Sahn-Wingertstein-Hohenstein. Nach dem Gemeinde-Gesange: »Sei
Lob und Ehr dem höchsten Gut« trat der seit langen Jahren dem
Hochfürstlichen Hause besonders nahestehende Pfarrer Smend vor den
Altar und hielt nach Gebet, Verlesnng des 91. Psalmes nnd dem
vom Chor-Gesang-Berein trefflich vorgetragenen »Niederländischen
Dankgebet«, welchem sich der weitere Gemeinde-Gesang: „Befiehl du
deine Wege« anschloß, eine Ansprache, welcher das Schristwort Psalm
118, 24 nnd 25: Dies ist der Tag den der Herr macht, lasset uns
freuen nnd fröhlich sein« pp. zu grunde gelegt war. Diese von dem
Geistlichen in der ihm eigenen Weise vorgetragene, warm empfundeue
nnd zu Herzen gehende Ansprache wird allen Teilnehmern unvergeßlich
sein. Gemeinde-Gesang: »Weil denn weder Ziel noch Ende« und eine
von dem Dirigenten des Chor-Gesang-Bereins Herrn Klöpfer eigens
zu diesem Tage komponierte und dem hohen Jupelpaare gewidmete
Motette (»Lobe den Herrn, o meine Seele«), welche überaus wirkungsvoll
vortragen wurde, beschloßtdie wahrhaft würdige und weihevolle Feier.
Unter den Klängen des auf der Orgel gespielten 100. Psalmes:
»Jauchzet dem Herrn alle Welt« verließen die hohen und höchsten
Herrschaften die Kapelle, um sich zur
GratulationssCour
nach dem Rittersaal des Schlosses zu begeben, wo das Fürstenpaar,
umgeben von den Prinzen und Prinzessinnen und in Anwesenheit J. D.
der Fürstin zu Saha-Wittgenstein-Hohenstein, die Glückwünsche der
Behörden und der bei dem Fürstlichen Hofe verkehrenden Damen nnd
Herren Eentgegennahm Herr Bürgermeister Terberger begrüßte das
hohe Paar namens der StadtBurgsteinfurt unter Ueberreichung eines
besonders geschmackvollen Blumen-Arrangements. Herr Amtmann de
Bal überbrachte die Grüße des Amtes der Landgemeinden Burgsteinfurt
und Herr Ghmnasial-Direltor Heilmann die Wünsche des Fürstlichen
Gymnasinms Arnoldinum Für jeden derErfehienenen hatte das hohe
Fürstliche Paar, welches durch die ihm zu Teil gewordenen Ehrungen
sichtlich erfreut und tief bewegt war, huldreiche und freundliche
Daukesworte.” -
Abends um 6172 Uhr fand im Fürstlichen Schlosse
Hoftafel —
zu 33 Gedecken statt, an welcher außer der Fürstlichen Familie die
hohen zum Besuche weilenden Fürstlichleiten teilnahmen.
Bentheimer Zeitung vom 19.05.1906
GILDEHAUS, 17. Mai.
Ein LUFTBALLON zog Donnerstag morgen gegen 6 1/2 Uhr von Südost kommend über unsern Ort; bald nachher senkte er sich und landete gegen 7 Uhr in der Bauerschaft Westenberg, in der Nähe der Schenkwirtschaft von H. Niermann. Der Ballon hatte drei Insassen, sämtlich Offiziere, welche aussagten, der Ballon sei um 12 uhr in Coblenz aufgelassen worden. Bald nach der Landung wurde der Ballon, welcher ein Gewicht von 600 Kilogramm hatte, zur Bahn geschafft, um wieder nach Coblenz befördert zu werden, wohin auch die Insassen zurückfuhren.
DIE ELEKTRISCHE BELEUCHTUNG DER KREISBAHNZÜGE hat gestern abend zum erstenmale stattgefunden. Die Probe ist unseres Erachtens gut ausgefallen; es ist ein ganz vorzügliches Licht und die Wagen zeigten eine ungewohnte Helle. Das reisende Publikum wird die Neuerung freudig anerkennen.
Bentheimer Zeitung vom 26.05.1906
Das WANDERER-FAHRRAD ist als beste deutsche Marke allgemein anerkannt und erhielt auf den damit beschickten Ausstellungen stets die höchsten Auszeichnungen. Das WANDERER-MOTORZWEIRAD verbindet äussert elegante Form mit gediegener, bewährter Konstruktion.
