§. 1.
Von der Grafschaft Bentheim hat Johann Westerberg eine Charte gezeichnet, welche Gerhard Valk und Peter Schenk herausgegeben haben. Man sieht sie auch auf den oben, von dem Hochstifte Münster angeführten Charten.
§. 2. Sie ist von der niederländischen Provinz, Ober-Yssel und Landschaft Drente, und dem Hochstift Münster umgeben, ungefähr 10 Meilen lang, und 2, 3 bis 4 Meilen breit.
§. 3. Das Land ist fruchtbar und angenehm, ernähret seine Einwohner hinlänglich, und verschaffet ihnen auch vortheilhafte Ausfuhren. Auf den Bergen um Benrheim und Gildehaus sind vortrefliche und einträgliche Steinbrüche, aus welchen die Steine, insonderheit nach den Niederlanden
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und in das Hochstift Münster geführet werden. In den Ebenen sind fruchtbare Aecker, gute Wiesen und Weiden. Die Viehzucht ist gleichfalls gut. Holzungen und Wälder sind reichlich vorhanden, und in denenselben ist eine vortrefliche Wildbahn. Unter denen durchfliessenden Flüssen ist insonderheit die Vechte zu bemerken; welche aus dem münsterschen Amte Horstmar kömmt, auf der Gränze nicht weit von Ohne die steinfurtische Aa, und unweit Nienhaus die Dinkel, welche auch in dem münsterschen Amte Horstmar entspringt, aufnimmt, und, nachdem sie die ganze Grafschaft der Länge nach durchflossen, in die Provinz Ober-Yssel tritt. Sie ist nicht nur sehr fischreich, sondern kan [sic!] zur meisten Jahreszeit mit kleinen Fahrzeugen, Prahmen und Holzflössen befahren werden, welches den Handel der Grafschaft nicht wenig befördert.
§. 4. In dieser Grafschaft sind 3 Städte und 1 Flecken. Die Einwohner sind arbeitsam, und handeln mit Garn, Wolle, Leinewand, Honig, Vieh, Steinen, Holz und andern Gütern und Waaren, welche mehrentheils nach Holland gebracht werden, wohin auch die junge Leute beyderley Geschlechts gern in Dienste gehen, und zum Theile sich daselbst niederlassen.
Auf den Landtagen erscheinen theils Deputirte der Provinz Ober-Yssel, oder des Prinzen von Oranien, welche wegen ihrer bentheimischen Güter die erste Stimme haben, theils die Besitzer der adelichen Häuser Brandlecht, Laer, Langen, Ravenshorst und Wolda, theils die Klöster Fernswegen [sic!] und Wietmarsen, theils die Bürgermeister deren 3 Städte, welche aber nur eine gemeinschaftliche Stimme haben.
§. 5. Graf Arnold I führte 1544 die evangelisch-lutherische Lehre in diesem Lande ein; sein Enkel Arnold II aber verursachte, daß die reformirten Gemeinen die stärksten wurden, und seit 1668, da Graf Ernst Wilhelm römisch-katholisch geworden, haben sich die Katholiken vermehret, welche aber nur zu Bentheim öffentliche und anderwärts auf denen Amthäusern geheime gottesdienstliche
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Uebung haben; und damit keine Neuerungen geschehen, so sind insonderheit die Generalstaaten Beschützer des Religions-Zustandes in der Grafschaft.
§. 6. Die Geschichte der Grafen zu Bentheim wird ihrem Haupt-Inhalte nach also erzählet. Man findet im 10ten, 11ten und 12ten Jahrhunderte Grafen von Bentheim, welche Turnieren beygewohnet haben. Des Grafen Johann einige [sic!] Tochter und Erbin der Grafschaft, Gertrud, wurde ums Jahr 1122 mit einem Pfalzgrafen beym Rhein vermählet, mit welchem sie einen Sohn Otto, und eine Tochter Sophia, zeugete; jener starb ohne Erben, daher diese die Grafschaft Bentheim erbete, und an Dieterich VI, Grafen von Holland, vermählet wurde. Ihr Sohn Otto regierete ums Jahr 1190 die Grafschaft Bentheim. Seines Enkels Egbert älteste Tochter Hedwig wurde eine Gemahlinn des edlen Herrn Arnten von Gütterswick, welches um deswillen anzumerken ist; weil nach dem 1224 erfolgten Tode Bernhards, des letzten Grafen von Bentheim von dem alten Stamme, die Grafschaft Bentheim an Eberwin, edlen Herrn zu Gütterswick, einen Sohn Arnolds, gekommen. Dieses erste Gemahlinn Mechtild war eine Erbinn der Herrschaft Steinfurt und Gronau; die zweyte aber war Gisberta, eine Tochter Otten von Bronkhorst, mit welcher die solmischen Güter an Bentheim und Steinfurt gekommen. Mit dieser zeugete er die Söhne Bernhard und Arnold: jener bekam die Grafschaft Bentheim, dieser die Herrschaft Steinfurt. Bernhards Sohn Eberwin vergrößerte die Grafschaft Bentheim durch das Gericht Emblicheim; und unter Arnolds Sohne, welcher auch Eberwin hieß, wurde die Herrschaft Steinfurt 1495 auf dem Reichstage zu Worms zu einer Grafschaft erhoben. Beyde Eberwine errichteten 1487 ein ewiges Erbverbündniß, kraft dessen die beyden Grafschaften Bentheim und Steinfurt unzertrennlich beysammen bleiben, und falls, eins von diesen Häusern keine männliche Erben übrig hätte, das andere, mit Ausschliessung des sonst erbenden weiblichen Geschlechts, demselben in der Regierung folgen solle.
