Bentheimer Schützengeschichte
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Herausgegeben vom Schützen-Offizierkorps
Herausgegeben zum 350. Jubel-Schützenfest in Bentheim am 3., 4. 5. Juli 1937
A. Hellendoorn, Bentheim
Ein Dokument
An dem Königs-Ornat der Alten befindet sich ein vergoldeter gezackter Ring, der den Schützenvogel mit einem der Königsschilder verbindet. Dieses Schild trägt auf einem geschlungenen Bande die Jahreszahl 1583.
Der alte Schützenbecher
gestiftet vom
Grafen Arnold Mauritz Wilhelm.
(Vergl. Seite 22)
Zur Geschichte des Bentheimer Schützenfestes.
ALLGEMEINES
Die Schützenfeste sind von allen Volksfesten nicht nur die ältesten, sondern auch die volkstümlichsten. Sie wurzeln tief im Volke, und gar mancher, der sich sonst bei Festlichkeiten zurückhielt, beteiligte sich mit Eifer und Begeisterung am Schützenfeste. Dazu kommt, daß dieses so recht geeignet war, etwaige Standesunterschiede und sonstige Gegensätze wenigstens Vorübergehend vergessen zu lassen.
Die Anfänge der Schützenfeste reichen in graue Vorzeit zurück. Unsere germanischen Vorfahren dachten sich den Winter als einen bösen Riesen, den Sommer dagegen als einen holden Jüngling, der nach ihrer Meinung im Mai in den Wald zog, um den Winter zu suchen und zu vertreiben. Am Frühlingsfeste stellte ein mit Kränzen geschmückter Knabe den Sonnengott dar, der an der Spitze bewaffneter Jünglinge in den Wald zog. Hier wurden zum Schein Kämpfe abgehalten, worauf sich alle Teilnehmer zum Zeichen des Sieges mit grünen Birkenzweigen schmückten und jubelnd heimzogen.
An diese Frühlingsfeste erinnern in mancher Beziehung die im 13. Jahrhundert entstandenen Schützenfeste Die Schützengesellschaften sind als Überbleibsel der allgemeinen Waffenfähigkeit des freien deutschen Mannes anzusehen. Übergriffe des Adels und der Fürsten nötigten die Städte namentlich im 13. Jahrhundert zu ständiger Kampfbereitschaft. Während die patrizischen Geschlechter sich wie die Ritter bewaffneten, wurde die Armbrust gebräuchlich bei den Bürgern, die sich zu Schützengilden zusammenschlossen, denen auch ein Schutzheiliger als Patron nicht fehlte: als solcher galt St. Sebastian. Was den Rittern die Turniere waren, das waren den Bürgern die Schützenfeste. Als echte Bürgerfeste wurden diese aber immer von den Bürgern selbst geleitet; auch dann, wenn die geladenen Vertreter der Fürsten und des Adels teilnahmen.
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Durch das Anwachsen der Fürstlichen Souveränität verloren die Schützengesellschaften ihre frühere Bedeutung und sanken endlich meist zu bloßen Vergnügungsgesellschaften herab, die aber in besonderen Notfällen noch für das Gemeinwohl herangezogen wurden.
SCHÜTZENBUND
Die deutschen Schützengesellschaften, die das Scheibenschießen pflegten, vereinigten sich 1861 im Allgemeinen Deutschen Schützenbund.
SCHÜTZENVERBAND
Im nationalsozialistischen Deutschland ist auch das Schützenwesen neu organisiert. Der jetzige Deutsche Schützenverband, ein Mitglied des Reichsbundes für Leibesübungen, ist eine Vereinigung von deutschen Vereinen, deren Aufgabe Förderung und Verbreitung des Schießens, des Schießsports und des Schützenwesens im weitesten Sinne sowie die Erhaltung und Pflege der alten Traditionen ist. Der Deutsche Schützenverband wird in Gaue eingeteilt, diese wiederum bestehen aus Kreisen. Gau- und Kreisschützenführer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Kreis Grafschaft Bentheim gehört zum (Schützen-) Kreise Osnabrück und besteht aus drei Untergruppen: Obergrafschaft mit 15, Mittelgrafschaft mit 9 und Niedergrafschaft mit 5 Vereinen. Mehrere Vereine in demselben Orte werden zu Ortsgemeinschaften zusammengeschlossen.
ZEITSCHRIFT
Die offizielle Zeitschrift des Deutschen Schützenverbandes ist “Der Deutsche Schütze”; sie erscheint zweimal monatlich. Von den sechs verschiedenen Ausgaben ist Ausgabe C für Niedersachsen bestimmt.
OFFIZIERKORPS
Träger und Veranstalter des Bentheimer Schützenfestes ist das Schützen-Offizierkorps.
VERSAMMLUNGEN
Die vielen Vorbesprechungen für die Abhaltung eines Schützenfestes finden abwechselnd in den verschiedenen Gaststätten des Ortes statt; dabei wird sorgfältig darauf geachtet, daß kein Lokal übergangen wird: ein schönes Zeichen von Solidaritätsgefühl und Verbundenheit! Während dieser Schützenversammlungen ist, sobald der Kapitän der Altgesellen die Besprechungen eröffnet hat, die Anrede “Herr” verpönt; es gibt nur SchützenBRUDER. Übertretungen werden mit einer Runde geahndet. Nur den beiden Kapitänen steht die übliche Höflichkeitsform zu.
VERLAUF DES FESTES
Wenn der Zeitpunkt für das geplante Schützenfest festgelegt ist und die äußeren Vorbereitungen hinreichend ge-
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klärt sind, macht das Spielerkorps acht Tage vor dem Feste allabendlich den üblichen Bezug durch die Stadt, um bei der gesamten Bevölkerung eine entsprechende Festesstimmung wachzurufen. — Sobald der Königsschuß gefallen ist, wählt der neue König die Königin, die dann sofort durch Ausruf die Frauen und Jungfrauen des Ortes zum Tee und Kuchen einzuladen hat. Inzwischen sammeln sich die Schützen vor dem Zelt, um dann mit den Damen den “bunten Zug” zu machen. Dabei kann nicht etwa der einzelne Schütze die Dame wählen, sondern diese wird ihm von dem Offizierkorps zugeteilt. Natürlich fehlt es dabei nicht an heiteren und komischen Situationen. Bei der Nachfeier am Abend wird auf dem Konigsthrone aus einem schweren, silbergetriebenen Becher, der vom Grafen Arnold Mauritz Wilhelm gestiftet ist, getrunken. Auch Gästen, die den Thron betreten oder vom Königspaar geladen werden, wird der gefüllte Becher dargereicht.
Wie das Bentheimer Schützen-Offizierkorps seit Jahrhunderten bestrebt war, wahre Volksgemeinschaft zu pflegen, so wird es auch bei dem ersten Schützenfest unter dem Hakenkreuzbanner die alte Überlieferung besonders hochhalten.
SCHÜTZENKOMPAGNIEN
In Bentheim bestanden von jeher zwei Schützenkompagnien, eine für die Verheirateten, auch Alte oder Altgesellen genannt, und eine für die Junggesellen. Jede Kompagnie hatte ihre eigenen Satzungen, ihren Königsornat (Schützenvogel mit den aufgereihten Schildern der jeweiligen Schützenkönige) und ihr Schützenbuch.
DAS SCHÜTZENBUCH
Das Schützenbuch der Altgesellen oder, wie es genauer heißt, “Neue angelegtes Schütten Buch dehren beiden Bürgermans Compagnien, an der ost und westseiten des Flecks Bentheim in ANNO 1745” war lange Zeit verschwunden, es sind seit 1839 keine Eintragungen darin gemacht worden. Die ältesten Schützenbücher, sowohl das der Alten als auch das der Junggesellen, sind leider verloren gegangen. Über das abhanden gekommene Buch der Alten schreibt der Kapitän an der Westseite Jan Georg Hoogklimmer im Jahre 1745: “Weilen das Vohrige Schütten Buch nicht auß zu finden gewesen, und solches Vermuhtlich in so lange jahre nemblich von anno 1706 (alß da dehm Vernehmen nach die letzte Schütterye der Bürgermanß gewesen sein solte) biß Ao. 1745, da dieses Compagnie weßen Vohrgemeldter maßen wieder herr gestelt, Verlohren:
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Alß bezeuge ich Unterschriebener nicht allein, daß alles, was hir Vohr notirt, unter meiner mithelfende Direction, biß hirhin sich also in wahrheit zugetragen, sondern auch, daß ich dieses Buch dahrüber Verfertigen laßen, und alles Vohrbeschriebener maßen selbst Verfaßet und eigenhändig dahrin notirt.”
Das Schützenfest der Alten wurde nachweislich bereits 1587, also vor 350 Jahren (wahrscheinlich aber schon viel früher) unter dem Grafen Arnold II. (regierte 1562–1606) gefeiert; das Stiftungsjahr der Junggesellen-Kompanie ist nicht mehr ersichtlich. Letzterer wurde indes im Jahre 1681 durch den Grafen Ernst Wilhelm (regierte 1643—1693) von neuem — also offenbar nach einer längeren Unterbrechung — gestattet, jährlich ihr Schützenfest zu feiern, wie aus folgender verordnung, die hier wörtlich folgen möge, hervorgeht:
“Ihre Hochgraeffl. Excell. zu Bentheim, Tecklenburgh, Steinfuhrt undt Limburgh ec. Herr zu Rheda, Wevelinghoven, Hoya, Alpen undt Helffenstein, Erbvogt zu Cöllen, dero Römisch-Kayserlicher Maiestait Reichs-Hoffraht und Cämmerer ec.
haben die Eingeseßenen Fleckens Bentheim Jungen Gesellen gnädigst vergönnt, Jahrlichs eine freye Schütterey vierzehn tage nachen Pfingsten zu halten, worüber ein Schütterbuch angerichtett, worin die LEGES und gesetzen, wornach man bei Haltungh gemelter Schütterey sich alleweil reguliren sollen, aufgezeichnet gewesen, weile aber jenes buch den passirten Kriegeswesen verkommen, so haben Hochgedachte Ihre Excell. auf unterthäniges anhalten den Jungen Gesellen ein Neues verfertigen zu lassen .… . . (?) umb sich darnach ins Künftige zu reguliren.