Vertreter: B. HENRICHMANN, BENTHEIM.
REAPARATUREN AN RÄDERN ALLER SYSTEME lässt prompt und sachgemäss ausführen
B. Henrichmann.
Bentheim, den 23. Mai 1906.
BEKANNTMACHUNG.
Auf Grund der Polizeiverordnung vom 21. Juni 1902 wird bestimmt, daß die Landstraße von Bentheim nach Schüttorf vom Rathause zu Bentheim bis zum Hofe des Hofbesitzers Vogelsang zu Bauerschaft Bentheim wegen Umbaues vom 28. MAI bis 2. JUNI D. JS. EINSCHLIESSLILCH und VOM 5. JUNI BIS 7. JUNI CR., EINSCHLIESSLICH für Fuhrwerke, Reiter und Radfahrer gesperrt ist. Dieselben haben während dieser Zeit den Weg am Voß’schen Steinbruch und der Windmühle vorbei zu nehmen.
DER LANDRAT.
J. B.: KINDT.
Verpachtung der Plätze in der Synagoge, dem Sonntag, den 27. d. Mts., nachmittags 3 Uhr.
BENTHEIM, den 24. Mai 1906.
DER VORSTEHER.
S. NETER.
Die LIEFERUNG UND AUFSTELLUNG einer ca. 80m langen eisernen Einfriedigung AN DER SÜDSEITE DES HIESIGEN SCHLOSSES soll mindestfordernd vergeben werden. Zeichnungen und Bedingungen liegen VOM 28. D. MTS. AN im Bureau des unterzeichneten Rentamtes aus. Reflektanten auf diese Lieferung wollen OFFERTE BIS ZUM 5. JUNI CR. einreichen.
BENTHEIM, 23. Mai 1906.
FÜRSTLICHES BENTHEIM’SCHES RENTAMT.
Bentheimer Zeitung vom 30.05.1906
Hierdurch beehre ich mich, ergebenst mitzuteilen, daß ich das Etablissemt HOTEL KAISERHOF ZU BENTHEIM nebst RESTAURANT, GARTEN und VERDECKTER KEGELBAHN übernommen habe.
Ich bitte die geehrte Einwohnerschaft von Bentheim und Umgegend sowie das verehrl. reisende Publikum um gütiges Wohwollen und Vertrauen, daß ich durch PROPERE und AUFMERKSAME BEDIENUNG und Lieferung NUR GUTER SPEISEN UND GETRÄNKE rechtfertigen werde.
Hochachtungsvoll
B. MÄHLMANN.
In Angelegenheiten der WASSERLEITUNG können wir mitteilen, daß die Grundstücke auf dem Mühlenkamp, auf welchem die beiden sehr ergiebigen Quellen erbohrt wurden, durch notariellen Vertrag gestern in den Besitz der Firma O. SMREKER, Mannheim, übergegangen sind. Es handelt sich um eine Fläche von 5000 Quadratmeter.
Bentheimer Zeitung vom 25.07.1906
Bentheimer Kreisbahn -
VERGEBUNG.
Die Lieferung von
- ca. 1200 Stück Grenzsteinen sowie von
ca. 190 Stück Kilo- und Hektometersteinen, - von 26 Stück Neigungszeigern,
96 Stück Warnungstafeln,
50 Stück Weichenmarkierpfählen,
14 Stück Laternenpfählen
für die Strecke Bentheim-Gronau soll getrennt vergeben werden.
Bedingungen und Skizzen sind auf dem Baubureau der Bentheimer Kreisbahn einzusehen bezw. erhältlich. Die Offerten sind dortselbst bis zum 15. AUGUST einzureichen.
BENTHEIM, am 18. Juli 1906.
Der Betriebs-Direktor.
Stemmler.
THEATER IN BENTHEIM
Im Saale des Herrn Friedrich Lenzing.
Direktion PH. W. MÜLLER.
MITTWOCH, DEN 25. JULI (2. Abonnements-Vorstellung):
DOPPEL-EHE.
Schwank in drei Aufzügen von Kurt Kraatz.
Anfang 8 1/2 Uhr.
Billets im Vorverkauf sind in der Buchhandlung von A. Hellendoorn und in der Zigarrenhandlung von Richard Werther zu haben.
Nächste Vorstellung Freitag.