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Eberwin zu Bentheim überlebte seinen einigen Sohn, und Eberwins zu Steinfurt Sohn Arnold bekam beyde Grafschaften, in welchen ihm sein Sohn Eberwin folgte, und bis 1562 regierte. Dieser heyrathete Anna, Erbinn von Tecklenburg, und ist der erste Graf zu Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt. Sein Sohn Arnold bekam mit seiner Gemahlinn Magdalenen, einer Erbtochter von Neuenar, die Grafschaft Limburg, samt den Herrschaften Alpen, Helfenstein und Lennep, imgleichen die cölnische Erbvogtey, und andere neuenarische Anwartschaften. Damit nach seinem Tode unter seinen Söhnen kein Streit entstünde, verordnete er 1591 in seinem letzten Willen, was ein jeder erben sollte. Der älteste, Eberwin, bekam Bentheim; der zweyte, Adolph, Tecklenburg und Rheda; der dritte, Arnold Jobst, Steinfurt; den übrigen 3 Söhnen wurde eine Summe Gelds bestimmt, jedoch auch verordnet, daß sie, nach unbeerbtem Absterben der ältern Brüder, zur Regierung gelangen sollten. Als der älteste Sohn Eberwin starb, trat der 2te Sohn in seine Rechte, behielt aber Tecklenburg, und überließ, dem 3ten Bentheim; der vierte, Wilhelm Heinrich, bekam Steinfurt. Adolphs, Grafen von Bentheim zu Tecklenburg, zweyter Sohn Moritz regierte die Grafschaft Tecklenburg viele Jahre, und hatte 2 Söhne, nämlich Hans Adolph und Friderich Moritz, welche regierende Grafen von Bentheim zu Tecklenburg und Limburg waren, und von dem letztem der jetzige regierende Graf von Bentheim zu Tecklenburg und Limburg ein Sohn ist. Arnold Jobst, Graf zu Bentheim, theilte nach des Grafen Wilhelm Heinrich zu Steinfurt Tode die Grafschaft Steinfurt mit dem obgedachten Grafen Moritz von Tecklenburg, und hinterließ 2 Söhne, Ernst Wilhelm und Philipp Conrad; jener, welcher katholisch geworden, regierte während der Minderjährigkeit seines Bruders die Grafschaft Bentheim und halbe Grafschaft Steinfurt allein. Als aber derselbe die Volljährigkeit erlanget hatte, verglich er sich mit ihm dahin, daß er, Graf Philipp Conrad, mit der halben. Grafschaft Steinfurt vor-
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lieb nehmen, hingegen er und seine Erben nach seines Bruders Ernst Wilhelm Tode die einigen Nachfolger in der Grafschaft Bentheim seyn sollten. Indessen macheten die Söhne, welche Graf Ernst Wilhelm in erster Ehe mit einer bürgerlichen Person, Gertrud von Zelst, (welche aber Kaiser Leopold 1666, nebst ihren Kindern, in den rcichsgräfl. Stand erhoben,) gezeuget hatte, an die Regierungsfolge Anspruch, und wurden endlich in einem zu Bielefeld 1690 getroffenen Vergleiche für Reichsgrafen erkannt, auch bestimmt, nach dem Tode ihres Herrn Vaters die Grafschaft Steinfurt mit allem Zugehör zu besitzen, auch noch 1000 Rthlr. jährlich aus der Grafschaft Bentheim zu bekommen. Als nun Graf Wilhelm 1693 starb, kam Ernst der älteste seiner vorhin gedachten Söhne zum Besitze der Grafschaft Steinfurt, von welchem der jetzt regierende Graf zu Bentheim-Steinfurt ein Enkel ist; hingegen des oben genannten Grafen Philipp Conrad Sohn, Arnold Mauritz Wilhelm, welcher bis dahin die Grafschaft Steinfurt besessen hatte, bekam die Grafschaft Bentheim. Dieses [sic!] Enkel, Graf Friedrich Karl Philipp, hat 1753 seine Grafschaft mit aller Landeshoheit an Chur Braunschweig-Lüneburg, gegen einen Vorschuß und Uebernehmung seiner Schulden, auf 30 Jahre verpfändet und übergeben, aber 1757 sie dennoch von Frankreich wieder in den Besitz derselben setzen lassen, in welchem er aber nur bis 1758 geblieben, da die Grafschaft wieder von Churbraunschweig eingenommen, worden ist. 1760 bemächtigten sich ihrer die Franzosen abermals, wurden aber bald wieder vertrieben.