1.
haben Ihre Hochgraeffl. Excell. zu den auszugh gnädig verehret Fendel, Bardesaenen *) und Schärpfen vor die Officiren.
2.
haben Ihre Hochgraeffl. Excell. bey Haltungh der Schütterey der Jungen gesellen eine gnädige discretion zugelegt.
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*) Bardesaenen = Partisanen, d. h. eine Art Stoßwaffe mit schwertartiger Spitze, darunter Flügelspitzen.
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3.
Jst gnädigh verordnet, daß bei jedwedem augzugh die sämptliche Jungen gesellen, Niemandt ausbeschieden, so 18 Jahren und darüber sein, mit ihren gewehren vor deß zeitlichen Capitains Hauß, nach geschehenem Trommelschlagh, bei poen’ *) 4 goldtgl. vorhaupts erscheinen und den auszugh beywohnen sollen.
4.
Soll einen Jeden freystehen, nach gehaltenen auszugh mitt zu zehren, oder nach belieben davon zu bleiben.
5.
Sollen alle diejenigen, so mitt zehren, sich dem Commando der Officire gebührendt unterwerfen, daß Fendel von des Fendrichs Hauß holen, und wan ein andrer Fendrich erwehlet, wiederumb an seinen Ort bringen.
6.
Damitt allen Unheil vorgebeugett werde, sollen alle und jede Schützen, bey wehrenden zugh sich eingezogen, from und friedlich halten, keinen Unheil oder Meuterey anstellen.
7.
Sollen die Übertretterer nach der alten gewonheit, von den Officiren durch schöffen und alter leuthen, nach beschaffenheit der sachen mit dem Waßer abgestrafet werden **).
8.
Soll der Königh den Vogel, wie vorhin geschehen, nach sein vermogen mit einem silbernen schilde, worauf sein name und Merk gravirt, verciren, und von den Fendrich
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*) Poen — Strafe.
**) Worin die Strafe mit dem Wasser bestand, läßt sich mit Sicherheit
nicht mehr angeben. Indes findet sich eine ähnliche Strafandrohung in Artikel 6 des “Artikels brieff der gemeenen Schritten tot Endscheide« (d. i. Enschede) vom 6. Januar 1646 (abgedruckt in J. W. Racer, Overysselsche gedenkstukken. Te Leyden. MDCCLXXXl. Eerste stuk. Betoog pag. 94 en 95, welcher lautet: Ten sesten is meede geresolveert, ofte Jemandt weere, die moetwilliger wyze in d’ geselsdiap eenig beer worde storten oder andere kalverye aanrichten, net weere ook om eenige beede reise te gaan, dieselvige ten Contrarie bevonden synde, sullen staan in een kuyven vol waaters met beide (te weeten, beenen) ofte met een na gelegentheid en tot keur van Olderluy”.
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für seinen preiß Einen Rthllr. zu gewarten haben. Und damitt beide frey sein ec. und dem Zugh weiteres nicht spendiren sollen ec.
9.
Sollen alle Schützen, so mitt gezehret, haben, nach geschehener rechnungh, mitt ihrer verzehrungs quota sich paraet halten, damitt die Officire desweges keine Molestation *) von dem Wirthe haben.
10.
Sollen die nahmen der sämptlichen Schützen von Jahre zu Jahre, und darbey geschehene verzehrungskösten, ordentlich in diesem Buche angezeichnet werden.
11.
Damit Niemandt einige IGNORANTZ PRAETENDIEREN **) könne, soll diese Verordnung jedesmahl bei Haltung der Schütterey den Jungen gesellen vorgelesen werden, umb sich in allen darnach zu richten.
Uhrkundt, Handzeichens und Sekrets.
Bentheim, d. 2. Juny Anno 1681.”
(Handzeichen des Grafen Ernst Wilhelm) (Gräfliches Siegel)
Diese Bestimmungen wurden unterm 7. Juli 1717 vom Grafen Hermann Friedrich, unterm 20. Mai 1749 vom Grafen Friedrich Karl sowie unterm 10. Juni 1754, als die Grafschaft an Kurhannover verpfändet war, von dem Königlich Großbritannischen Landdrosten von Ompteda bestätigt.
Wie aus Absatz 3 der vorstehenden Verordnungen hervorgeht, war es PFLICHT eines jeden Junggesellen, am Auszuge teilzunehmen, widrigenfalls er 4 Goldgulden Strafe zu zahlen hatte. Diese verpflichtung dauerte bis in das vorige Jahrhundert hinein, wo sie am 6. November 1827 von der Königlich Großbritannisch-Hannoverschen Landdrostei zu Osnabrück aufgehoben wurde. Tatsächlich sind denn auch bei verschiedenen Festen diejenigen, die beim Auszug gefehlt hatten, in Strafe genommen, u. a. in den Jahren 1749, 1764, 1769, 1776 und 1783.
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*) Belästigung.
**) Wörtlich: Anspruch machen auf Unwissenheit; hier so viel als: Unkenntnis (nämlich dieser Bestimmungen) vorschützen.
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Die älteste gräfliche Erlaubnis zur Abhaltung des Schützenfestes für die Alten ist nicht mehr vorhanden; erneuert wurde sie im Jahre 1805 von dem Grafen Ludwig (regierte 1803—1817) durch folgende Urkunde:
“Wir Ludwig von Gottes Gnaden des Heiligen Römischen Reichs regierender Graf und Herr der beiden Grafschaften Bentheim und Steinfurt wie auch Graf zu Tecklenburg und Limburg, Herr zu Rheda, Whevelinghoven, Hoya, Alpen und Helfenstein, Erbvogt zu Cölln, des Königl. Dänischen Elephanten- und Churpfalz-Bayrischen Goldenen Löwen-Ordens Ritter.
Urkunden und bezeugen hierdurch, daß da Wir nach dem Absterben Unseres geliebten Oheims des regierenden Reichs-Grafen Carl Friedrich von Bentheim bei Unserem am 15ten August vorigen Jahres gehaltenen Einzug in die Grafschaft Bentheim die schöne Ordnung, das musterhafte Betragen, und die wahre Anhänglichkeit für Unsere Person der beiden Bürgermans-Compagnien des Fleckens Bentheim mit landesväterlicher Huld und gnädigstem Wohlgefallen bemerkt haben; Wir nunmehro derselben unterthänigstes Ansuchen und Bitte, das ihnen von Unsern Voreltern ertheilte besondere Privilegium des SchützenWesens betreffend, zu bestätigen, in gnädigste Erwägung genommen haben;
So thuen Wir dies hierdurch aus Landesväterlicher Macht und Gewalt also und dergestalt, daß Wir gedachtes Vorrecht und Befugniß in seinem ganzen Umfang für beide Schützen-Compagnien hiermit erneuern und bestätigen, selbigen auch an ihrem Schützen-Ornat ein Geschenk zum immerwährenden Andenken geben, und dabei gnädigst versichern, so lange sie keinen Mißbrauch davon machen werden (wofür Uns ihre Treue und Anhänglichkeit bürget), sie aufrecht zu erhalten und gegen jedermann zu beschützen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unseres beigedruckten Reichsgräflichen Insiegels.
Gegeben in unserer gegenwärtigen Sommer-Residenz
Bagno, den 29. July 1805.
(Gräfliches Siegel) R. G. Ludwig zu Bentheim.”
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Die Protokolle des Schützenbuches der Junggesellen beginnen mit dem Jahre 1681, jedoch sind uns die Namen der jeweiligen Schützenkijnige von 1663 an erhalten geblieben. Die Berichte aus dem 17. Jahrhundert beschränken sich durchweg auf die Angabe der Namen der Schützen, der Musikanten und die Aufzählung der Einnahme und Ausgabe.
ÄLTESTES PROTOKOLL
Das älteste Schützenprotokoll der Junggesellen lautet folgendermaßen:
“ANNO 1681 den 6. Juny
Ist auf befehl Ihr Exce. der Jüng gesellen auszugh und Schütterey celebrirt worden, undt sindt damahlß würkliche Schützen gewesen diese nach Folgende.
Capitein
Ernest Wilhem Palthe.
NB. an dessen Stadt sein Bruder Balther Palthe die Bardisan geführet PROPTER ABSENTIAM. *)
Fendrich
Hindrick Glaßfort.
König
Gerrit Hilverdingh.
Berendt Prümer, alterman.
Willem Steenwich, alterm.
Everd Tilman. Scheffe.
Gerd Schlichtenhorst. Scheffe.
Gerdt Slüterß. Scheffe.
Aarnd Weßelß.
Weßel Broyel.
Jacobus Heisen.
Berend Telghauß.
Ernest Willem Schrader.
Jan Willem Brand.
Jan Lambert Grundhaüß.
Derk Sombergh.
Jan Cergies.
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*) Wegen Abwesenheit.
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Lucas Jägers.
Sweer Frantzen.
Egbert Sligtenhorst.
Willem Hinrich Slüter.
Jan ten Brinck.
Ryke Francke.
Lambert Hoockhauß.
Jan Ackerstaff.
Jan Möller.
Christian Kolthoff.
Christoffer Hochklemmer.
Everd Tom Broyel.
Jan Herman Frantzen.
Gerdt Webbeler.
Naats Rombergh.
Willem von Gottum.
Peter Glaßfort.
Carel Gardin.
Derck Sombergh.
Tomas Bergfeldt.
Adrian Wittemsen.
Daniel Wemmerß.
Conrad Homvet.
Gerd Hoemvet.
Bern. Hochklemmer.
Hinrich Rüthing.
Dethard Sirinck.
Jan Ißrael.
Lucas Büninck.
Berend Sombergh.
Johan Palthe.
Jan Hinrich Rütink.
Hermann Heef.
Arendt Witzen.