Berliner Börsenzeitung vom 15.08.1906
Bentheimer Zeitung vom 05.12.1906
Einen prächtigen Verlauf hat das gut besuchte STIFTUNGSFEST DES GESANGVEREINS “VIKTORIA” am Sonntag abend im Saale des Herrn Zevenhuizen. Das Festkomitee hatte ein recht ansprechendes Programm aufgestellt. Die Konzertvorträge der Kriegervereinskapelle ließen nichts zu wünschen übrig, und die Couplet- und theatralischen Vorträge waren in besten Händen. Die von zwei Damen ausgeführte humoristische Szene mit Gesang “Stadt und Land”, an der wir uns schon beim letzten Unterstützungsabend des Kriegervereins erfreuen konnten und welche auf vielfachen Wunsch in das Programm aufgenommen war, erntete wieder reichen Beifall. Desgleichen der Schwank “Die Herren der Schöpfung”, dessen einzelne Rollen gut erfaßt waren, wirkungsvoll durchgeführt wurden und ungeheure Heiterkeit erregten. Einen zwerchfell-erschütternden Lacherfolg hatten auch die beiden Couplets “Großmutters Geschichten” und “Der Finkenhahn”. Daß die gesanglichen Leistungen des Vereins “Viktoria” unter Leitung des Herrn Lehrer WIEKING-Schüttorf tadellose waren, braucht gar nicht besonders gesagt werden; sind wir doch gewohnt, von demselben nur Gutes zu hören. Der Verein brachte “Abendständchen” von H. Ernst Richter, “Nun leb’ wohl du kleine Gasse” von Silcher, “Die Liebe kann nicht enden” von Merkel, “Mein Hochland” von Ferdinand Freiligrat (?) und sodann in Gemeinschaft mit dem gleichfalls unter Leitung des Herrn WIEKING stehenden Verein “EINTRACHT”-Schüttorf “Der Jäger Abschied” von Mendelsohn und “Deutsches Weihelied” zum Vortrag. Ein Mitglied des festgebenden Vereins erfreute durch den Sologesang des Liedes “Abendstille” von O. Fischer. Der Ball eingeleitet durch eine wohlgelungene Fächer-Polonaise, fand rege Beteiligung und verlief in rechter Feststimmung. Es soll schon sehr — früh gewesen sein, alsd die letzten Teilnehmer den Saal verließen.
1907
Berliner Börsenzeitung vom 05.12.1907
Berliner Börsenzeitung vom 08.12.1907
1911
Berliner Tageblatt vom 27.03.1911
Die falsche Prinzessin. Unbefugte Anmaßung des Adelsprädikats einer Prinzessin v. Bentheim-Steinfurt wurde am Sonnabend in der Verhandlung des Schöffengerichts in HANNOVER der Gemahlin des Erbprinzen v. BENTHEIM-STEINFURT, Lilly Pauline, geb. Langerfeld, zur Last gelegt. In einer am 18. Oktober v. J. vor dem Notar Dr. Kleine in Hannover aufgenommenen Urkunde hat die Frau des Erbprinzen v. Bentheim-Steinfurt sich dem Notar gegenüber als “PRINZESSIN” bezeichnet und hat die Urkunde auch als Prinzessin Lilly Pauline v. Bentheim-Steinfurt, geb Langerfeld, unterzeichnet. Sie ist die Tochter eines BÜRGERMEISTERS in Süddeutschland und heiratete vor etwa drei Jahren den Erbprinzen. Das in Frage kommende Hofamt, das Kenntnis von der Urkunde nehmen mußte, hat die ungesetzliche Bezeichnung“Prinzessin” gerügt und die gerichtliche Verfolgung einleiten lassen. Das Gericht erkannte gegen die Beschuldigte auf 50 Mark Geldstrafe, eventuell fünf Tage Haft.
1912
Berliner Volkszeitung vom 06.12.1912
Die Eheaffäre des Prinzen Eberwyn zu Bentheim.
Scheidungsklage des Prinzen.
(PRIVAT-TELEGRAMM)
Frankfurt a. M., 5. Dezember.