§.7. Der gräflich-bentheimische Titel ist; Graf zu Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt und Limburg etc. Herr zu Rheda, Wevelinghoven, Hoya, Alpen und Helfenstein, Erbvogt zu Cöln, etc. Das Wapen ]sic!] wegen Bentheim sind 19 goldene Pfennige im rothen Felde; wegen Tecklenburg 3 rothe Herzen im silbernen Felde; wegen Steinfurt ein rother Schwan mit schwarzem Schnabel und Füssen, im goldenen Felde; wegen Limburg ein rother gekrönter Löwe, im silbernen Felde; wegen
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Rheda ein schwarzer Löwe, auf dessen Leibe 3 goldene Ringe, am Ende des Schwanzes aber eine goldene Rose, im silbernen Felde; wegen Wewelinghoven 2 silberene Querbalken, im rothen Felde; wegen Hoya 2 schwarze auswärts gekehrte Bärenklauen, im goldenen Felde; wegen Alpen ein silberner Löwe, im rothen Felde; wegen Alpen ein silberner Löwe, im rothen Felde; wegen Helfenstein ein Löwe in einem von roth und Silber getheilten Felde; wegen der Erbvogtey Cöln 5 goldene Querfäden, im rothen Felde.
§. 8. Der Graf von Bentheim-Bentheim hat Sitz und Stimme sowohl
im westphälischen Reichsgrafen-Collegio, als auf den westphälischen Kreistägen, auf welchen letztern er nach Lippe folget. Die Grafschaft ist zu den Reichs-Anlagen auf 6 zu Roß, 20 zu Fuß, oder 152 Fl., zu jedem Kammerziele aber auf 121 Rthlr. 66 3/4 Kr. angesetzet.
§. 9. Die Grafschaft Bentheim wird in die obere und untere Grafschaft abgetheilet; jene ist, nebst der so genannten Herrlichkeit Emblicheim, ein Reichslehn; diese aber ist vor Alters von dem Bischof zu Uetrecht, nachgehends von der Provinz Ober-Yssel, und durch deren Abtretung von dem Prinzen von Nassau-Oranien zu Lehn getragen; worüber gegen das Ende des 17ten Jahrhunderts bey Verwechselung der Landesherrschaft zwischen Bentheim und Steinfurt ein noch nicht entschiedener Streit entstanden ist. Beyde Theile der Grafschaft sind auch, in Ansehung mancher Landesgebräuche, Statuten und Rechte, von einander unterschieden. Wir bemerken nun
I. Die obere Grafschaft,
zu welcher folgende Aemter gehören:
I. Das Amt Schüttorf, in welchem
1) Bentheim, ein ziemlich grosser Flecken, welcher theils auf einem Berge, theils am Fusse desselben liegt. Das gräfliche Residenzschloß steht nordwärts auf einem besondern hohen Felsen, ist mit Thürmen umgeben, und hat seit 1668 ein münstersche Besatzung, welche Graf Ernst Wilhelm bey seiner Religionsveränderung unter gewissen Bedingungen eingenommen. Es ist eines der ältesten Schlösser dieser Gegend, und es soll schon Drusus, Kaiser August Stiefsohn, hieselbst ein Castell aufgeführet haben. 1760 wurde es von den Franzosen beschossen und einge-
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nommen, gleich darauf aber von den Alliirten wieder erobert. In der Stadt ist eine reformirte Kirchspiels-Kirche, und seit des Grafen Ernst Wilhelm Zeit auch eine katholische Kirche.
2) Schüttorf, die älteste Stadt in dieser Grafschaft, liegt an der Vechte. Graf Egbert hat solche im 13ten Jahrhunderte angelegt, und mit guten Privilegien versehen, sein Enkel Simon aber hat sie mehr befestiget: allein, im 30jährigen Kriege ist der Wall abgetragen, und die Graben sind ausgefüllet, so, daß nur noch die Mauern vorhanden sind. Die hiesige gräfliche Burg Altena hat mehrmals zum Wittwensitze gedienet.