Jan Homvet.
Jochum Keenbeck, weinschenck.
Summe 52 Schützen.
Hierauf ist in obbeschriebener ordre geschoben undt ist
König geworden Christoffer Hochklemmer.
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Demnach die Schütterey in Johan Rütingß hauß gehalten, undt ist am Freitag angefangen, undt hat sich am Montag geendigt.
Die Musicanten sindt diß Jahr gewesen
Jan arendt Raceß von Reine.
Steen Jan von Schüttorff.
Gerd Gellenbeck, Schenker.
Tamboer Johan Heinrich von Lohne.
Die Unkosten betrugen 65 Rthlr 29 Stüber.”
Ähnlich wie vom Jahre 1681 lauten die Protokolle über die Schützenfeste in den folgenden Jahren. Erst aus 1737 liegt ein etwas ausführlicherer Bericht vor, der hier mit Rücksicht darauf, daß seitdem genau 200 Jahre verflossen sind, im Wortlaut folgen möge:
“ANNO 1737.
Der in diesem Jahr, in gefolge unterm 21. Juni erhaltener gdater (= datierter) Erlaubniß gefeyrte schützen auffzug hat am 28ten gedachten monaths seinen anfang genommenund ist folgender gestalt zur Exercirung auch belustigung der jungen Bentheimschen bürgerschafft Eingerichtet worden.
Dem gemelten 28. Juni des morgens glocke 9 Uhr ließ nach dem dritten Trommen schlag in gelobung des vorigen abendts Ertheilten befehlls die sämtliche junge bürgerschaft sich unter der fürung des Lieutenants und Fändrichs mit ober und unter gewehr an des Hauptmans Behaußung einfinden, in nachfolgenden nach geschehener Musterung bestehendt.
1. Haubtmann Herm Friderich von Beesten.
2. Lieutenant Dieterich Rosinck.
3. Fändrich Bernard Somberg.
4. und 5. Alterleutte oder Serganten [:] Georg Hochklemmer [und] Hendrich Stoltenkamp.
6. und 7. Caporals [:] Herman Cordes [und] Herman Somberg.
8. Leonardus Meinerinck.
9. Lambert Piepers.
10. Johan Stoltenkamp.
11. Everwyn Schligtenhorst.
12. Friderich Norbeck.
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13. Friderich Hosson.
14. Simon Franzen.
15. Johan Bernard von Bovin.
16. Bertold Menerinck.
17. Gerhard ten Winckel.
18. Gerhard Pieper.
19. Jobst Nierbeck.
20. Gerhard Niehüis.
21. Hendrich Bockoldt.
22. Johan Ernest Lettenhues.
23. Johan Hendrich Roß.
24. Johan Wilhelm Schluiter.
25. Wilhelm Leverking.
26. Berendt Walles.
27. Herm Beckmann.
28. Herm Backels.
29. Herm: Kolthof.
30. Ferdinandt Schmit. 31. Lambert Nels.
32. Berendt Schluiter.
33. Wilhelm Menering.
34. Philip Wessels.
NB. Philip Branus, Zimmermeister Schulz, Pelman und Ten Winckel
haben als Schützen mit gezehret.
Bei dem auffzug alß Musicanten gedient
Ferdinand Klüppel und Ernst Slaman.
Tambours
Arend Pipers Mauritz Cordes und Lenerd Meinering.
Schenkers
Bernard Sackebrock Johan Stoltenkamp Gerhard Sluiter.
Teppersche
Gerdrudi Elskamp.
Gegen 11 Uhr ist der auffzug in vorbeschriebener Ordnung unterm Ernstlichen verbott, daß keiner sich Unterstehen solle, im Fleck sein gewehr zu lößen, nach dem beschlagers buß alß den ordentlichen scheybenstandt gangen, alwoh,
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nachdehm vordersamst aufs schärffste befohlen, daß keiner, so baldt das gewehr scharff geladen, auß denen gliederen tretten solle, nach der scheybe geschoßen, und nachdehm jeder schütz dreg mahlen abgefeuert, ist am besten geschoßen zu haben und volgbahr König Erwehlet zu seyn befunden worden
BERTOLD MEINERING.
Worauff die völlige Compagnie Unter viellen jedoch vor dem Fleck gelößten freuden schüßen nach und durch ganz Bentheim marschiret, endtlich vorm Schloß Bentheim sich postiret und allda zu dreyen mahlen zu Ehren des Landts Herren die gewöhnliche general Salve gegeben.
Welchem nechst die sämbtliche junge bürger in des Kornschreybers Max Jupsiens Behaußung zusammen beruffen, und seyndt ihnen die unterm 2. Junii 1681 gdat. Ertheilte verhaltungs ordres vorgelesen, anbey ist einen Jedtweden wohll Ernstlich bedrüttet, sich in allem sitsam, besonders gegen die Gäste Höfflich auff zu führen. Solchen nach dem man sich einige tage lang belustiget, der übele Gebrauch aber, daß die Jungferen zu diesem tractamenten etwas contribuiren oder schencken müssen, ist wie bei voriger Schütterey auf ewig abgeschafft worden.
Alß einige Tage hernacher beg Erwehlung deren Officiren zu der nechst-künftigen Schütterey große spaltungen, darauß daß einige den Capitain auß den oest Ende, andere außen west Ende des Fleckens erwehlet wißen wolten, entstanden, so ist alles dahin verglichen, daß woh nicht vor immer, jedoch vor dießmahl der unterschiedt des Fleckens in den oest oder west Ende hinweggenommen und nachfolgende Offiziers unterm Beding, daß bey den hierkünftigen schützen auffzug der Capitain außem west Ende seyn solle, bestellet namentlich
an statt des landts Herren
zum Vice-Capitain Berend Somberg,
zum Lieutenant Herm: Cordes,
zum Fändrich Friderich Norbeck,
zu Serganten Lambert Pipers und Wilhelm Leverking,
zu Carporals Simon Franzen, Berend Walles.”
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UNKOSTEN
Die Unkosten beliefen sich 1737 auf 64 Rx., 20 st., 1 d. Sie stiegen 1827 auf 213 Gulden und im Jahre 1845 infolge der Erbauung eines Zeltes, das allein 444 Gulden gekostet hatte, sogar auf 991 Gulden. Die größte Summe, nämlich 1378 Gulden, hat das Jahr 1846 aufzuweisen, während sich die Unkosten bei den letzten Festen auf 1200–1500 Mark beliefen.
ZAHL DER SCHÜTZEN
Die Zahl der Schützen war bei den verschiedenen Festen recht ungleich. Sie betrug bei den Festen der Junggesellen z. B. 1684 nur 16, 1862 dagegen 96 und schwankt sonst meist zwischen 30 und 90.
ORT DES SCHIESZENS
Über den Ort, wo das Scheibenschießen stattfand, erwähnen die Schützenbücher aus der Zeit von 1681—1733 leider nichts. Von 1737 an wurde im sog. Beschlags-Busch (an der Funkenstiege), von 1841 an — vielleicht schon früher, da aus den Jahren 1820, 1827 und 1829 keine Ortsangaben vorliegen — am Bade geschossen. Die Vergnügungen (Ball ec.) fanden statt: 1681 in Johan Rütings Haus, 1683 im Hause des Balster Palthen, 1684 bei der Witwe Hormottry (?), von 1687—1711 (12mal), wiederum bei Balster oder Balthasar Palthen Haus, 1714 in Casper Andreyas Fabritzius Haus *), von 1716—1733 (7mal) bei Casper Andreas (wahrscheinlich identisch mit dem Letztgenannten), von 1737–1744 (3mal) in Max Jupsiens Behausung oder sog. grünen Wald, 1749 abermals in Casparen Fabritius’ Haus, von 1752—1785 (5mal) im Hause des Willem Leverkinck **), 1841 und 1843 im Schönschen und im Grüterschen ***) Lokale, 1845 im Zelte und in der Grüterschen Wirtschaft, 1846 nur im Zelte, 1850 im Bergfeld-Schraderschen Hause +) sowie bei Grüter und Niermann ++), 1857 im Zelte und bei den Wirten Niermann und Kolthoff +++), 1862 in verschiedenen Lokalen, 1865 und 1872 im Zelte, 1879 und 1881 in den Lokalen der Gastwirte Vahrenhorst und Berkemeyer,
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*) Später te Gempts Haus, jetzt von den Fürstlichen Beamten Heime und Schade bewohnt.
**) Zum weissen Roß, im Volksmunde “Dat witte Peerd” genannt, später Schöns Hotel, dann Hotel Walles, jetzt Lebensmittelgeschäft von Hill.
***) Später Gastwirt S. Neter, dann Joh. Niehaus, jetzt Nebengebäude von Carl Wittenbrink.
+) Am Herrenberge, jetzt von den Familien Olthoff u. Wendelmann bewohnt.
++) Jetzt Gasthof Lenzing.
+++) Wo heute Uhrmacher Aldemester wohnt.
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1883 im Zevenhuizenschen Saale und in andern Lokalen, 1889, 1893, 1899 und 1904 im Zelt, 1909 und 1922 in Lenzings Saal, der im letzgenannten Jahre durch Anbauten vergrößert war, 1929 im Zelt.