Der frühere Erbprinz EBERWYN ZU BENTHEIM und Steinfurth, der sich im Oktober 1906 in London in “nicht standesgemäßer” Ehe mit der Tochter des früheren Bürgermeisters von Heckeswagen, Lilly LANGENFELD, verheiratete, hat jetzt die EHESCHEIDUNGSKLAGE eingereicht. — Der Prinz hat vor seiner Vermählung auf sein Erstgeburtsrecht für sich und seine etwaigen Nachkommen verzichtet und sich der Nachfolge auf den großen Stamm- und Familiengütern seines Hauses gegen eine hohe jährliche Rente begeben. Er stand als Leutnant im Regiment Garde-du-Corps und nahm vor seiner Vermählung seinen Abschied. Er steht im 31. Lebensjahr. Sein um zwei Jahre jüngerer Bruder Viktor Adolf, der jetzige Erbprinz, ist Referendar a. D. und steht als Leutnant im 1. Garde-Ulanenregiment in Potsdam, ein anderer Bruder, der Prinz Karl, ist Leutnant in der Garde-Maschinengewehrabteilung in Potsdam.
1916
Berliner Tageblatt vom 25.03.1916
TUBANTIA-BENTHEIM. [Nachdruck verboten]
Von GEH. RAT PROF. DR. A. NOLDA — BERLIN-WILMERSDORF.
Der Name des stolzen holländischen Schiffes “TUBANTIA”, dessen Untergang wir mit den stammverwandten Holländern tief beklagen, schwebt auf allen deutschen Lippen. Nur wenigen aber scheint bekannt zu sein, daß Tubantia der lateinische Name einer guten alten deutschen Grafschaft und Kreisstadt an der holländischen Grenze und eines der ältesten deutschen Fürstengeschlechter BENTHEIM ist, das im Mittelalter zu den mächtigsten und angesehensten herrschenden Dynastien Nordwest-Deutschlands gehörte. Aus Tubantenheim des frühen Mittelalters wurde mit der Zeit Tubantheim, Bantheim und schließlich endgültig Bentheim.
Schon aus CÄSAR und TACITUS wissen wir, daß die TUBAMTEN ein besonders tapferer, zäher und knorriger germanischer Volksstamm waren, dessen Unterjochung erst nach langwierigen schweren, verlustreichen Kämpfen schließlich DRUSUS gelang.
HIC DRUSUS TUBANTIBUS LEGES DAT
- Hier gab Drusus den Tubanten Gesetze -
steht mit Riesenbuchstaben in einen mächtigen Felsen hinter dem Schlosse Bentheim eingehauen. Obwohl die Inschrift sicher jüngeren Datums zu sein scheint, rate ich doch keinem Menschen, in Bentheim laut zu denken, daß sie vielleicht doch nicht zu Drusus Zeiten und auf dessen Befehl in diesen Felsen gehauen wurde. Ich glaube, daß ihm das jedenfalls schlecht bekommen würde!
Die Bentheimer sind ein ruhiges, arbeitsames, kraftvolles Völklein, das hauptsächlich von der Landwirtschaft lebt. Hochgewachsene, knochige Gestalten mit etwas harten, aber nicht unschönen Gesichtszügen. Die Frauen tragen noch die schöne, alte, kleidsame Bentheimer Tracht. Im Fürstlichen Bade bedienen nur Bentheimerinnen, meistens Töchter von seinen fürstlichen Angestellten, die die Tracht tragen müssen. Auf jeden Auftrag, den man ihnen zu besorgen gibt, antworten sie in so liebenswürdiger Weise mit den gemütlichen holländischen Worten: As you believt, Mynheer! Die holländische Sprache herrscht übrigens in der Grafschaft vor, was nicht zu verwundern ist, da sie bis zur Gründung des Deutschen Reiches wirtschaftlich vollkommen von Holland abhängig war. Die Stadt selbst macht einen fast rein holländischen Eindruck, wozu im Sommer nicht wenig das Badepublikum, das fast nur aus Holländern besteht, beiträgt.
Sehr beliebt sind in der näheren und weiteren Umgebung die Bentheimer Moppen, ein sehr schmackhaftes Kaffeegebäck, das bei keiner Honorationenkaffeegesellschaft nicht nur Bentheims, sondern auch der benachbarten Orte, bis nach Holland und Westfalen herein, fehlen darf.