3) Ohne, ein Kirchdorf an der Vechte, dessen Kirche für die älteste in hiesige Gegend gehalten wird. 1754 brannte es ganz ab, ist aber wieder aufgebauet.
4) Gildehauß, ein grosses Kirchdorf, welches wegen der bey demselben befindlichen Steingruben und anderer Nahrung, einer Stadt nichts nachgiebt.
5) Langen, ein adeliches Haus, nahe bey Bentheim, gehöret der Familie von Etzbach, und hat Sitz und Stimme auf den Landtagen.
6) Ravenshorst, ein adeliches Haus derer von Hövel, liegt im Kirchspiele Gildehauß, und hat sich und Stimme auf den Landtagen.
Anmerk. Der Richter zu Schüttorf ist zugleich Gograf von Emsbüren, im Hochstifte Münster, woselbst der Graf von Bentheim concurrentem Jurisdictionem hat. S. oben. >
2. Das Amt Northorn, in welchem
1) Northorn, eine kleine offene, aber von der Vechte umgebene Stadt, welche gute Handlung treibt. Sie ist hauptsächlich von dem Grafen Bernhard I angeleget und eingerichtet worden.
2) Frenswegen, ein Kloster, nahe bey Northovn, welches mit can. reg. Ord. August. besetzt, und woselbst vor der Kirchenverbesserung des 16ten Jahrhunderts der gräflich-bentheimische Begräbnißort gewesen ist. Graf Bernhard hat es 1394 vornehmlich eingerichtet, hat sich auch selbst zuletzt in dasselbe begeben. Es hat auf den Landtagen Sitz und Stimme.
3) Wietmarsen, oder Wittmarschen, ein adeliches freyweltliches Frauenstift, an der münsterschen Gränze, welches 1152 mit Erlaubniß der verwitweten Gräfin Gertrud von Bentheim gestiftet worden, und anfänglich ein Benedictiner Manns-Abtey gewesen; die Mönche aber haben sich im 13tcn Jahrhunderte von hier weg- und nach Uetrecht begeben, worauf es ein adeliches Benedictiner Nonnenkloster, und 1675 ein frey-weltli-
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ches Stift geworden, welches unter dem Schutze des Bisthums Münster steht. Zu demselben gehöret eine Bauerschaft gleiches Namens, nebst andern Eigenbehörigen in der Grafschaft Bentheim, daher das Stift einen eigenen Amtmann hält. Es hat auf den Landtagen Sitz und Stnnme.
4) Brandlecht, ein adeliches Haus derer von Drosten, hat auch Sitz und Stimme auf den Landtagen,
3. Das Amt Emblicheim wird auch noch zu der Ober-Grafschaft gerechnet, und als eine besondere Herrlichkeit angesehen, auch in den kaiserlichen Lehnbriefen besonders mit angeführet. In dieses Amt erstrecket sich aus der Landschaft Drente ein grosser Morast. Man bemerke
1) Emblicheim, in gemeinen Reden Emblikamp genannt, ein Dorf, unweit der Vechte.
2) Laerwold, ein Dorf an der Vechte, woselbst das adeliche Haus Laer, welches der ausgestorbenen Familie von Laer gehöret hat, und das adeliche Haus Wolda, denen von Bentink zuständig, sind, [sic!] so beyde auf den Landtagen Sitz und Stimme haben.
II. Die untere Grafschaft, zu welcher gehören
I. Das Amt Nienhus, in welches sich aus dem Hochstifte Münster ein grosser Strich Mohr erstrecket. Dahin gehöret
1) Nienhus oder Neuenhaus, eine Stadt an der Dinkel, welche nicht weit von hier in die Vechte fällt. Das hiesige ehemals ziemlich fest gewesene Schloß ist jetzt fast ganz verfallen. Graf Johann II hat es am Ende des 13ten Jahrhunderts zuerst angeleget, und es hat die Anbauung vieler Häuser veranlasset, ans welchen endlich eine Stadt geworden, die von dem Grafen Bernhard 1376 die ersten Stadtfreyheiten erhalten hat. Das Schloß wurde 1417 von dem Bischof Friedrich zu Uetrecht, mit Hilfe der Städte Deventer, Campen und Zwoll, eingenommen, und als es zurück gegeben wurde, mußte der Graf es für ein ütrechtisches Lehn erkennen, wofür man hernach die ganze Grafschaft hat ausgeben wollen.
2) Velthausen, ein Dorf, eine halbe Stunde Weges von Nienhus, in einer fruchtbaren Gegend. Es sind daselbst die adelichen Häuser Schulenburg und zum Esch oder Oedinghof.
2. Das Amt Ulsen, in welchem
1) Ulsen, das größte Kirchspiel in der Grafschaft.
2) Wilsum, ein Kirchspiel.