SCHÜTZENKÖNIGE
Die Namen der SCHÜTZENKÖNIGE sind uns von 1663 an erhalten geblieben. Es sind folgende:
1663 Hindrich Bakels.
1664 Herman Lageman.
1665 Willem Stoltenkamp.
1668 Everd tom Brink.
1673 Ernest Wilh. Brany.
1674 Berend Prümer.
1676 Johan Möller.
1678 Arn. G. Müntz.
1680 Gerhard Hilverding.
1681 Christoffer Hoogklimmer.
1682 Eberwin zum Bröjel.
1683 Sweer Frantzen.
1684 Jan Herman Frantzen.
1687 Graf Ernst Wilhelm. *)
1688 Hermann Somberg.
1696 Johan Wilh. Frantzen.
1697 Jan Willem Fabritius.
1701 Derck Stoltenkamp.
1702 Ernest Fridrich Hoogklimmer.
1705 Hermen Rothauß.
1706 Jaan Willem Bakels.
1707 Arent Stoltencamp.
1710 Graf Hermann Friedrich.
1711 Christian Menerinck.
1714 Arendt Pipers.
1716 Jan Rüting.
1719 Jan Derck Hermens.
1722 Graf Karl.
1724 Jan Arndt Pipers.
1727 Graf Friedrich Karl Philipp.
1733 Herman Friederik Nicolaes von Beesten.
1727 Bertoldus Meynerinck.
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*) Der Graf hat, so bemerkt das Schützenbuch, “sämptliche Junge gesellen Compagnie Fleckes Bentheim Zum Gedechtnis verehret ein silveren Becher, waar auff den nahmen, tittel, das hochgrafl. Waapen ist aufgestechen und ist an Gewicht bevonden Zwantzig loot.”
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1741 Berent Schlüter.
1744 Willem Menerinck.
1749 Wessel Norbeck.
1752 Herman Sombergh.
1764 Jan Gerrit Winckel.
1768 Jan Herm Wegkamp.
1776 Hindrik Nordbeck.
1783 Hinrich Lageman.
1787 Bernardus Hindericus Müller.
1820 H. Dugge.
1827 H. B. Meindermann.
1829 J. H. C. Ohm.
1841 Gerrit Krabbe.
1843 G. W. Wegkamp.
1845 J. H. Slüet
1846 G. C. L. Suersen.
1850 B. Hossius.
1857 F. Meier.
1865 Dirk Niehaus.
1872 E. ten Breusel.
1879 August Meier.
1883 Erbprinz Alexis in Vertretung seines Vaters, des Fürsten Ludwig. (Den Königsschuß hatte Forstmeister Wegener abgegeben). ” 1889 Alex Niehaus.
1893 Anton Wittenbrink.
1899 Everhard Bavinck.
1904 Wilhelm Berlemeyer.
1909 Gerhard Vahrenhorst.
1922 Johann Niehaus.1929 Paul Heckel.
Der noch vorhandene silberne SCHÜTZENBECHER — der 1687 vom Grafen Ernst Wilhelm gestiftete Becher ist offenbar verschwunden — ist vom Grafen Arnold Mauritz Wilhelm (regierte 1693–1701) gestiftet, trägt das Gräfliche Wappen und die Ausschrift: ARNOLDT MAURIST WILLHEM, G. Z. B. T. S. V. L. H. Z. R. W. H. A. V. H. E. Z. C. (d. h. Graf zu Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt und Limburg, Herr zu Rheda, Wevelinghoven, Hoya, Alpen und Helffenstein, Erbvogt zu Cöln).
Der KÖNIGS-ORNAT der Alten hat 29 Königsschilder. An einer großen silbernen Kette befindet sich ein Schützen-
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Königs-Ornat der Alten.
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vogel, auf der Rückseite mit dem Worte BVRGER bezeichnet. Der Vogel hängt an zwei silbernen Kettchen, die an einem vergoldeten Ringe befestigt sind. In diesem Ringe befindet sich ein geschlungenes Band mit der Jahreszahl 1583. Daran schließen sich folgende Schilder:
1. Ein großes Schild in der Form einer Schüssel, auf der Rückseite mit dem Gräflich (jetzt Fürstlich) Bentheimschen Wappen versehen und darunter die Buchstaben E. G. » (Ernestus Guilhelmus d. h. Ernst Wilhelm).
2. Ein Schild mit dem Wappen eines Löwen zwischen drei Balken.
3. Ein Schild mit einem aufrecht stehenden Balken und einer Krone.
4. Ein ganz kleines Schild, gezeichnet H. W. S.
5. Ein etwas größeres Schild, gezeichnet C. M. 1613.
6. Ein Schild, gezeichnet B. T. H. 1631.
7. Ein Schild mit einer Trompete und den Buchstaben A. K. T. 1644.
8. Ein Schild mit einer Krone und den Buchstaben E. E. K. 1646.
9. Ein Schild, gezeichnet G. S. H. 1647.
10. Ein Schild, gezeichnet H. W. 1649.
11. Ein Schild mit Hammer und Zange und den Buchstaben G. M. 1652.
12. Ein Schild, gezeichnet J. T. H. 1653.
13. Ein Schild, gezeichnet W. T. B. 1653.
14. Ein Schild, gezeichnet H. M. V. (ineinander verschlungen) 1654.
15. Ein Schild mit Zirkel und Winkel und den Buchstaben J. M. 1655.
16. Ein Schild mit einem Hammer und den Buchstaben W. L. 1660.
17. Ein Schild, gezeichnet H. S. 1661.
18. Ein Schild, gezeichnet J. H. 1662.
19. Ein Schild, gezeichnet J. F. 1663.
20. Ein Schild mit Hammer, Kneifzange und den Buchstaben J. S. K. 1664.
21. Ein Schild mit einem geflügelten Haupte im Schilde und den Buchstaben H. P. Ao. 1681.
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22. Ein Schild mit einem Hammer und den Worten: RICK FRANCK ANO 1705.
23. Ein silberner Ringkragen, an zwei dünnen Ketten hängend, gezeichnet mit dem geschlagenen Namenszug des Fürsten Ludwig zu Bentheim, von zwei Löwen getragen und der Umschrift: den 15ten August 1804. FUTURA CONTEMPLANS BEA (TUS), d. h. Glücklich, wer in die Zukunft schaut.
24. Ein Schild mit der Aufschrift: Philip Jacob Leverkinck den 15ten Aug. 1804.
25. Ein Schild mit der Aufschrift: Philip Conr. Beckman Bergmeister und Adj. Bürgermeister 1827.
26. Ein Schild, gezeichnet mit der Figur des Merkur und der Umschrift J. F. A. Meier. M. C. Meier geb. Drees 1827.
27. Ein Schild mit der Aufschrift: D. Niehaus, M. Niehaus = te Gempt 1865.
28. Ein Schild mit der Aufschrift: A. F. Meier. J. Masseur 1879.
29. Ein Schild mit der Aufschrift: ALEXIS ERBPRINZ ZU BENTHEIM — BENTHEIM UND BENTHEIM — STEINFURT. BENTHEIM DEN 23TEN NOVEMBER 1883.
Der KÖNIGS-ORNAT DER JUNGGESELLEN enthält 53 Schilder. Der Schützenvogel steht auf einem Ringe, der unten die Inschrift trägt: J. G. 1663. P. G. Daran folgen die Schilder, und zwar:
1. Ein großes Schild mit dem Gräflichen Wappen und den Buchstaben: E. G. Z. B. T. s. V. L. H. Z. R. W. H. A. V. H. E. Z. C. 1667. (Ernst, Graf zu Bentheim usw.)
2. Ein Schild, gezeichnet H. B. ANNO 1663. (Hindrich Bakels).
3. Ein Schild, gezeichnet H. L. 1664. (Hermann Lagemann).
4. Ein Schild, gezeichnet W. s. K. 1665. (Willem Stoltenkamp).
5. Ein Schild, gezeichnet E. T. B. 1668. (Everd tom Brink).
6. Ein Schild, gezeichnet H. B. H. 1670. ( … ?)
7. Ein Schild, gezeichnet E. B. 1673. (Ernst Brany).
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8. Ein Schild, gezeichnet B. P. 1674. (Berend Prümer).
9. Ein Schild mit Hammer und Kneifzange und den Buchstaben J. M. 1676. (Johan Moller).
10. Ein Schild mit drei Rosen und den Buchstaben G. H. D. 1680. (Gerhard Hilverding).
11. Ein Schild, gezeichnet CHRISTOFFER HOOGKLIMMER 1681.
12. Ein Schild, gezeichnet E. W. T. B. 1682. (Eberwin ten Breusel).
13. Ein Schild, gezeichnet S. F. 1683. (Sweer Frantzen).
14. Ein Schild, gezeichnet H. F. 1684. (Herman Frantzen.)
15. Ein Schild, gezeichnet JOHAN WILH. FRANTZEN 1696.
16. Ein Schild, gezeichnet JAN WILLEM FABRITIUS ANNO 1697.
17. Ein Schild, gezeichnet DERCK STOLTENKAMP ANO:1701. [sic!]
18. Ein Schild, gezeichnet ERNEST FRITS HOOGHKLIMMER AO. 1702.
19. Ein Schild, gezeichnet HERM: TEN ROOTHUIS, darunter Zirkel und Winkel, ANNO 1705.
20. Ein Schild, gezeichnet JOHAN WILLHEM BAKELS ANNO 1706.
21. Ein Schild, gezeichnet ARENT STOLTENKAMP. ANNO 1710.
22. Ein Schild mit Zirkel, Winkel und Beil und der Aufschrift CHRISTIAN MENERINCK ANNO 1711.
23. Ein Schild mit Winkel, Stift und Hammer sowie der Aufschrift ARRENDT PIIPERS [sic!] ANNO 1715.
24. Ein Schild mit einem schwebenden Vogel, über demselben eine Krone, unter ihm die Inschrift JAN DERCK HERMSEN ANNO 1722.
25. Ein Schild mit Winkel, Stift und Hammer und dem Namen JAN ARENDT PIPERs ANNO 1727.
26. Ein größeres Schild mit Wappen, gezeichnet HERMANNUS FRIDERICUS À BESTEN ANNO 1733.
27. Ein Schild mit dem Namen BERTTELT MENERINCK, darunter Zirkel, Stift usw. ANNO 1737.
28. Ein Schild mit Winkel usw. und der Inschrift: BERENT SLUITERS. GOTT SEGENE UND ERHALTE UNSER BERGWERGK. 1741.
29. Ein Schild mit dem Namen WILLEM MENERINCK, darunter Winkel, Stift und Hammer sowie ANNO 1744.
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Königs-Ornat der Junggesellen
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30. Ein Schild mit drei Sternchen und dem Namen WESSEL NORBECK 1749.