Die schmucken holländischen Backsteinbauten mit ihren knallroten Dachziegeln und mächtigen Fenstern und Giebeln leuchten weit hinaus ins Land und schmiegen sich an diesen letzten hohen felsigen Ausläufer des Teutoburger Waldes wie die Küchlein an ihre Henne an. Alles überragend die alte gewaltige Schutz- und Trutzburg Bentheim, weithin das umliegende Land beherrschend. Der Eindruck ist besonders stark, wenn man vom Süden her, von dem letzten westfälischen Orte OCHTRUP im Wagen kommend, den mächtigen Felsen, gekrönt von dem stolzen Schloß mit seinen hohen Zinnen, steil und unvermittelt aus der umliegenden Ebene aufsteigend, zuerst erblickt. Vom Schlosse aus genießt man einen prachtvollen Rundblick. Nach Westen grüßen die fruchtbaren Gefilde der holländischen Provinz GELDERLAND, deren lateinischen Namen GELRIA das Schwesterschiff der “Tubantia” führt. Nach Norden schweift der Blick in die üppigen Emslande, noch Osten ins liebliche Osnabrücksche und nach Süden in die westfälische Schwestergrafschaft Steinfurt, in deren Hauptstadt Burgsteinfurt die Bentheimer ihren ständigen Wohnsitz aufgeschlagen haben. Eine halbe Stunde nordwärts grüßen die schmucken Gebäulichkeiten des fürstlichen Bades Bentheim. In der Mitte zwischen Stadt und Bad blitzt der Schienenstrang der Bahn RHEINE-ARNHEIM. Dort, wo die große Straße, die von der Stadt zum Bade führt, den Schienenstrang schneidet, liegt der stattliche Bahnhof Bentheim, der durch den Krieg als Grenzstation von und nach Holland eine ungeahnte Bedeutung erlangt hat.
Das Schloß Bentheim ist wegen seiner Großartigkeit und seiner wunderbaren Lage oft gemalt worden. Hauptsächlich von Holländern. Das beste Gemälde des Schlosses, das im Reichsmuseum in Antwerpen hängt, entstammt dem Pinsel RUISDAELS.
Die ältesten Teile des Schlosses, das in seinen unterirdischen Teilen ganz in den Felsen eingehauen ist, werden auf das achte Jahrhundert zurückgeführt. Wenn man seine mächtigen Mauern, die an den gefährdeten Stellen bis zu neun Meter dick sind, anstaunt, versteht man, daß die Feste niemals durch Waffengewalt bezwungen und deshalb niemals zerstört wurde. Sie galt im Mittelalter als uneinnehmbar. Ein fast zweihundert Meter tief in den Felsen getriebener Brunnenstollen lieferte immer reichliches gesundes Trinkwasser, so daß die Besatzung auch vor Verdursten geschützt war. Während der beiden Monate der Bentheimer Badehochsaison verlegt die fürstliche Familie seit zwanzig Jahren ihr Hoflager von Burgsteinfurt nach Bentheim.
Die Stadt Bentheim zählt rund 3000 und der Kreis, dessen Grenzen sich mit der alten Grafschaft decken, ungefähr 40 000 meist evangelische Bewohner. In dem zweitgrößten Ort der Grafschaft: NEUENHAUS hat Preußens bedeutendster Finanzminister v. MIQUEL das Licht der Welt erblickt.
Das Bad Bentheim ist im Winter unbewohnt. Der Fürst hat noch das Recht, Titel zu verleihen. Aber nur an seine Beamte, die je nach ihrem Dienstzweig Domänenrat, Kammerrat, Forstrat und Hofrat werden können. Um aber den Vorsitzenden dieses fürstlichen Direktoriums auszuzeichnen und ihn auch äußerlich als über den anderen Mitgliedern stehend zu kennzeichnen, läßt der Fürst seinem ersten Ratgeber gewöhnlich vom König von Preußen den Charakter als Geheimer Regierungsrat verleihen. Auch über eine bewaffnete Macht verfügt Seine Durchlaucht. Zu Burgsteinfurt besteht sie aus einem Unteroffizier, zwei Gefreiten und sechs Grenadieren während Bentheim sich mit einem Unteroffizier, einem Gefreiten und drei Grenadieren begnügen muß. Den Oberbefehl führt ein Sergeant.