31. Ein Schild mit der Inschrift: HERM. SOMBERGH. MIT FREVD FAHR ICH DAHIN, ZV CHRISTVM JESVM MEIN, AVF DAS ICH ZV IHM KOM UND EWIG BEI IHM SEI. 1752. (v = u zu lesen).
32. Ein Schild mit einem Wappen, darunter steht: JOAN GERRIt WINKEL D. 9. AUG. 1764.
33. Ein Schild mit einem Pferde, darunter steht: JAN HERM WEGKAMP ANNO 1768.
34. Ein Schild mit drei Sternchen im Wappen und dem Namen HINDRICK NOORDBECK D. 25. JULY 1776.
35. Ein Schild mit einem zweiräderigen Wagen, von zwei Pferden gezogen, worunter zu lesen: 1783 JOANNES HENRIKUS LAGEMANN, DEN 22. JULY.
36. Ein Schild mit einer Waage in der Mitte, am Rande steht: KÖNIG BERNARDUS HENRIKUS MÜLLER, KÖNIGIN WILHELMINA MARGARETA LEVERKINK. Unten das Datum 1787 den 8. August.
37. Ein Schild, gezeichnet H. DUGGE DEN 3TEN SEPT. 1820.
38. Ein Schild, gezeichnet H. B. MEINDERMANN. M. M. S. SCHÖN, AUGUST 1827. Darunter eine Wange, Fässer, Flaschen usw.
39. Ein Schild in Form eines “Kringels” mit den Worten: KÖNIG J. H. C. OHM. SEPTBR. 1829.
40. Ein Schild, gezeichnet G. KRABBE. 19. OCTOBER 1841.
41. Ein Schild mit einer Krone und der Inschrift: G. W. WEGKAMP A. G. G. NORDBECK. 28. SEPT. 1843.
42. Ein Schild mit der Inschrift: J. H. SLÜET, SCHÜTZENKÖNIG, UND F. W. WAGENER, KÖNIGIN, AM 18. SEPT. 1845/46.
43. Ein Schild mit den Namen G. C. L. SÜERSEN. 1846.
44. Ein Schild mit den Namen B. J. HOSSIUS. P. TEN BREUIEL, D. 28. OCT. 1850. Oben steht ein Wagen, mit zwei Pferden bespannt, Unten eine Waage, Fässer, Flaschen usw.
45. Ein Schild mit der Inschrift: JOHANN FRIEDERICH ARNOLD MEIER. SCHÜTZENKÖNIG. 22. OCT. 1857.
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46. Ein Schild in Gestalt eines sechsstrahligen Sterns mit den Namen: E. TEN BREUJEL. G. TEN BREUJEL-TE GEMPT. 1872.
47. Ein Schild, dessen Vorderseite eine von zwei Pferden gezogene Kutsche zeigt, unter der die Inschrift steht: ALEX NIEHAUS, SCHÜTZENKÖNIG AM 30. SEPTEMBER 1889, während auf der Rückseite JOHNANNA STOLTENKAMP, SCHÜTZENKÖNIGIN AM 30. SEPTEMBER 1889 zu lesen ist.
48. Ein Schild in Gestalt eines sechsstrahligen Sterns, oben mit einer Krone verziert, mit der Inschrift: ANTON WITTENBRINK, WILHELMIENE EGGERS, SCHÜTZEN KÖNIG UND KÖNIGIN AM 7. AUGUST 1893. Auf der Rückseite steht: FRÄUL. JULIE KINDT, MARIA ROLING. EHREN DAMEN.
49. Ein Schild mit der Aufschrift: EVERHARD BAVINCK, SCHÜTZENKÖNIG. ELISABETH VOS, SCHÜTZENKÖNIGIN. 7. AUG. 1899·
50.- Ein Schild mit der Inschrift: WILHELM BERCKEMEYER. HENRIETTE HELLENDOORN. SCHÜTZENKÖNIG U. ‑KÖNIGIN AM 8. AUGUST 1904.
51. Ein Schild mit den Namen: GERHARD VAHRENHORST, ADELHEID GROSZFELD. SCHÜTZENKÖNIG UND ‑KÖNIGIN 1909.
52. Ein Schild mit einem Kraftwagen, darunter steht: JOHANN NIEHAUS, ANNA LAGEMANN, KÖNIGSPAAR 1922.
53. Ein Schild mit der Inschrift: PAUL HECKEL. ANNA HENNIES. SCHÜTZENKÖNIG U. KÖNIGIN 1929. Oben stehen Becher und Flasche, unten das Bentheimer Wappen.
Während in früheren Jahrhunderten sowohl die Alten als auch die Junggesellen ihr besonderes Schützenfest für sich feierten, haben sich seit Jahrzehnten beide Teile jedesmal zu gemeinsamen Festen vereinigt. ”
Die Abhaltung des Schützenfestes wurde oftmals durch Kriegsereignisse beeinträchtigt oder gar verhindert. So scheint von 1787—1820 das Schützenfest hier nicht gefeiert zu sein. Daß auch Bentheim damals nicht ganz von Kriegsunruhen verschont geblieben ist, geht aus einem Schriftstücke vom 21. Februar 1810 hervor, nach welchem die Offiziere der Schützengesellschaft zusammengetreten waren, “um das bey den Gastwirth Schön beruhende Schützen-Buch nebst dem silbernen Becher in Empfang zu nehmen, und solches bey den jetzigen Zeiten in Verwahrsam zu bringen. Dem Gastwirth Schön wurde gegen Ablieferung
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des Obigen die Versicherung ertheilt, daß beym nächsten Schützenwesen das Buch und der Becher wieder zu dem vormaligen Gebrauch in desselben Behausung abgeliefert werden solle”. Am 7. Juli 1820 sind dem Gastwirth Schön die genannten Sachen wieder eingehändigt.
Auch waren im Jahre 1813 die beiden der Schützengesellschaft gehörenden Trommeln nach Koevorden geschickt und nicht wieder zurückgeliefert worden, weshalb der Magistrat von Bentheim im Jahre 1820 die Königl. Großbritannisch-Hannoversche Regierung bittet, der Junggesellen-Kompanie “zwei Trommeln vom hiesigen Landsturm wiederum hochgeneigtest anzuweisen”. Dieser Bitte wurde entsprochen.
FESTSTATUTEN
Im Jahre 1839 wurden vom Magistrate neue Feststatuten entworfen, welche die Königlich Hannoversche Landdrostei zu Osnabrück unterm 25. Oktober 1839 genehmigte. Da diese in ihren wesentlichen Punkten auch heute noch Gültigkeit haben, lassen wir sie hier wörtlich folgen:
Fest-Statuten für
die im Flecken Bentheim bestehende Schützen-Gesellschaft
der Bürger-Söhne.
1.
An dem Schützenfeste kann jeder Bürger-Sohn des Fleckens Bentheim, der das 18. Jahr erreicht hat, nicht in Criminal-Untersuchung befangen oder mit einer Criminal-Strafe belegt worden ist, Theil nehmen. Niemand kann aber zur Theilnahme gezwungen werden.
2.
Zu jedem Schützenfeste, welches jährlich nur einmal stattfinden darf, ist die Erlaubniß des Magistrats zeitigst nachzusuchen, und bestimmt dieser die dazu passenden Tage, mit Rücksicht auf die Sonn- und Feiertags-Verordnung.
3.
Da die Officiere der Schützen-Gesellschaft hergebrachter Maßen die erledigten Chargen unter sich wieder besetzen, so behält es dabei vorerst sein Bewenden, und ist das Art 2 gedachte Erlaubniß-Gesuch von den sämmtlichen Officieren zu unterschreiben.
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Die Schützen sind schuldig, den gemeinschaftlichen Anordnungen der Officiere Folge zu leisten, und haften diese daher auch zunächst für die genaue Befolgung dieser Feststatuten.
4.
Am bestimmten Tage des Scheiben-Schießens versammeln sich die Schützen beim Trommelschlage vor dem Hause des Capitains mit einem nicht geladenen Gewehre und zieht die Gesellschaft sodann, wie bislang geschehen ist, zum hergebrachten Schießplatze im sogenanten Beschlags-Busche bei Bentheim.
5.
Es werden von den Officieren der Gesellchaft zwei deskundige im Vertrauen stehende Eingesessene beim Magistrate zeitig genug in Vorschlag gebracht und von diesem dahin verpflichtet:
a. Für die Aufwerfung tüchtiger Wälle zum Scheibenstand und Aufenthalts-Ort der Personen, welche auf die gefallenen Schüsse zur Scheibe achten sollen, und welche auf vorgängiger Benennung von dem Magistrate zu genehmigen sind, zu sorgen ; auch
b. jedes Gewehr oder Büchse, woraus geschossen werden soll, vorab zu untersuchen, und die etwa bedenklich scheinenden abzuweisen; sowie
c. die Gewehre zum Scheibenschießen entweder selbst zu laden oder in ihrer Anweisung laden zu lassen.
Die Reihenfolge des Schießens bestimmt der Capitain der Gesellschaft.
6.
Es darf von jedem in der Gesellschaft nur höchstens drei Mal zur Scheibe geschossen werden. Wer unter diesen Schützen zuerst den Scheibenknopf oder diesem am nächsten trifft, ist Schützen-König, wird mit dem silbernen Ornate sofort bezeichnet und liefert dazu innerhalb Jahresfrist ein silbernes Schild nach einer ihm beliebigen Größe und Schwere, mit seinem Namenszuge und der Jahreszahl versehen.
Für dieses Gedenkstück hat der Schützen-König freie Zeche und soll dazu, wie hergebracht, nichts beitragen.
7.
Das Schießen in den Straßen des Fleckens sowie während des Ein- und Auszuges oder auf dem Schützen-Platze,
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anders als der Tour nach zur Scheibe, ist bei einer Geldstrafe von Fünf Thalern, zum Besten der Communal-Armen-Kasse verboten.
8.