Die Soldaten tragen die alte Uniform von 1803, als Bentheim mediatisiert wurde. Wunderbar anzuschauen mit hohen Blechhelmen und Steinschloßgewehren mit riesigen Bajonetten. Die bewaffnete Macht rekrutiert sich aus Söhnen von alten Angestellten des fürstlichen Hauses, die nach erfüllter Dienstpflicht in Preußen auch als Diener, Gärtner, Kutscher, Arbeiter usw. in die Fußtapfen ihrer Väter treten, und die, wenn es nötig ist, Uniform anziehen. Zwei Grenadiere tun aber immer Dienst als Schloßwache. Das wechselt unter den acht Soldaten wöchentlich. Zu Pfingsten muß die Bentheimer Heeresgruppe in Burgsteinfurt einrücken, um die Ordnung in dem prachtvollen fürstlichen Park mit seinen vortrefflichen Erfrischungshäusern aufrecht zu erhalten. Dann findet nämlich aus der näheren und ferneren Umgebung, von Holland, Coesfeld, Osnabrück, Münster und noch weiter, eine wahre Völkerwanderung mit Extrazügen nach dem fürstlichen Park zur Feier des Pfingstfestes statt …
Alle zehn Jahre bekommen die Soldaten am Samstag vor Pfingsten eine neue Uniform. Eine besonders glänzende Schaustellung für die getreuen Untertanen. Nach der Einkleidung wird die Macht im Schloßhofe in Paradestellung aufgebaut. Der Erbprinz oder in seiner Verhinderung ein anderer von Seiner Durchlaucht dem regierenden Fürsten dazu befohlener Prinz muß die Soldaten dem Fürsten in der neuen Uniform vorführen. Der Fürst selbst legte früher dazu die alte Bentheimsche Oberstenuniform an und wartete im Prunksaal des Steinfurter Schlosses mit Ungeduld auf die feierliche prinzliche Meldung, daß alles zur Abhaltung der Parade bereit sei.
Die getreuen Burgsteinfurter Untertanen wohnten dieser glänzenden militärischen Schaubietung in schuldiger Ehrfurcht und Begeisterung bei, und alles klappte meistens tadellos. Selbst der Parademarsch und das Präsentieren mit den unförmigen schweren Steinschloßgewehren, wobei die Schülerkapelle des fürstlich Bentheimschen Gymnasiums Arnoldinum das Spiel rührte.
Für den abgehetzten Menschen der Weltstadt mit ihrer ewigen Unruhe gibt es nichts Besseres, wie ein Kuraufenthalt in diesem stillen, wunderlieblichen Bentheim mit seiner idyllischen Ruhe, seiner großartigen Natur, seinen träumerischen, duftenden Wäldern, seinen prächtigen, eigenartigen Einwohnern und seinem vornehmen Schloß. Es gibt viele Bäder in Deutschland. Eines der lieblichsten und ruhigsten ist Bentheim, das wie ein Veilchen im verborgenen blüht.
Berliner Tageblatt vom 05.07.1916
1920
Berliner Tageblatt vom 06.09.1920
Daß man in Holland nicht schlecht lebt, ist nachgerade sattsam bekannt; dennoch kann der aus Deutschland Kommende die Tatsache keineswegs unerwähnt lassen. Schon in Bentheim fängt der Dinge goldene Ueberfluß an, denn die holländische Grenze wirft, obwohl sie augenscheinlich nur ein Wassergraben oder streckenweise gar nur eine ideelle Linie ist, etwas wie einen Schlagschatten auf das deutsche Nachbargebiet. Ich sage “Schlagschatten”, und es bleibt der Leserin unbenommen, dabei an Schlagsahne und ähnliche Köstlichkeiten zu denken, die in der holländischen Grenzstation Oldenzaal in Sinn und manchmal auch Magen verwirrender Fülle auferstehen. Am Büfett dort im Oldenzaaler Bahnhof gibt es neben anderen Leckerbissen von durchaus nicht “mittlerer Art und Güte”, wie sie das Gesetz sie bei uns befiehlt, wirkliche Leckerbissen von einer Qualität, wie ich sie seit sechs Jahren nur in Prag noch antraf, zum Beispiel eine betörende Sache: Windbeutel mit Schokoladenguß und sahniger Cremefüllung, einfach ein Traum von Gebäck, eine Verführung, ein Gedicht. Wenn die übrige holländische Literatur, von der ich nicht viel weiß, auf derselben Höhe steht, soll sie sehr gepriesen sein.