Das Branntweintrinken ist überhaupt beim Aufzuge sowie beim Scheiben-Schießen untersagt, daher auch hier kein Branntwein feilgeboten werden darf. Wer während des Festes betrunken befunden wird oder Unheil anstiftet, soll sofort aus der Gesellschaft entfernt und von der Schützen-Liste als ein unwürdiger Theilnehmer gestrichen werden, während er für seine Beitrags-Quote zur Zeche überall verantwortlich bleibt.
9.
Am Abend des Tages, an welchem zur Scheibe geschossen worden ist, sowie am Abend des darauffolgenden Tages, weiter aber nicht, findet Ball im Schützenhofe zum weißen Pferde *) Statt, und darf über die Polizei-Stunde hinaus getanzt werden, so lange keine Unordnungen oder Unregelmäßigkeiten vorfallen.
10.
Einer der Officiere wird bei der Wahl mit der Geld-Erhebung beauftragt, und ein Anderer mit der Führung genauer Annotation über die sämmtlich eingegangenen Beiträge. Die Rechnung über Einnahme und Ausgabe muß gehörig belegt, von allen Officieren für die Richtigkeit derselben gehaftet und unterschrieben werden. Dem Magistrate steht die Abnahme und Revision der Rechnung zu, weshalb selbige mit den Belegen innerhalbe 3 Wochen nach dem Statt gehabten Feste nebst dem etwaigen Geld-Überschuß eingeliefert werden muß. Dieser Überschuß wird in die Fleckens-Casse deponiert, und kostenfrei aus dieser zum folgenden Schützenfeste, jedoch ohne Zinsen herausgegeben.
11.
Etwaige Mißverständnisse und Streitigkeiten entscheidet, statt der vormaligen s. g. Alterleute, der Magistrat unentgeldlich; dagegen sind die Theilnehmer der Gesellschaft verbunden, dem Ausspruche des Magistrats ohne weitere Berufung Folge zu leisten.
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*) Hotel Schön, später Hotel Walles, jetzt Lebensmittelgeschäft Hill.
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12.
Da der Magistrat, als die zuständige Obrigkeit dieser Schützengesellschaft, für die künftige sichere Aufbewahrung des silbernen Bechers und des Schützen-Vogels, woran sich 44 silberne Schilder der vormaligen Schützen-Könige befinden, zu sorgen hat, so kann deren künftige Aufbewahrung als des Bechers im Schützenhofe durch die Wittwe Schön und des Vogels und der Schilder durch den jederzeitigen Schützen-König zwar ferner gestattet werden, es muß aber sowohl jene wie dieser, nach vorgängiger Ausmittlung des Werthes der Gegenstände, genügende Sicherheit dafür bestellen. Geschieht dies nicht sofort nach abgehaltenem Feste, soImüssen die obigen Sachen dem Magistrate eingeliefert werden, der für die sichere Aufbewahrung derselben sorgen wird.
13.
Jeder Theilnehmer am Schützenfeste unterwirft sich stillschweigend diesen Statuten, und damit Niemand mit Unwissenheit sich entschuldigen möge, sollen selbige vor dem Aufzuge der Gesellschaft durch den Capitain vorgelesen, auch zu eines Jeden Einsicht bei demselben offen gelegt werden, weshalb der Gesellschaft eine Ausfertigung derselben auf deren Kosten mitgeteilt werden soll.
Etwaige nöthig scheinende Aenderungen oder Zusätze dieser Statuten werden vorbehalten.
14.
Es sollen diese Statuten der Königlichen Landdrostei zu Osnabrück in Gemäßheit erlassenen Ausschreibens vom 27. September 1836 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Bentheim, den 19. October 1839.
Der Magistrat daselbst.
F. C. Hacke.
Der in § 12 vorstehender Statuten erwähnte silberne Becher wurde 1841 von dem Gold- und Silberarbeiter L. Sülter auf 23 Gulden 8 Stüber holl., der Schützenvogel und die 39 silbernen Königsschilder von ebendemselben auf 86 Gulden 14 Stüber holl. geschätzt. —
Aus besonderen Veranlassungen traten die Schützenkompanien in den Jahren 1745, 1747, 1755, 1779, 1804, 1862, 1865 und 1881 zusammen.
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EINHOLUNG DES GRAFEN FRIEDR. KARL PHILIPP
Am 30. Oktober 1745 handelte es sich um den Empfang des Grafen Friedrich Karl Philipp. “Wie man nun”, so schreibt der Kapitän an der Westseite Bürgermeister Jan Georg Hoogklimmer im Schützenbuche der beiden Burgermans-Kompanien, “den 28. Oktbr. 1745 vernommen, daß ihro Hochgräfl. Excellentz auf dehm wege anhero begriffen, und den 30. deßelben monats hieselbst eintreffen würde, ist vohrab eine Zusammenkunft fon allen Officieren so wohl der jungen Gesellen als Bürgermans-Compagnien gehalten, und zur Vermeidung aller Confusien und Irrungen alles vohrher verabrehdet.
Und da dann auf den 30. Octobr. 1745 der Tag der hohen und frölichen Ankunft unsers Gnädigsten Landes-Herrn eingefallen, sindt die 3 Compagnien, abgesprochener und bestimter maßen, in folgende ordnung ausgezogen.
1) Die Bürgermans Compagnie an der Westseite.
2) Dieselbe mans Compagnie an der Ostseite.
3) Die Compagnie der jungen Gesellen.
Bey Ankunft der Kutsche ist das Gewehr praesentirt, und mit Spontons und Fendels saluirt, und demnechst fon dehnen dreyen Capitains nahmens der Bürgerschaft ihro Hochgräfl. Excellentz complimentirt und bewilkomt, und dehmnechst in folgender ordnung eingezogen, als
1) Die Bürgermans Compagnie an der Westseite.
2) Die Companie der jungen Gesellen, der die Kutsche unsers gnädigsten Landes-Herrn (noch ohngeheirathet seyende) eingeschloßen.
3) Die Compagnie der Bürgermans an der Ostseite.
Und nach gehaltenen Einzug für dehm Schloß nach ordnung rangirt, dahselbst drey Salven gemacht, und alle drey Compagnien gleich gefeuret, auch fon den fordersten Capitain commandiret, und nach dessen eintzeln Commando allesambt exerciret und gleich gefeuret. — — — —
Fon ihro Hochgraefl. Excellentz ift bei solcher Gelegenheit für jede Compagnie eine tonne bier und 1/2 anker wein für die Officiers verehret worden.”
In gleicher Weise wurde Graf Friedrich Karl Philipp kurz nach seiner Vermählung mit der Gräfin Maria Luise von Bournonville Ende Mai 1747 von den vereinigten Schützen-Compagnien eingeholt.
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EMPFANG DES KÖNIGS GEORG II.
Über den Empfang und die Ehrungen des auf der Durchreise von England nach Hannover begriffenen Königs von Hannover Georg II. (regierte 1727—1760) seitens der Schützen meldet das Schützenbuch folgendes: “Wie nun den 30. Aprilis 1755 die höchste ankunft ihro Königl. Majestät unsers Gnädigsten Herrn eingefallen, sindt die 3 Compagnien außgezogen nach Bitters Haus in derselbigen Ordnung sich rangirt mit praesentirtem Gewehr, Fendels, Spontons, Trommels saluirt, dehmnechst unter geläute der Klocken hinter die Kutsche nach Bentheim ausmarschieret, woselbsten dan die Bürgerschaft Gnädigst verstattet, für dehm Posthause die wachten des Nachtens zu versehen und die Posten auszusetzen.
Dehmnechst bey Allerhöchste Abreise den andern Morgen bey Metelerkamps Hauß in der nehmlichen Ordnung widerumb paradirt, saluirt und unter ein algemein vrolockent Vivat und 3 Salvos ihre untertänigst gehorsahmste treue bezeuget.
Auch bei Allerhöchsten retour Snr. Majestät auß Hannover in den Herbst, solches bey Metelerkamps Hauß abermahlen wiederholet”.
Im Anschluß an diesen Bericht erwähnt das Schützenbuch u. a. auch die Kriegsunruhen in den 60ger Jahren des 18. Jahrhunderts, wenn es schreibt:
KRIEGSUNRUHEN
“Wie nun diesem nechst kurtz dahrnach, Unter andern auch in hiesigen westphälischen Ländern, ein erschrecklicher Krieg außgebrochen, und dahrunter die hiesige Grafschaft daß ihrige mit betroffen:
Special aber daß hiesige Fleck durch wiederholte Belagerungen, Berennungen und Bombardirungen des hießigen Schloßes, und dahmit nohtwendig verknüpfte allerhandt leichte und andere Troupeneinfälle, dergestalt vor andern auf daß herbeste zugesetzet, daß man zu solcher Zeit gantz gerne die Montirungen Bürger Compagnien an seinen ruhigen Ort verblieben ließe. — — — — —
in dato d. 11. Novembre 1767”.
EINHOLUNG DES GRAFEN VON BOURNONVILLE
Am 3. Juli 1779 holten die Schützen den Schwager des damaligen Grafen Friedrich Karl Philipp, Wolfgang Joseph von Bournonville, von der westfälischen Grenze ab und geleiteten ihn zum hiesigen Schlosse. Das Schützenbuch der Junggesellen berichtet darüber:
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“Zur Nachricht wird hierhin bemerket, daß die hiesige Schützen-Compagnie unterm 3. Juli 1779, nachdem sie vorhero von ihro Hochgräflichen Gnaden dem Herrn Grafen zu Bentheim-Steinfurt Friedrich Carl Philip, und Hochdeßelben Frauen Gemahlinne Maria Lidia Albertina geborene Gräfin von Bournonville Erlaubniß erhalten, den Hochgebornen Herren WOLFGANGUE JOSEPH DE BOURNONVILLE ET DE FLEYGNER GRAND D’ESPAGNE DE LA PREMIERE CLASSE, CHEVALIER GRAND: CROIX DE LA DINSTINGUE ET ROIALE ORDRE DE CHARLE TROISIEME, COMMANDEUR DE CASTALLANOS, DANS CELLE DE CALATRAVA, CONSEILLER DE SA MAJESTÉ CATHOLIQUE DANS LE CONSEILLE SUPREME DE LA GUERE, LIEUTENANT GENERAL DES SES ARMÉS ET CAPITAIN DE SES GARDE DU CORPS DE LA COMPAGNIE FLAMANDE *) zu Pferde, in Gesellschaft des Schützen-Königs Heinrich Norbeck und unter Anführung des damaligen Rittmeisters Georg Letterhauß, des Lieutenants Everwin Schulte und des Cornets Jan Hinrich Slüters, des Wachtmeisters Gothard Lemmer, der Sergeanten Johan Arend Tenbuß und Ludewig Bußmann, der Corporales Herm Beckmann und Arnold Norbeck zu Pferde von der Münsterischen Grenze abgeholet und auf dem Schlosse zu Bentheim begleitet haben, daß hierauf Hochgedachte Herrschaften an den folgenden 5ten Julii besagten Jares der Schützen-Compagnie die außerordentliche Gnade bewiesen, sie in dem hiesigen Wirthshause zum weißen Pferde zu besuchen und verschiedene Malen zu tanzen.
Bentheim, d. 7. Julii 1779.”
Den feierlichen Einzug des Grafen Ludwig (regierte 1803—1817) in Bentheim und den Empfang durch die Schützen-Kompagnien im Jahre 1804 beschreibt uns der Kapitän an der Westseite, Rentmeister Henrich Hoogklimmer mit folgenden Worten:
“.… .… vernahm man mit innigstem Vergnügen, daß der Zeitpunkt herannahete, wo das Land seinen so sehr geliebten und so lange gewünschten Landts-Herrn,
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*) Zu deutsch: Wolfgang Joseph von Bournonville und von Fleygner, Edler Spaniens der ersten Klasse, Großritter des Kreuzes der Auszeichnung und (durch) königlichen Befehl Karls III. Kommandant der Burgen in derjenigen von Calatrava, Rat seiner katholischen Majestät in dem obersten Kriegsrate, Generalleutnant seiner Armeen und Oberst seiner Garde du Korps der flämischen Kompanie.
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persönlich würde schon eintzug halten und gelegenheit flnden [sic!], seine wahre Liebe und große Anhänglichkeit offenbar zu bezeugen; die Freude mehrete sich auf die allgemeine Befestigung, nun rüstete sich alles im Lande, mit Waffen und Gedichten, mit Bogen und Kräntze, ein jeder bestrebte sich, das Gesicht seines Hertzens durch etwas offenbahres zu zeigen. Endlich kam der frohe Tag, der nimmer vergessen, der 15. August 1804 heran. Die Sonne verweilte gar zu lange, im Finstern war schon alles in Bentheim in Bewegung, und sobald die Sonnenstrahlen diesen frohen Tag erleuchteten, formirten die Compagnien sich und marschirten voller Freude heraus bis vor dem Flecken bei dem Brinckkamp, weil der schlechte Weg es nicht weiter erlaubte.
Hier nahm nun das Verlangen und die Ungeduld von Zeit zu Zeit zu, bloß aus Liebe und Begierde, ihren Landesherren zu sehen und zu umringen, war fast alles in Unordnung geraten. Endlich fing das eintzige Canon, das im leidigen Kriege vergessen, war liegen geblieben, und von Bentheims Bürger mit vieler Mühe wieder im stande gesetzet worden, an zu bülderen, die ausgesetzten Schildwachen gaben auch Feuer und weckten die folgenden auf.
Nun flog alles ins Gewehr und ein jeder auf seine Stelle; man hörte schon die blasenden Postillions und sahe bald Bentheims Reuter kommen; ja einer rief dem andern zu, ich sehe die Schecken schon. Nun kam die Kutsche heran, und ein jeder verlor auf dem Anblick seines gnädigen Landes-Herren, der überall durch holde Liebes-Blicke seine Liebe und genädiges Wohlwollen seinen Unterthanen bezeugte, alles aus den Augen und Gehör. Die Capitains traten zu, ihr Compliment in tiefster Unterthänigkeit abzulegen, und Bentheims Bürger-Compagnien in die hohe Genade ihres geliebten Landes-Herren zu empfehlen. Dieses wurde mit einem holden Liebes-Blicke beantwortet, und auf die Frage des ersten Capitains, die Gnade, zu mögen haben, die Kutsche einschließen zu dürfen, erfolgte eine sehr genädige Erlaubniß.
Nun fing der feyerliche Einzug an, Postmeister mit blasenden Postillions eröfnete den Einzug, darauf folgte eine Escadron Bentheimer Reuters in zierlicher Uniform, sodann der älteste Capitain mit der Westcompagnie und hierauf folgte die Kutsche unseres genädigsten Landes-
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Herrn, durch 8 Schecken gezogen, deren Schritte durch die Hand ihres Herrn zu jedermans Bewunderung dirigirt wurden. Welche unmittelbahr durch den zweiten Capitain mit der Ostcompagnie gefolgt wurde, und der Schluß formirte das zweite Ecadron Bentheimer Reuter.
So ging der Einzug durch ein Gewimmel von Menschen, die mehr im Hertzen fühlten, als sie sagen konnten und wagen durften, durch die unterste Straße, welche so wie die oberste mit Bogens besetzet war, nach Gildehauß; am Ende des Fleckens marschirte die Nordwestcompagnie rechts vor die Kutsche weg, machte Front und saluirte, welches vom besten Landes-Herrn sehr genädig beantwortet wurde. Nun rückten beide Compagnien zurück bis unter dem Schlosse und erwarteten die Zurückkunft Sr. Erlaucht unseres genädigsten Herrn Grafen, paradirten zum zweiten mal, marschirten sodann nach dem Speise-Quartier bei dem Hr. Hoff-Richter von Beesten und paradirten daselbst. Von Bentheims Töchtern, alle weiß gekleidet mit rot Band, wurde beim Abtreten ein gepastes Gedicht praesentirt, hier standen auch in Parade Bentheims zarten Jünglinge mit höltzernen Gewehr, welches dem Herrn so gefiel, daß sie 5 Ducaten zum Geschenk erhielten. Zwei Sergeanten der Bürgermanns-Compagnien standen im Hause mit ihren Gewehren im Arm als Ordonnantzen, Seiner Erlauchten unseren gnädigsten Landes-Herrn verliehen die Capitains eine sehr gnädige Audientz, bezeugeten Ihro hohe Zufriedenheit und überreichten ihnen 10 Ducaten zum lustigen Abend (welcher auch wenig Tage nachhero sehr vergnüget mit kleinen Canonen-Feuer und hertzlichen Gesundheit trinken gefeyert worden) die Compagnien standen vor dem Hause rangiret, nun kam ein starker Regenguß, und alles mußte sich bergen, aber das Feuer der Liebe wurde nicht erloschen; sobald es etwas nachließ, war ein jeder vertig, nun wurden 3 Salvos geschossen, womit die Compagnien als Bürger und in ein solches Wetter Ehre einlegten; auf jeden Salvo gab der Herr von Heekeren, der sich zum Constabel angebotten, mit dem Canon Antwort, und ein helles Vivat Ludwig ließ sich hören. Gegen Abend reisete unser genädigster LandesHerr weiter, dem verlangenden Aussehen seiner übrigen Unterthanen im Lande ein Ende zu machen. Die Compagnien versammelten sich wieder, marschirten heraus und stellten sich in der Tittenstege in zwei Reyen, saluirten
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im Durchfahren, ihre hertzliche Wünsche für eine glückliche Reise stiegen nach oben, es geschahen noch einige Canonen-Schüsse, und die ganze Feyerlichkeit endigte mit Besichtigung der Illuminationen.
Bentheim, d. 15. August 1804.”
BEGRÜSZUNG DES KÖNIGS GEORG V.
Am 1. September 1862 fand ein Schützenauszug statt anläßlich der Anwesenheit des Königs von Hannover, Georgs V., in Bentheim. Der König traf mit dem Kronprinzen nachmittags 3 Uhr hier ein, bei der Auffahrt zum Schlosse bewillkommneten ihn der Bürgermeister DR. MED. E. Stoltenkamp und die Geistlichen des Fleckens in kurzen Ansprachen, die Schützenkönigin Fräulein Friederike In der Stroth überreichte ihm ein Gedicht. Um 4 1/2 Uhr fuhren König Georg und der Kronprinz nach Gildehaus, von wo sie um 7 1/2 Uhr nach Bentheim zurückkehrten, um nach dem Bade zu fahren. Die Schützen bildeten wieder wie nachmittags bei der Auffahrt zum Schlosse Spalier. Gegen 9 Uhr abends brachten die vereinigten Bentheimer und Schüttorfer dem Könige am Bade einen Fackelzug, in welchem sich ca. 800 Fackelträger befanden. Der König dankte den Teilnehmern für all die Beweise der Liebe und Anhänglichkeit.
WATERLOO-GEDENKFEIER
Das Schützenfest am 16. und 18. Juni 1865 war verbunden mit der Feier der 50. Wiederkehr der Schlacht bei Waterloo.
EMPFANG DES ERBPRINZEN-PAARES.
Am 15. Juli 1881 beteiligten sich die vereinigten Schützen-Kompanien der Alten und der Junggesellen an dem feierlichen Empfang beim Einzug des damaligen Erbprinzen Alexis und der Erbprinzessin Pauline von Waldeck-Pyrmont in Bentheim.
L. Wedewen.
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Lötken.
Der Erwerb des “Lötkens” berechtigt zur Teilnahme an allen festlichen Veranstaltungen.
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Vaterländische Freilichtspiele Bentheim.
Vom Vereinsführer Jan Everink.
Unsere schöne Stadt Bentheim ist von alters her ein beliebter Ausflugsort gewesen.
Burg, Bad und Berge waren und sind ein starker Anreiz für den Besuch Bentheims. Und doch war es nach dem Kriege, abgesehen von einem überaus lebhaften Verkehr während der Inflationszeit, in einen tiefen Dornröschenschlaf gefallen.