1921
Berliner Börsenzeitung vom 28.05.1921
- Die Schlafwagen im Sommerfahrplan. Mit der Einführung des Sommerfahrplans treten auch im Verkehr der Schlafwagen in den Schnellzügen eine Reihe von Veränderungen ein. Die wichtigsten dieser Änderungen sind bis jetzt die folgenden: Der Schlafwagen BERLIN — BENTHEIM, der bisher in den Schnellzügen D 38/39 gefahren wurde, verkehrt vom 1. Juni in den Schnellzügen D 10 und D 9, und zwar nicht mehr bis Bentheim, sondern bis nach AMSTERDAM. Zwischen BERLIN und NÜRNBERG wird in dem Schnellzugpaar D 26 und D 21 (Berlin=München) ein neuer Schlafwagendienst eingerichtet. Ebenso werden zwischen MÜNCHEN und FRANKFURT a. M. sowie zwischen AMSTERDAM und BASEL neue Schlafwagen verkehren. Der bisher vom Anhalter Bahnhof in den Zügen D 38 und D 37 verkehrende Schlafwagen BERLIN-MANNHEIM und zurück fällt vom 1. Juni ab aus, da auf fast der gleichen Strecke ab Potsdamer Bahnhof zwei Schlafwagen mit gleichen Zielen verkehren. Von der zum 1. Juni in Kraft tretenden Tariferhöhung werden die Bettkarten im allgemeinen ausgenommen bleiben. Nur in einigen Schlafwagenverbindungen mit dem Auslande wird eine Erhöhung der Bettkartenpreise eintreten. Zum 1. k. M. wird im Schlafwagenverkehr nur die Gebühr für telegraphische Bestellung von Bettplätzen erhöht, die von diesem Zeitpunkt an einschließlich der Antwort auf 4,50 Mk. erhöht wird. Zur Platzverteilungsstelle für sämtliche von Berlin abfahrenden Schlafwagen der Reichseisenbahnverwaltung wie auch der Mitropa ist jetzt das Mitteleuropäische Reisebureau am Potsdamer Bahnhof (Telegrammanschrift Reiseamt Berlin) bestimmt worden.
Berliner Volkszeitung vom 05.11.1921
Brillanten als — Butterbrotbelag.
Reisegebäck oder Handelsware?
Um diese Frage dreht es sich in einem Strafverfahren wegen VERBOTENER AUSFUHR VON BRILLANTEN UND SCHMUCKSTÜCKEN, das die 7. Strafkammer des Landgerichts I beschäftigte.
Die Kriminalpolizei hatte im März d. J. davon Kenntnis erhalten, daß der holländische Staatsangehörige Kaufmann POLLACK aus Amsterdam, im Begriffe war, erhebliche Mengen von Schmucksachen und ungefaßten Brillanten nach Holland zu verschieben. Ein Beamter reiste ihm nach und beobachtete ihn. Bei der genauen Untersuchung an der Grenze in Bentheim fand man 44 LOSE BRILLANTEN in einem FEUERZEUG verborgen. Als Pollack bei der Durchsuchung in auffälliger Weise zu frühstücken begann, schöpfte der Beamte Verdacht und unterzog das BUTTERBROD einer Kontrolle. Zur allgemeinen Ueberraschung befanden sich auf dem Brot in die Butter eingedrückt WEITERE LOSE BRILLANTEN und sogar DREI BRILLANTRINGE UND EINE BROSCHE. Pollack erklärte diese eigenartige Transportmethode damit, daß er Furcht vor den internationalen D‑Zug-Dieben gehabt habe. Dies rettete jedoch die Juwelen, welche einen Wert von l 1/2 MILLIONEN MARK hatten, nicht vor der Beschlagnahme. Da gegen Pollack, der in Holland blieb, keine Anklage erhoben werden konnte, wurde zwecks Einziehung der Juwelen zugunsten des Reiches das sogenannte OBJEKTIVE VERFAHREN eingeleitet. Vor Gericht machte der Rechtsbeistand für den Angeklagten geltend, daß die Schmucksachen ausschließlich zum PERSÖNLICHEN GEBRAUCH des Pollack und seiner Ehefrau bestimmt und auch schon längere Zeit getragen gewesen seien. Sie seien deshalb nicht als dem Ausfuhrverbot unterliegende und anmeldepflichtige Handelsware, sondern als REISEGEPÄCK im Sinne des ZOLLTARIFGESETZES anzusehen.