Erst durch die Freilichtspiele ist Bentheim aus diesem Dornröschenschlaf erwacht, und durch sie ist der Name Bentheim zu einem Begriff geworden: es ist für unsere engere Heimat, für das Münster- und Emsland, für Ostfriesland und Osnabrück und für das benachbarte Holland die
“STADT DER FREILICHSPIELE”.
So können unsere zahlreichen Gäste bei einem Besuch Bentheims ein Stück unserer herrlichen Heimat schauen, sie können auch einen Blick tun in die Seele unseres Volkes, wie sie sich widerspiegelt in den Unsterblichen Werken unserer großen Dichter.
Einiges aus der Geschichte der Freilichtbühne sei hier kurz ins Gedächtnis zurückgerufen. Gelegentlich der 100. Aufführung, die ein Höhepunkt des Spieljahres 1928 war, führte der 1. Vorsitzende der Freilichtbühne etwa folgendes aus:
“DIE 100. AUFFÜHRUNG!
Wer vermag erschöpfend zu beurteilen, welch ein Aufwand an Kraft, Zeit und sonstigen Opfern erforderlich war, um so lange das Werk fortzuführen!”
Wir haben viele Bühnen erstehen und vergehen sehen. Sicherlich haben auch DIE Männer und Frauen, die an diesen Bühnen mitwirkten, ihr Bestes gegeben und haben schwer gekämpft um die ihnen liebgewordene Bühne. Aber
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die Ungunst der Verhältnisse, die Witterung, die Interessenlosigkeit der Umwelt und was es sonst noch immer war, haben deren Kraft gebrochen. —
Wie kam es, daß die Bentheimer Bühne sich halten konnte? Die Lebenskraft einer Bühne liegt in ihrer Spielschar. Leitung, Verwaltung und Propaganda sind notwendig und für einen geregelten Betrieb unentbehrlich. Ihre Arbeit verpufft aber, wenn das Spiel nicht “in Ordnung” ist. Unsere SPIELER sind unsere Stärke. Ihre Arbeit, Hingabe und Opferfreudigkeit sind über jedes Lob erhaben!” -
Zurück zum Jahre 1925!
Der Bau der Tribüne mit rund 2000 Sitzplätzen, die Ankleideräume und Bühnenbauten hatten gewaltige Kosten verursacht. Im Interesse des jungen Unternehmens hatte man mit der Reklame, die in den ersten vier Spieljahren 45 000 RM. verschlang, nicht sparen können. Dazu kamen die Ausgaben für Kostüme, Pferde und Musik. Mit Rücksicht aus die aus dem ersten Jahre verbliebene Restschuld (20 000 RM.) hieß es mit jedem Pfennig geizen, mit geringeren Ausgaben möglichst große Wirkungen erzielen. Dadurch wurde die Freilichtbühne in der Folgezeit vor dem großen Fehler bewahrt, der manchen Bühnen zum Verhängnis wurde: Dem Mehr-Wollen als Können im Aufwand an Reklame, Kostümen, Bühnenumbauten — ohne jedoch in den anderen Fehler zu verfallen, auf Kosten des Spiels zu sparen.
Es sind in den 12 Spieljahren solche Stücke gewählt worden, die außer einem erhabenen und edlen Inhalt und schöner Form große Volkstümlichkeit besitzen. 1925 wurde Kleists Hermannsschlacht gegeben, die im Hinblick auf die Rheinbesetzung besonders aktuell war.
Durch das Hermannswort:
“Ich will die höllische Dämonenbrut nicht lieben, Solang sie in Germanien trotzt, Ist Haß mein Amt und meine Tugend Rache” wurden nicht nur Deutsche, sondern auch Holländer zu begeisterter Kundgebung hingerissen.
Ebenso begeisternd wirkten die herrlichen Verse in Schillers “Wilhelm Tell” 1926. Wir sahen damals im Tell das Bild unserer eigenen Not, den Kampf eines freiheitlieben-
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den Volkes gegen ein fremdes Eroberervolk, und der Sieg uralter Menschenrechte über Sklaverei nnd Knechtschaft packte alle Hörer zutiefst. In “Wieland der Schmied” sahen wir den kämpfenden Menschen, der aus dem Leid seine höchste Kraft gewinnt: geschmiedeter Schmerz läutert zur Freiheit empor. Höhepunkte in der Geschichte der Freilichtbühne waren dann noch die Rabensteinerin, Andreas Hofer und zwei ungewöhnliche Leistungen auf einer Laienbühne: Hebbels Nibelungen, und endlich — 1937 — Schillers “Wilhelm Tell”.
Zum vorigen Tellspiel schrieb Schulrat Hans Valentin zur Erstaufführung folgende Zeilen, die verdienen, nochmals gedruckt zu werden:
Die rühmlich bekannte Spielschar der Bentheimer Freilichtbühne rüstet sich in diesem Jahre für das Spiel von “Wilhelm Tell”. Schon einmal — 1926 — spielte sich auf dem wildromantischen Naturtheater der Bentheimer Berge der Schweizer Freiheitskampf vor den Augen einer begeisterten Hörer- und Zuschauerschar ab. Noch heute klingt die Erinnerung an das große, hinreißende Geschehen nach. Es war damals nur eine Stimme: der “Tell” kann doch nur wirkungsvoll und wirklichkeitstreu aufgeführt werden in Gottes freier Natur — da, wo die Winde wehen, die Kronen der starken Bäume sich wiegen und die steilen Felsenklippen sich auftürmen. Echte Natur, echte Menschen, echtes Geschehen: ein Dreiklang von ganz besonderer Art und Wucht — Was bedeutet dagegen die ganze künstliche Maschinerie der Großstadtbühne, die ganz und gar auf die mehr oder weniger starke Illusionsfähigkeit der Besucher angewiesen ist!
In das Jahr der nationalen Erhebung, in das Zeitalter der völkischen Wiedergeburt, in die Tage des Freiheitskampfes der deutschen Seele, die sich aus schier unlösbar scheinender Verstrickung losringt, gehört kein anderes Spiel als das Tellspiel unseres größten Freiheitsdichters, jenes großen Deutschen, der einst das Wort prägte: “Nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr Alles freudig setzt an ihre Ehre!” Gerade das hohe, leidenschaftliche Pathos, gerade der hinreißende Schwung der
Schillerschen Verse und der mächtige Strom einer ungemein starken Handlung passen in unsere Zeit, in der eine gewaltige nationale Welle von unerhörter Wucht die
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deutschen Lande von der Maas bis zur Memel, vom Königsstuhl auf der Stubbenkammer bis zum Rheinfall durchbraust. Auch wir Deutschen von heute ringen um unsere ewigen Rechte, “die droben hangen unveräußerlich”.
Schillers Drama ist ein Abbild unserer eigenen Not, ist ein Abbild unseres eigenen Ringens gegen feindliche Mächte, die uns das Reich nicht kommen lassen wollen, ist ein Fanfarenruf an uns, die Reihen fest und fester zu schließen, und nicht zuletzt ein leuchtender Stern, der die Gewißheit verkürpert, daß Recht und Wahrheit doch am Ende die Sieger sind.
Möge der tapferen Bentheimer Spielschar dort an des Reiches Westmark ihr Vorhaben voll gelingen! Möge auch ihre Arbeit und ihr gestaltetes Werk einen Stein bedeuten zum Bau des großen Volkstempels, dessen wir sehnend harren! So wird ihr Mühen fruchtbare Aufbauarbeit, wird heilger Dienst am Werden des deutschen Volkes!
Nun zum Spiel 1937!
Es mochte manchem gewagt erscheinen, den Tell nochmals aufzuführen. Aus mehr als einem Grunde konnte aber im “Jahr der deutschen Festspiele” nur dies Werk in Frage kommen, das nach Sprache, dramatischem Aufbau und Volkstümlichkeit das bühnenwirksamste aller hier bisher gespielten Stücke gewesen ist.
Und “Wilhelm Tell” wird sich auch dieses Jahr bewähren!
Die Erstaufführung war ein starker Auftakt, und selten ist die Meinung der Presse wie auch der zahlreichen Zuschauer so einmütig gewesen wie diesmal. “Ein eindrucksvolles Erlebnis!” “Die Freilichtbühne hat ihre Aufgabe wieder einmal großartig erfüllt”. “Herrliche Bilder werden vor den Augen der Zuschauer lebendig, keine Kostbarkeit des Wortes geht dem Ohre verloren”. “Bentheim ist und bleibt ein gepflegter Hort des vaterländischen Freilichtspieles, das hier im Grenzland eine ganz besondere Mission zu erfüllen hat”. So schreibt die Presse.
Der 1. Mittwoch bot das alte lieb gewordene Bild: ein starker Verkehr in der Stadt und eine gutbesetzte Tribüne, eine fröhliche Kinderschar, die mit stärkster Anteilnahme das Spiel verfolgte und oft auf offener Szene Beifall
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spendete. — Tausende von Erwachsenen und Kindern werden noch den “Tell” erleben.
— Wie aus allen Gebieten, so steht auch bei unserer Arbeit am Volk der Führer an unserer Seite.
Im Dritten Reich werden wir das Jedermann-Theater sein, das auch dem ärmsten Volksgenossen offensteht. —
Sie alle werden kommen, nicht nur um eine Sache programmäßig erledigt zu haben, sondern aus dem Bedürfnis heraus, in dem waldumrauschten Felsentempel der Bentheimer Freilichtbühne eine Weihestunde zu verleben.
Der Schwur aus dem Rütli ist die Losung unseres geeinten Volkes:
“Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
In keiner Not uns trennen und Gefahr,
Wir wollen frei sein wie die Väter waren,
Eher den Tod als in der Knechtschaft leben!”
In:
Bentheimer Schützengeschichte
Herausgegeben vom Schützen-Offizierkorps
Herausgegeben zum 350. Jubel-Schützenfest in Bentheim am 3., 4. 5. Juli 1937
A. Hellendoorn, Bentheim