Das Gericht hob in Anlehnung an das Gutachten des Finanzsachverständigen, Regierungsrat BANDOW, dem Antrage des Verteidigers entsprechend die Beschlagnahme der losen Brillanten auf und erkannte lediglich auf EINZIEHUNG von drei Brillantringen, die der Angeklagte nach seiner eigenen Angabe kurz vor seiner Abreise in einem SCHIEBERKAFFEE in der Friedrichstraße gekauft hatte.
1922
Berliner Tageblatt vom 07.02.1922
Die Lage in den Hotels.
45 000 Mark für eine Autofahrt nach Bentheim.
Verhältnismäßig wenig werden die großen Berliner Hotels von den gegenwärtigen Streiks berührt. Sie bieten sogar solche Vorteile, daß manche in Berlin lebenden Privatpersonen sich lebhaft um Aufnahme in den Hotels bewerben. Diese Wünsche können nicht erfüllt werden, da die Luxushotels sämtlich bis auf den letzten Platz besetzt sind.
Die großen Hotels haben zum Teil eigene elektrische Lichtanlagen; wo eine solche nicht vorhanden ist, stehen noch aus früherer Zeit die Notbeleuchtungen zur Verfügung, so daß aus der Beleuchtungsfrage bis jetzt noch keine sonderlichen Unzuträglichkeiten entstanden sind. Auch an Wasser mangelt es ihnen nicht. Sie haben auf ihrem Dach riesige Wasserreservoirs, die für ein bis zwei Tage den gesamten Bedarf des Hotels decken. Die Auffüllung dieser Reservoirs erfolgt aus eigenen Brunnen mit elektrischer Kraft. Wo diese nicht hinreicht, kann durch Lokomobile das Wasser hinaufgepumpt werden. Das Auswärtige Amt hat einem Hotel, das besonders viele Mitglieder von Ententekommissionen beherbergt, die Hilfeleistung der Feuerwehr angeboten, damit diese mit einer Druckpumpe das Wasserreservoir füllt. Trotzdem haben in einem der ersten Hotels, das allerdings zur Kerzenbeleuchtung greifen mußte, manche dort wohnenden Herren der Entente die kleinen Störungen sehr ungnädig aufgenommen. Während die einen mit Ruhe und Vernunft in die Verhältnisse sich schickten, haben andere erregte Auftritte mit der Direktion herbeigeführt, die nichts weiter tun konnte, als die Herren an die Reichsvermögensverwaltung zu weisen, damit diese für die Wiederherstellung des Komforts sorge.
Der größte Teil der Hotelgäste sitzt wegen des Eisenbahnerstreiks fest, aber trotzdem REISEN TÄGLICH GÄSTE AB UND KOMMEN NEUE An. Gestern sind MEHRERE D‑ZÜGE VON BERLIN ABGELASSEN, so nach Köln, Königsberg und Stettin; der Kölner Zug führte sogar einen Speisewagen mit sich. Allerdings fahren diese Züge mit verminderter Geschwindigkeit. Diese Fahrgelegenheit ist bis auf den letzten Platz ausgenützt worden. Viele Gäste der ersten Hotels, die genügend zahlungskräftig sind und ihre Abreise nicht aufschieben können, MIETEN EIN PRIVATAUTO und fahren mit diesem von dannen. Ein großes Hotel, Unter den Linden, verlassen auf diese Weise täglich ungefähr 25 Personen. Ein Fahrtkilometer kostete durchschnittlich 23 Mark; unter der günstigen Konjunktur hat sich dieser Preis in den letzten Tagen auf 30 Mark er- höht. Da die Rückfahrt mitbezahlt werden muß, kostet jetzt EIN PRIVATAUTO NACH BENTHEIM AN DER HOLLÄNDISCHEN GRENZE 45 000 bis 50 000 Mark. Ein Ausländer, der diese Fahrt ausführte, fuhr nachmittags von dem Hotel ab, übernachtete in Hannover und traf am nächsten Abend in Bentheim ein. Die Fahrt war, wie der Gast dem Hotel telegraphisch mitteilte, ohne Zwischenfall vonstatten gegangen. Doch erleiden manche Autos unterwegs sehr unangenehme Pannen oder bleiben im Schnee stecken. Immerhin ist die Nachfrage nach Privatautos für Ueberlandfahrten so groß, daß gegenwärtig GESCHLOSSENE Wagen gar nicht oder äußerst schwer zu mieten sind.
1945
Hamburger Zeitung vom 02.03.1945